…1988 darstellen. Gemäß § 16 EStG sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Der § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 regelt, dass bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche…
…Verfügung. Die Behauptungen, dass die Bw. sehr viel an ihrer Dienststelle arbeiten musste, ließ sich durch ihre Angaben in der mündlichen Verhandlung nicht verifizieren. Sie hatte eine 40-Stunden-Woche und im Regelfall für allfällige Überstunden Zeitausgleich. Warum die Bw. dann die Vorbereitungen für ihre…
…Zwecken der Lebensführung angeschafft werden, den Abzug als Werbungskosten zu ermöglichen, reicht es infolge des Aufteilungsverbotes nicht aus, ganz allgemein eine tatsächliche berufliche Nutzung zu behaupten. Selbst wenn diese Wirtschaftsgüter auch für dienstliche Zwecke gedient haben, wovon angesichts der glaubhaften Angaben der steuerlichen Vertretung der…
…in der Höhe von ATS 315.000,00 netto. Nachdem die Beratungsleistungen nicht näher spezifiziert wurden, wurden diese Ausgaben nicht anerkannt. Die Telefonkosten wurden nur zu 10 Prozent als betrieblich veranlasst anerkannt. Aufwendungen für Gutscheine für Lebensmitteleinzelhandel und für Sekt wurden als Kosten der Lebensführung…
…Unterhalt seiner Familienangehörigen und Ausgaben für die Lebensführung dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden (§ 20 Abs. 1 Z 1 und 2 EStG 1988). Repräsentationsaufwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte nicht abgezogen werden…
…Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein Abzugsverbot des § 20 fallen. Demgegenüber bestimmt § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988, dass Aufwendungen oder Aus- gaben für die Lebensführung selbst dann bei den einzelnen Einkünften…
…Ausgaben für die Lebensführung iSd § 20 Abs.1 Z. 2 lit.a) EStG 1988 und somit um nicht abzugsfähige Aufwendungen. 5. Zu den Aufwendungen für Führerschein (Kz. 719 der Erklärung vom 10.12.2007): Kosten zur Erlangung des Führerscheins sind idR Aufwendungen der privaten Lebensführung…
…Begründung im Gesetz (§ 20 EStG) noch entspreche sie der Lebenserfahrung. Wenn also ein Computer oder ein Telefon dann absetzbar seien, wenn es sich im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a leg. cit. um keine Ausgabe der Lebensführung handle, sondern für den ausgeübten…
…der beruflichen Tätigkeit stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot gemäß § 20 EStG fallen. Gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG sind Aufwendungen oder Ausgaben der Lebensführung…
…In der Beschwerdevorentscheidung wird vielfach darauf verwiesen, dass im Hinblick auf die geltend gemachten Ausgabepositionen die Erfahrung des täglichen Lebens dafürsprechen würde, dass über die beruflich notwendige Auseinandersetzung ein privates Interesse bestehen würde; dies vor dem Hintergrund als Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung iSd…
…einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: 2. a) Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Nach der gesetzlichen Bestimmung des § 20 Abs…
…gehört der Gesamtbetrag derartiger Aufwändungen zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben (vgl. zB. VwGH 23.04.1985, 84/14/0119). Gemäß § 20 Abs.1 Z.2 lit.a EStG 1988 dürfen weder bei den einzelnen einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte die Aufwändungen für die Lebensführung abgezogen…
…Wirtschaftsgüter der Lebensführung nach Möglichkeit aus dem Gefahrenbereich zu entfernen (z.B. Abtransport oder Verlagerung in ein höheres Stockwert). Wie bereits dargelegt, sind die Rettungskosten Teil des positiven Schadens, der durch das Naturereignis am Wohngebäude, bzw. der Wohnung des Bf. verursacht wurde. Durch diese Ausgaben…
…aussagten, wie der UFS in seinem Vorhalt behauptete, sei nicht weiter verwunderlich. Über die Berufung wurde erwogen: Einkommensteuer 2003 1. Zahlungen an den Ehegatten Gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 dürfen bei den Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst…
…Ausgaben der Lebensführung bewirken könnte. Eine überwiegend berufliche Veranlassung kann nicht vorliegen, wenn die Lehrerin freiwillig ein gemeinsames Kochen mit Schülern veranstaltet und daher ein dienstlicher Auftrag nicht vorhanden war (in diesem Sinne auch zB VwGH vom 22. September 2000, 98/15/0111). Hinsichtlich der…
…Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Die Angaben des Beschwerdeführers, dass die Vermietung an seine Lebensgefährtin deswegen erfolgte, da sie aus ihrem elterlichen Wohnhaus in ***11*** verwiesen worden wäre und sie die im Haus befindlichen Fahrnisse, räumen musste, ist wenig glaubhaft. Der Zweitwohnsitz in ***11**…
…den Kosten der Lebensführung gem. § 20 EStG. Auch wenn derartige Lehrgänge dem beruflichen Fortkommen dienen oder dienen sollen, stellen Kurse zur Persönlichkeitsentfaltung, Kommunikation, Analyse von Sprachstrukturen und Körpersignalen u. ähnl. keine Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar. Ebenso zu den Ausgaben der Lebensführung zählen die…
…Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen." § 20 Abs 1 EStG 1988 lautet auszugsweise: "Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden: 1. Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. 2. a) Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst…
…Auslandsreise (Studienreise) sind grundsätzlich nicht abzugsfähige Ausgaben für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988, es sei denn, es liegen folgende Voraussetzungen, die alle zusammen erfüllt sein müssen, vor: a) Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer…
…die für die Ausgaben der allgemeinen Lebensführung und des Wohnbedarfes aufgekommen ist (siehe Vorhaltsbeantwortung des Erwachsenenvertreters vom 20.04.2023). Von Juni bis Dezember 2016 und von Februar bis Dezember 2017 hat der Beschwerdeführer Mindestsicherung bezogen. Im Jahr 2018 hat der Beschwerdeführer von Jänner bis…