…bewilligenden oder verfügenden Bescheides das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Da sohin im Falle einer Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides - etwa im Berufungsverfahren ! - der neue Sachbescheid ex lege aus dem Rechtsbestand ausscheidet und der alte Sachbescheid wieder auflebt …
…Die Bescheide waren aufzuheben. Durch die Aufhebung eines aufhebenden Bescheides tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor der Aufhebung befunden hat. Da die Aufhebungsbescheide ersatzlos ergingen, ist mit ihrer Aufhebung kein ex lege - Ausscheiden von Sachbescheiden aus dem Rechtsbestand verbunden…
…BAO ex lege Zustellvollmacht zugekommen und er auch nicht behördlich bestellter Zustellbevollmächtigter derselben gewesen ist, konnte diesfalls mit Zustellung jeweils nur einer Bescheidausfertigung an diesen unter ehemals gemeinsamer Kanzleiadresse nicht gleichzeitig auch Bescheidwirksamkeit gegenüber Dr. K eintreten. Die Bescheide des Feststellungsverfahrens 1995 sind damit dem…
…in dem es sich vor seiner Aufhebung befunden hat" bedeutet, dass erstens der Einkommensteuerbescheid 2003 vom 27. Oktober 2004 wieder zum Rechtsbestand gehört und zweitens der Einkommensteuerbescheid 2003 vom 15. Juni 2005 ex lege aus dem Rechtsbestand ausscheidet. Mit dem Ausscheiden aus dem Rechtsbestand verlieren…
…In den Verfahrensstand zurück treten, in dem es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat" bedeutet, dass der nach der Verfahrenswiederaufnahme erlassene Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 durch die Aufhebung des seine Verfahrenswiederaufnahme verfügenden Bescheides ex lege aus dem Rechtsbestand ausscheidet: Festzustellen ist, dass der nach einer Verfahrenswiederaufnahme…
…"In den Verfahrensstand zurück treten, in dem es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat" bedeutet, dass der nach der Verfahrenswiederaufnahme erlassene Einkommensteuerbescheid 2006 durch die Aufhebung des seine Verfahrenswiederaufnahme verfügenden Bescheides ex lege aus dem Rechtsbestand ausscheidet: Festzustellen ist, dass der nach einer Verfahrenswiederaufnahme erlassene…
…Verfahrensstand zurück getreten, in dem sie sich vor ihrer Wiederaufnahme befunden haben" bedeutet: Durch die Aufhebung der Wiederaufnahmebescheide/Umsatzsteuer sind die nach den Verfahrenswiederaufnahmen erlassenen Umsatzsteuerbescheid ex lege aus dem Rechtsbestand ausgeschieden. Mit dem Ausscheiden aus dem Rechtsbestand verlieren Bescheide ihre Rechtsfolgen, sodass sich die…
…Erstbescheide wieder zum Rechtsbestand. "In den Verfahrensstand zurücktreten, in dem sie sich vor ihrer Aufhebung befunden haben" bedeutet auch: Durch die Aufhebung der Aufhebungsbescheide sind die nach diesen Aufhebungen erlassenen Sachbescheide ex lege aus dem Rechtsbestand ausgeschieden. Mit dem Ausscheiden aus dem Rechtsbestand verlieren Bescheide…
…Verfahrensstand zurück getreten, in dem sie sich vor ihrer Wiederaufnahme befunden haben" bedeutet: Durch die Aufhebung der Wiederaufnahmebescheide/Einkommensteuer sind die nach den Verfahrenswiederaufnahmen erlassenen Einkommensteuerbescheid ex lege aus dem Rechtsbestand ausgeschieden. Mit dem Ausscheiden aus dem Rechtsbestand verlieren Bescheide ihre Rechtsfolgen, sodass sich die…
…idgF). "In den Verfahrensstand zurück treten, in dem sie sich vor ihrer Wiederaufnahme befunden hatten" bedeutet, dass die nach den Verfahrenswiederaufnahmen erlassenen Sachbescheide ex lege aus dem Rechtsbestand ausscheiden. Da Bescheide mit dem Ausscheiden aus dem Rechtsbestand ihre Rechtsfolgen verlieren, richtet sich die damals gegen…
…zurück getreten, in dem sie sich vor ihrer Wiederaufnahme befunden haben" bedeutet: Durch die Aufhebung der Wiederaufnahmebescheide/Einkommensteuer sind die nach den Verfahrenswiederaufnahmen erlassenen Einkommensteuerbescheide ex lege aus dem Rechtsbestand ausgeschieden. Mit dem Ausscheiden aus dem Rechtsbestand haben die Einkommensteuerbescheide 1997 und 1998 (9. Juli…
…mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte". Daher war der die Wiederaufnahme verfügende Bescheid vom 3. August 2004 ersatzlos aufzuheben. Damit scheidet der gleichzeitig erlassene neue Sachbescheid (Grunderwerbsteuerbescheid vom 3. Augsut 2004) ex lege aus dem Rechtsbestand aus…
…wiederum in die Lage zurück, in der es sich vor der Aufhebung befunden hat. Dadurch fallen von diesem Aufhebungsbescheid abgeleitete Bescheide ex lege aus dem Rechtsbestand. Die Berufungsvorentscheidung (BVE) datiert vom 2.12.2008 gehört somit schon aus diesem Grund nicht mehr dem Rechtsbestand an…
…Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen den Einkommensteuerbescheiden zugrunde zu legen. Die Feststellungsbescheide vom 25.5.2004, bzw. vom 8.6.2004 sind auf Grund der Berufungsentscheidung vom 25.10.2007, RV/2104-W/05, aus dem Rechtsbestand ausgeschieden. 2. Einkünfte aus Kapitalvermögen Die in den Feststellungsbescheiden nicht…
…2004 (Pkt. I des Spruches) wegen des unlösbaren rechtlichen Zusammenhanges auch die verbunden ergangenen neuen Sachbescheide für Umsatzsteuer 2003 und 2004 vom 28. Oktober 2009 ex lege aus dem Rechtsbestand ausscheiden, und als weitere Konsequenz die Umsatzsteuerbescheide 2003 und 2004 vom 11. August 2005 wieder…
…rechnerischen Auswirkungen dieser Entscheidung sind den Beilagen zu entnehmen. Klarstellend sei schließlich noch angemerkt, dass der offensichtlich irrtümlich stattgebenden BVE zum Jahr 1992 aufgrund der Beseitigung dieser Entscheidung aus dem Rechtsbestand infolge Einbringung des Vorlageantrages vom 7. August 2003 keine Bedeutung zukommt. Beilagen: - A) rechnerische…
…Bescheid über die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens aufgehoben, tritt gemäß § 307 Abs. 3 BAO das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat und scheidet der neue Sachbescheid ex lege aus dem Rechtsbestand aus (Ritz, BAO, 4. Aufl.…
…ex lege die neuen Sachbescheide aus dem Rechtsbestand aus, die alten Sachbescheide leben wieder auf (vgl. Ritz, BAO, Tz. 8 zu § 307 BAO). Bezogen auf den gegenständlichen Fall heißt das, dass die Einkommensteuerbescheide für 2001 und 2002 vom 17. Juni 2005 aus dem Rechtsbestand ausscheiden…
…der Liebhabereibeurteilung eine ex ante-Betrachtung anzustellen sei. Bei dieser Betrachtung ergebe sich aber auch nach den Ausführungen des Finanzamtes ein Totalgewinn. Ein vorzeitiges Ausscheiden der Gesellschafter bzw. eine Einbringung der Beteiligungen in die Geschäftsherrin sei nicht geplant gewesen, was aus dem Veranlagungsprospekt ersichtlich sei…
…auch der Bescheid selbst, ex lege aus dem Rechtsbestand ausscheiden würden. Daher seien sämtliche Rechtshandlungen, die das FA im Laufe dieses Verfahrens getätigt habe, ex lege nicht mehr im Rechtsbestand und könnten daher auch keine Rechtswirkung entfalten. Für den vorliegenden Fall habe dies zur Bedeutung…