…1988 darstellen. Gemäß § 16 EStG sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Der § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 regelt, dass bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche…
…Verfügung. Die Behauptungen, dass die Bw. sehr viel an ihrer Dienststelle arbeiten musste, ließ sich durch ihre Angaben in der mündlichen Verhandlung nicht verifizieren. Sie hatte eine 40-Stunden-Woche und im Regelfall für allfällige Überstunden Zeitausgleich. Warum die Bw. dann die Vorbereitungen für ihre…
…in der Höhe von ATS 315.000,00 netto. Nachdem die Beratungsleistungen nicht näher spezifiziert wurden, wurden diese Ausgaben nicht anerkannt. Die Telefonkosten wurden nur zu 10 Prozent als betrieblich veranlasst anerkannt. Aufwendungen für Gutscheine für Lebensmitteleinzelhandel und für Sekt wurden als Kosten der Lebensführung…
…Unterhalt seiner Familienangehörigen und Ausgaben für die Lebensführung dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden (§ 20 Abs. 1 Z 1 und 2 EStG 1988). Repräsentationsaufwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte nicht abgezogen werden…
…Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein Abzugsverbot des § 20 fallen. Demgegenüber bestimmt § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988, dass Aufwendungen oder Aus- gaben für die Lebensführung selbst dann bei den einzelnen Einkünften…
…Ausgaben für die Lebensführung iSd § 20 Abs.1 Z. 2 lit.a) EStG 1988 und somit um nicht abzugsfähige Aufwendungen. 5. Zu den Aufwendungen für Führerschein (Kz. 719 der Erklärung vom 10.12.2007): Kosten zur Erlangung des Führerscheins sind idR Aufwendungen der privaten Lebensführung…
…Begründung im Gesetz (§ 20 EStG) noch entspreche sie der Lebenserfahrung. Wenn also ein Computer oder ein Telefon dann absetzbar seien, wenn es sich im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a leg. cit. um keine Ausgabe der Lebensführung handle, sondern für den ausgeübten…
…der beruflichen Tätigkeit stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot gemäß § 20 EStG fallen. Gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG sind Aufwendungen oder Ausgaben der Lebensführung…
…gehört der Gesamtbetrag derartiger Aufwändungen zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben (vgl. zB. VwGH 23.04.1985, 84/14/0119). Gemäß § 20 Abs.1 Z.2 lit.a EStG 1988 dürfen weder bei den einzelnen einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte die Aufwändungen für die Lebensführung abgezogen…
…aussagten, wie der UFS in seinem Vorhalt behauptete, sei nicht weiter verwunderlich. Über die Berufung wurde erwogen: Einkommensteuer 2003 1. Zahlungen an den Ehegatten Gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 dürfen bei den Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst…
…Ausgaben der Lebensführung bewirken könnte. Eine überwiegend berufliche Veranlassung kann nicht vorliegen, wenn die Lehrerin freiwillig ein gemeinsames Kochen mit Schülern veranstaltet und daher ein dienstlicher Auftrag nicht vorhanden war (in diesem Sinne auch zB VwGH vom 22. September 2000, 98/15/0111). Hinsichtlich der…
…den Kosten der Lebensführung gem. § 20 EStG. Auch wenn derartige Lehrgänge dem beruflichen Fortkommen dienen oder dienen sollen, stellen Kurse zur Persönlichkeitsentfaltung, Kommunikation, Analyse von Sprachstrukturen und Körpersignalen u. ähnl. keine Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar. Ebenso zu den Ausgaben der Lebensführung zählen die…
…Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen." § 20 Abs 1 EStG 1988 lautet auszugsweise: "Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden: 1. Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. 2. a) Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst…
…Auslandsreise (Studienreise) sind grundsätzlich nicht abzugsfähige Ausgaben für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988, es sei denn, es liegen folgende Voraussetzungen, die alle zusammen erfüllt sein müssen, vor: a) Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer…
…lit. a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn es die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Die Bw…
…sind (Margreiter, SWK 26/1997 (S 549). Freiwillige Zuwendungen sind Ausgaben, denen keine wirtschaftliche Gegenleistungen gegenüberstehen und die ohne zwingende rechtliche Verpflichtung des Gebers anfallen; sie gehören i.d.R. zu den Kosten der Lebensführung und dürfen auch dann nicht abgezogen werden, wenn sie im…
…Mitveranlassung vermuten lassen. Nach dem im Steuerrecht zu beachtenden Aufteilungsverbot sind Aufwendungen oder Ausgaben, welche eine betriebliche Veranlassung und eine private Veranlassung vereinen, also gemischt veranlasste Aufwendungen nicht abzugsfähig. Bei den Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muss ein strenger…
…den Lebensführungskosten zuzurechnen (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. September 1997, 94/13/0001). Bei den für das Jahr 2004 geltend gemachten Aufwendungen für Kosmetika und Körperpflege handle es sich im Wesentlichen um Produkte für die Pflege und das Regenerieren der Haut. Diese Ausgaben…
…lit. a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Die Bw…
…1 Z 2 lit a EStG 1988 um Aufwendungen der Lebensführung, selbst wenn die wirtschaftliche Stellung des Bw solche Ausgaben mit sich bringe und sie zur Förderung seines Berufes oder seiner Tätigkeit erfolgten. Mit dieser abstrakten Beurteilung der hinsichtlich ihres Inhaltes unkommentiert gebliebenen Zeitschrift "Tourist…