…anlangt, so ist hiezu Folgendes auszuführen: I) Zur Anerkennung der Aufwendungen für auswärtige Berufsausbildung der Tochter/Einkommensteuer 2002: Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 "gelten Berufsausbildungskosten eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese…
…Reisekosten auch Aufwendungen für eine Unterkunft seiner Tochter am Studienort zu tragen habe. Vom Finanzamt wurde in den Einkommensteuerbescheiden der Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung durch auswärtige Berufsausbildung eines Kindes mit der Begründung nicht gewährt, dass sich der Wohnort N. , noch im Einzugsgebiet des Studienortes befinde…
…Voraussetzung für den besagten Pauschalbetrag ist allerdings auch, dass durch die auswärtige Berufsausbildung des Kindes entsprechende Mehrkosten (z.B. für eine Zweitunterkunft und für Fahrtkosten) dem Grunde nach tatsächlich entstanden sind und dass der Abgabepflichtige einen Beitrag zu diesen Kosten in nicht untergeordneter Höhe geleistet…
…5) Die vorliegende - sowohl gegen den Aufhebungs- als auch den neuen Sachbescheid gerichtete - Berufung wird im Wesentlichen wie folgt begründet: Auswärtige Berufsausbildung des Sohnes: Die Fahrzeit zum Studienort (laut Einkommensteuererklärung: Graz) betrage unter Berücksichtigung der Wegstrecken vom Wohnort zur Einstiegsstelle sowie der Ausstiegsstelle zur Ausbildungsstätte…
…die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 unter anderem die Gewährung des Pauschbetrages nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 betreffend auswärtige Berufsausbildung eines Kindes im Zeitraum 01-12/2002 in 1090. Mit Bescheid vom 7…
…den Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 seiner Tochter für 12 Monate. Das Finanzamt gewährte in dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid datiert vom 20. Juli 2009 den Pauschbetrag mit der Begründung nicht, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht…
…die außergewöhnliche Belastung bei auswärtiger Berufsausbildung ab dem Einkommensteuerbescheid 2004 vom 9. Dezember 2005 von Ihnen anerkannt wurden...." Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Juni 2010 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als…
…und Rückfahrt zum und vom Studienort zeitlich nicht mehr zumutbar war. Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Aufwendungen des Bw für die auswärtige Berufsausbildung des Kindes des Bw als außergewöhnliche Belastung für drei Monate liegen daher im streitgegenständlichen Jahr vor. Es war daher aus oa…
…des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Eine solche Möglichkeit sei gegeben. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw fristgerecht Berufung und beantragte abermals die Berücksichtigung der auswärtigen Berufsausbildung des Kindes. Der Bw begründete den Antrag wie folgt: "Bei der Berechnung der Einkommensteuer wurde die auswärtige Berufsausbildung…
…auswärtige Berufsausbildung des Kindes steht daher nicht zu." Dagegen wurde am 21. November 2003 rechtzeitig ein Berufungsvorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz eingebracht und darin vom Berufungswerber ergänzend zu bisher wie folgt ausgeführt: "§ 2 Abs. 1 der Verordnung BGBl 1995/624 (AÖF 1995/308) des…
…Reichel/Fellner/Fuchs/Zorn/Büsser, § 34 EStG 1988 Einzelfälle, "Auswärtige Berufsausbildung (Kinder)"). Der Nachweis einer regelmäßig eine Stunde überschreitenden Fahrzeit wurde daher vom Bw. nicht geführt. Was den Hinweis des Bw. auf den nur einen Kilometer weiter entfernten Nachbarort Breitenbrunn anlangt, ist für den Bw…
…nicht bestritten, dass dem Bw. Mehraufwendungen infolge der auswärtigen Berufsausbildung seines Sohnes erwachsen. Strittig ist jedoch, ob Wien im Nahebereich von Jois liegt. Zu § 34 Abs. 8 EStG 1988 ist die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr…
…Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes (§ 34 Abs 8 EStG 1988) aus dem Titel der Unterhaltsverpflichtung getragen. § 34 Abs 8 EStG 1988 trifft eine Regelung für jene Mehraufwendungen (Hinweis E 29.6.1995, 93/15/0104) im Rahmen der Unterhaltspflicht, die durch die auswärtige Berufsausbildung…
…Abs. 2 BAO von Amts wegen fortzusetzen. Mit Vorhalt vom 3. Juni 2009 übermittelte der Unabhängige Finanzsenat dem Bw. eine Ablichtung des Erkenntnisses des VwGH vom 27. 8. 2008, 2006/15/0114, des Artikels von Wanke, UFS und auswärtige Berufsausbildung eines Kindes, UFSjournal 2008, 36…
…für auswärtige Berufsausbildung ihrer Tochter gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 für die Monate September bis Dezember. Das Finanzamt gewährte in dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid (datiert vom 9. Mai 2009) den Pauschbetrag mit der Begründung nicht, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…erhob der Bw. durch seine ausgewiesene steuerliche Vertreterin Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 mit dem Antrag, die außergewöhnliche Belastung in Folge auswärtiger Berufsausbildung des Sohnes Thomas anzuerkennen. Begründend wird ausgeführt, dass der Verweis auf die abweisende Berufungsentscheidung vom 29. Oktober 2002 ins…
…Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung eines Kindes in Zwettl. Mit Bescheid vom 16. November 2004 veranlagte das Finanzamt Waldviertel die Bw. zur Einkommensteuer für das Jahr 2003, wobei es den Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 nicht gewährte, da auch im Einzugsbereich des Wohnortes eine…
…Einzugsgebiet des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Eine solche Möglichkeit sei gegeben. Gegen diesen Bescheid erhob der steuerliche Vertreter der Bw fristgerecht Berufung und beantragte abermals die Berücksichtigung der auswärtigen Berufsausbildung des Kindes. Der steuerliche Vertreter begründete den Antrag wie folgt: "Die Ausbildungsstätte des Sohnes…
…1 Z. 2 EStG 1988 nur dann absetzbar, wenn eine auf die Lebensdauer zahlbare Rente vereinbart wurde (Rentenversicherungsverträge). Die auswärtige Berufsausbildung Ihres Kindes konnte nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, da die Ausbildungsstätte innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes liegt. Dies ist der Fall, da von…
…angesehen werden und war daher diesbezüglich die Berufung als unbegründet abzuweisen. 2. Auswärtige Berufsausbildung des Kindes: Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht…