…Berufungsentscheidung vorwegzunehmen, sondern haben die Abgabenbehörden bei Prüfung der Voraussetzungen für eine Aussetzung der Einhebung die Erfolgsaussichten lediglich anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen, wobei insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als…
…Jänner 2004 die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO für Umsatzsteuer des Monats 5/2003 in Höhe von € 284.000,00. Das Finanzamt für den 6., 7. und 15. Bezirk wies den Antrag mit Bescheid vom 8. März 2004 als wenig erfolgversprechend im Sinne…
…eine Aussetzung der Einhebung die Erfolgsaussichten lediglich anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen, wobei nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 1993, 93/17/0055, insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend…
…2004 die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO für Umsatzsteuer des Monats 5/2003 in Höhe von € 750.000,00. Das Finanzamt für den 6., 7. und 15. Bezirk wies den Antrag mit Bescheid vom 8. März 2004 als wenig Erfolg versprechend im Sinne…
…ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. (2) Die Aussetzung der Einhebung ist nicht zu bewilligen, a) insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint, oder b) insoweit mit der Berufung ein…
Hinsichtlich der Lohnsteuer 11/01 wertete das Finanzamt die Berufung jedoch zu Recht als wenig erfolgversprechend. Da die Überweisungsbelege tatsächlich keine Verrechnungsweisungen enthielten, lag keine Entrichtung der Lohnsteuer 11/01 vor. Aus dem auf eine unzutreffende Verrechnung der Überweisungen gerichtete Vorbringen war für das Haftungsverfahren…
…bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. Die Aussetzung der Einhebung ist nicht zu bewilligen, insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint (…
…eine Aussetzung der Einhebung die Erfolgsaussichten lediglich anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen, wobei nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 1993, 93/17/0055, insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) , Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend…
…eine Aussetzung der Einhebung die Erfolgsaussichten lediglich anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen, wobei nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.9.1993, 93/17/0055, insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend…
…die Aussetzung der Einhebung des strittigen Betrages iHv. € 1.506,11 beantragt. Dieses Ansuchen wurde vom Finanzamt am 16. Dezember 2011 bescheidmäßig abgewiesen. Das Finanzamt hielt unter Hinweis auf § 212 a Abs. 2 BAO fest, dass die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend…
…eine Aussetzung der Einhebung die Erfolgsaussichten lediglich anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen, wobei nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.9.1993, 93/17/0055, insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend…
…BAO ist die Aussetzung der Einhebung der Aussetzung unter anderem nicht zu bewilligen, insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint (lit a). Aufgabe des Aussetzungsverfahrens ist es dabei nicht, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen. Die Behörde hat lediglich die Erfolgsaussichten der Berufung anhand des…
…BAO ist die Aussetzung der Einhebung der Aussetzung unter anderem nicht zu bewilligen, insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint (lit a). Aufgabe des Aussetzungsverfahrens ist es dabei nicht, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen. Die Behörde hat lediglich die Erfolgsaussichten der Berufung anhand des…
…Zu den darüber hinaus betroffenen Lohnabgaben 2002 werden weder im Antrag auf Aussetzung der Einhebung vom 1. März 2004 noch in der Berufung vom 29. März 2004 oder dem Vorlageantrag vom 15. Mai 2004 - außer dem Hinweis, dass die Berufung Erfolg versprechend sei - Argumente vorgebracht…
…Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen, insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Wie das Finanzamt in seiner ausführlich begründeten Berufungsvorentscheidung unter Hinweis auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes aufgezeigt hat, schien die Berufung im Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag wenig erfolgversprechend…
…tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. Gemäß § 212a Abs. 2 lit. a BAO ist die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen, insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. …
…ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld (Abs.1). Die Aussetzung der Einhebung ist nicht zu bewilligen, insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint (Abs.2 lit.a). Dies…
…der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes…
…eine Aussetzung der Einhebung der strittigen Abgabenforderung beantragen. Die Aussetzung der Einhebung ist gemäß § 212a Abs. 2 lit. a BAO nicht zu bewilligen, insoweit die Berufung nach der Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Nach der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist dies dann der Fall…
…eine Aussetzung der Einhebung der strittigen Abgabenforderung beantragen. Die Aussetzung der Einhebung ist gemäß § 212a Abs. 2 lit. a BAO nicht zu bewilligen, insoweit die Berufung nach der Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Nach der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist dies dann der Fall…