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UFSL RV/0384-L/05Säumniszuschlag wegen verspäteter Entrichtung einer Umsatzsteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2007

…Unter Berücksichtigung der "Kriterien für die Ermessensübung", dass das Ausmaß der Fristüberschreitung lediglich einen Monat und die Höhe des finanziellen Vorteils für die Berufungswerberin ca. 20,00 € betrage, ihr bisheriges steuerliches Verhalten vorbildlich gewesen wäre und der Grad des Verschuldens als gering einzuschätzen sei…

UFSL RV/0138-L/07Verspätete Abgabenentrichtung wegen Krankheit des Sachbearbeiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2007

…des Säumniszuschlages nicht zu rechtfertigen. Dem Ausmaß der Fristüberschreitung kann im Rahmen der Verschuldensprüfung im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO keine entscheidende Bedeutung zukommen. Gemäß § 217 Abs. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. In dieser Bestimmung wird als…

UFSW RV/0126-W/061. Kein Werbungskostenabzug bei Option zur Hälftesatzbesteuerung von Kapitalerträgen gemäß § 37 Abs. 8 iVm § 97 Abs. 4 EStG 1988 idF BBG 2003. 2. Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlages. 3. Steuerlicher Wohnsitz gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 DBA Österreich-CSSR, BGBl. Nr. 34/1979.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2007Teil 1/2

…der Bw. sei sich seiner Schuld bewusst, siehe oben im Sachverhaltsteil); bereits leichte Fahrlässigkeit schließt aber die Entschuldbarkeit aus (Ritz, § 135 Tz 10, mit Judikaturnachweisen, siehe oben). In Zusammenhang mit dem bereits angeführten, recht beträchtlichen Ausmaß der Fristüberschreitung betreffend die Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2000 bis…

UFSG RV/0003-G/04Verspätungszuschlag wegen verspäteter Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2004

…habe und das Ausmaß der Fristüberschreitung ebenfalls nur gering gewesen sei. Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde damit begründet, es sei nicht zutreffend, dass die Bw. die Fristen für die Abgabe ihrer Erklärungen bisher stets gewahrt habe. So sei zB wegen verspäteter Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung für Jänner…

UFSG RV/0906-G/11Verspätungszuschlag: Entschuldbarkeit der Verspätung, Ermessen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2012

…Abgabepflichtigen, der Grad des Verschuldens und die persönlichen, insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen (vgl. Ritz, BAO4, § 135 Tz 13, mwA). Im Berufungsfall ist für die Bemessung der Verspätungszuschläge zu berücksichtigen, dass das Ausmaß der Fristüberschreitung gering ist (die Höchstüberschreitung beträgt nur vier Monate), dass…

UFSG RV/0383-G/02Festsetzung eines Verspätungszuschlages gemäß § 135 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2003

…liegende Ausmaß des Verspätungszuschlages anlangt, ist der angefochtene Bescheid nicht mit Rechtswidrigkeit behaftet: Als Kriterien für diese Ermessensübung sind neben dem Grad des Verschuldens des Abgabepflichtigen vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung bzw. die Dauer der Säumnis sowie der Umstand von Relevanz, ob der Pflichtige…

UFSG RV/0264-G/02Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2003

…4 % der nicht rechtzeitig entrichteten Umsatzsteuervorauszahlung aus nachstehenden Erwägungen gerechtfertigt: Unter Bedachtnahme auf das Ausmaß der Fristüberschreitung von 3 Monaten (Fälligkeitstag 15. November 2000 und Entrichtung am 15. Februar 2001) und auf den Verschuldensgrad - nach den obigen Ausführungen Fahrlässigkeit zumindest in der Form von culpa…

UFSG RV/0340-G/11Verspätungszuschlag: Entschuldbarkeit der Verspätung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2011

… 135 Tz 10, mwA). Bei der Ermessensübung sind vor allem zu berücksichtigen: das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, der Grad des Verschuldens und die persönlichen, insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse…

UFSG RV/0080-G/05Ermessensübung dem Grunde und der Höhe nach bei Verhängung eines Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2005

…steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen sowie -- der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (s. zB Ritz, BAO-Kommentar², § 135 Tz 13, mwN). Das Finanzamt begründete seine Ermessensübung der Höhe nach - nach ha. Auffassung zu Recht - insbesondere mit dem beträchtlichen Ausmaß der Fristüberschreitung. Dass die Verantwortung des Bw.…

UFSW RV/1995-W/05Höhe des Verspätungszuschlages - Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2006

…der Judikatur rechtfertigt schon leichte Fahrlässigkeit bzw. ein ganz geringfügiges Verschulden die Festsetzung eines Verspätungszuschlages. Unter Berücksichtigung sämtlicher für die Ermessensübung maßgeblicher Kriterien hat nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die Abgabenbehörde erster Instanz zu Recht einen Verspätungszuschlag festgesetzt. Da jedoch weder das Ausmaß der Fristüberschreitung…

UFSL RV/1198-L/11Formlose Aufforderung zur Nachreichung der Abgabenerklärung bewirkt keine Verlängerung der Erklärungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2013

…vom 8.6.2011, eingelangt am 15.6.2011) ein Verspätungszuschlag im Ausmaß von 5 % (112,00 €) verhängt worden. Aufgrund der geringen Fristüberschreitung bzw. des Umstandes, dass seitens des Finanzamtes eine Nachfrist für die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung eingeräumt worden wäre, sei die Verhängung eines…

UFSW RV/1415-W/08Schätzung wegen Nichtabgabe der Steuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2012

…nicht fristgerechter Abgabe der Einkommensteuererklärung zu verhängen. Sowohl die Festsetzung als auch die Höhe des festgesetzten Betrages stehen im Ermessen der Behörde. Als Ermessenskriterien werden in der Literatur (vgl. Ritz, aaO Tz 13) anhand der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes angegeben: das Ausmaß der Fristüberschreitung die Höhe…

UFSW RV/0786-W/11Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…sind dabei nämlich insbesondere die Umstände, dass der Bw. steuerlich vertreten war, einem berufsmäßigen steuerlichen Vertreter aber die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen bekannt sein müssen und das Ausmaß der Fristüberschreitung als eklatant zu werten ist. Als gravierendes Moment kommt aber hinzu…

UFSW RV/1391-W/07Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2009

…bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlages gemäß Art. 21 Abs. 9 UStG 1994 iVm § 135 Abs. 1 BAO und § 20 BAO das eingeräumte Ermessen nach den Kriterien der Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände auszuüben. Dabei sei neben dem Ausmaß der Fristüberschreitung…

UFSZ1W ZRV/0069-Z1W/02Festsetzung von Säumniszinsen wegen Berichtigung der Sammelanmeldung hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.06.2004

…die Entrichtung der Eingangsabgaben termingerecht, sogar meistens früher vorgenommen zu haben. Das Hauptzollamt Klagenfurt wies die vorstehende Berufung mit der nunmehr in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. In der gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte die Bf. im Wesentlichen nur das geringe Ausmaß der Fristüberschreitung …

UFSG RV/0872-G/121. Widerrechtliche Verwendung auf Grund der Standortvermutung nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 (NoVA und KfzSt); 2. Verspätungszuschlag (Ermessensübung der Höhe nach)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2013

…Betrages der selbst berechnete Betrag. Bei der Ermessensübung sind vor allem zu berücksichtigen (s. dazu zB Ritz, BAO 4. Auflage, § 135 Tz 13, mwN): -- das Ausmaß der Fristüberschreitung; -- die Höhe des durch die Verspätung erzielten finanziellen Vorteils; -- das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen; -- der Grad…

UFSZ1W ZRV/0057-Z1W/03Festsetzung der Beitragschuld wegen des langfristigen Lagerns von Abfällen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.12.2008

…gegenüber jenen der Billigkeit (Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei) zu treffen hat. Bedenkt man im vorliegenden Fall den mit dem Ausmaß der Fristüberschreitung einhergehenden steuerlichen Vorteil des Bf.- an welchem ihm kein berechtigtes Interesse zuzubilligen ist- so erschein in Anbetracht der Abgabenhöhe…

UFSL RV/0034-L/04Berücksichtigung einer Rückstellungsauflösung bei der Schätzung eines § 5 Ermittlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2007

…sind nach der Rechtsprechung und Lehre insbesondere der Grad des Verschuldens (VwGH 24. 2. 1972, 1157/70, 1179/70), das Ausmaß der Fristüberschreitung (VwGH 9. 11. 2004, 99/15/008), die Höhe des durch die verspätete Einreichung erreichten Vorteiles und der Umstand, ob der Abgabepflichtige…

UFSW RV/1771-W/04Betriebsausgaben gem. §4 Abs 4 EStG 1988 - Nachweis der betrieblichen Veranlassung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2005

…rechtzeitigen Eingang der Abgabenerklärungen und damit die zeitgerechte Festsetzung und Entrichtung der Abgaben sicherzustellen. Der Abgabenbehörde erster Instanz ist im Hinblick auf das geübte Ermessen und die Festsetzung der Verspätungszuschläge iHv 10% bzw. 8,5% der festgesetzten Abgaben zu folgen. Weder das Ausmaß der Fristüberschreitung …

UFSI RV/0299-I/04Verspätungszuschlag bei einer nicht fristgerechten, der Höhe nach unzutreffenden Umsatzsteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2005

…das Ausmaß der Fristüberschreitung wie auch die in Betracht kommende Höhe des Verspätungszuschlages unbedeutend sind (vgl. nochmals Stoll, a. a. O., S. 1532). Ein derartiger Bagatellfall liegt hier aber nicht vor, weil aus den bereits dargelegten Gründen nicht von einem bloß geringfügigen Verschulden an der…