…angeführt. Eine Ausdehnung des Prüfungsauftrages für das Jahr 2000 konnte daher nicht nachgewiesen werden. Nachdem das Finanzamt den Nachweis einer Unterbrechungshandlung für den erst im Jahr 2007 erlassenen Bescheid betreffend die Nachforderung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe für das Jahr 2000 nicht erbringen konnte…
…gewesen; zu diesem Zeitpunkt sei die Rechtsmeinung des BMF vom 15. März 2005 der Behörde noch nicht bekannt gewesen. Des Weiteren brachte die Bp vor, dass der nicht sofort erfolgten Ausdehnung des Prüfungsauftrages die aus der Rechtsprechung und Literatur entwickelten Standpunkte zugrunde gelegt worden seien…
…sondern durch die Abgabenbehörde bestimmt wird. Dieser muss es im Falle einer von ihr als zweckmäßig erachteten "Ausdehnung" des ursprünglichen Prüfungsauftrages auf einen weiteren Zeitraum und/oder Betrieb freigestellt bleiben, die Vorlage der betreffenden Abgabenerklärungen mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln zu erzwingen. Welche…
…Die Entscheidung betreffend den Prüfungszeitraum obliegt (einzig und allein) der prüfenden Organisation. Ein "Ausdehnung" des Prüfungszeitraumes (im Sinne eines fünfjährigen Zeitraumes) ist an und für sich (im Prüfungsauftrag) nicht zu begründen, im vorliegenden Fall wurde aber die Verdachtslage ohnedies erläutert. Die fünfjährige Verjährungsfrist ist entgegen…
…beim Finanzamt ihre Umsatz- und Einkommensteuererklärung für das Jahr 1998 ein. Nach Ausdehnung des Prüfungsauftrages auf die Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 ergaben sich letztlich für diesen Zeitraum durch die Betriebsprüfung keine Feststellungen, sodass das Finanzamt die Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr…
…BAO) fehlten gänzlich, sodass die Abgabenbehörde nicht davon auszugehen hatte, die Antragstellerin hätte mit dem Begehren auf Ausdehnung des Prüfungsauftrages einen konkreten Wiederaufnahmsantrag hinsichtlich Einkommensteuer 2004 gestellt." Als Beilagen wurden die Vorladung vom 14.6.2011, die Niederschrift ("Antrag") vom 8.7.2011, die Stellungnahme…
…der Bw., der Prüfer hätte auf Grund der von der Bw. behaupteten Kenntniserlangung den Prüfungsauftrag erweitern oder aber "die zuständige Dienststelle von den gesammelten Informationen verständigen" müssen, ins Leere. Grundsätzlich ist dazu auch anzumerken, dass die Ausdehnung des Prüfungsauftrages nicht zwingend vorzunehmen, sondern nach Abwägung…
…September 2002 auf die Jahre 2000 und 2001 ausgedehnt. Die Bf. hat am 22.Oktober 2002 die Ausdehnung des Prüfungsauftrages mit ihrer Unterschrift zur Kenntnis genommen. Die Selbstanzeige für das Jahr 2000 stammt - wie oben ausgeführt - vom 18. September 2002 und wurde sohin fristgerecht erstattet…
…der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich ergangenen Prüfungsauftrages des Hauptzollamtes Linz vom 8. August 1996, Zl. 6789, auf den Zeitraum ab dem 1. Jänner 1996 angemerkt. Am 20. Dezember 1999 wurde eine Prüfungsvorbesprechung mit Verantwortlichen der Bf. abgehalten. Dieses Vorbereitungsgespräch hatte die Ausdehnung der Prüfung bei der…
…gefälschten Eingangsrechnungen Vorsteuern erschlichen worden wären, weshalb die Steuerfahndung (damals Prüfungsabteilung Strafsachen) mit Hausdurchsuchungen beauftragt wurde. Nach einer Ausdehnung des Prüfungsauftrages und einer Auswertung der am 4. Juni 2004 den Fahndern übergebenen Unterlagen samt geständiger Verantwortung des DH am 29. Juni 2004 (gefaxte Niederschrift im…
…Anführung von Literatur- bzw. Judikaturstellen nach wie vor gerügt, während sowohl die Ansicht des Prüfers betreffend die rechtzeitige Abgabe der Selbstanzeige, als auch der Umstand der Rechtmäßigkeit der Ausdehnung des Prüfungsauftrages auf die Umsatzsteuer 1987 zur Kenntnis genommen wurde. Anlagen der Fa. Z Eingangs erachtete…
…der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich ergangenen Prüfungsauftrages des Hauptzollamtes Linz vom 8. August 1996, Zl. 6789, auf den Zeitraum ab dem 1. Jänner 1996 angemerkt. Am 20. Dezember 1999 wurde eine Prüfungsvorbesprechung mit Verantwortlichen der Bf. abgehalten. Dieses Vorbereitungsgespräch hatte die Ausdehnung der Prüfung bei der…
…2001 - die Ausdehnung des Prüfungsauftrages ua. auch auf das Jahr 1995 erfolgte mit Verfügung vom 6.12.2001 -, sohin erst nach Ablauf der 5-jährigen Frist für die Abgabenbemessung in einer nach außen erkennbaren Form eingeleitet. Die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens für das Jahr…
…für die Ergebnisse solcher überschreitender Prüfungen enthalten (vgl. VwGH 25.2.2004, 2003/13/0147 und VwGH 28.5.1997, 94/13/0200). Betreffend Ausdehnung des Prüfungszeitraumes über die Verjährungsfrist hinaus, ist dem Berufungsführer entgegenzuhalten, dass die Verjährungsfrist nach § 207 Abs. 2 BAO grundsätzlich fünf…
…August 2006 bestätigte der Bw mit seiner Unterschrift, sowohl die Änderung der Rechtsgrundlage als auch die Ausdehnung des Prüfungsauftrages zur Kenntnis genommen zu haben. Folgende Feststellungen des Prüfers erachtete die Finanzstrafbehörde erster Instanz für strafrechtlich relevant: In Tz. 1 der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom…
…Anbau 2001 bis 2003 (Obergeschoß) Es bestünden keine Differenzen hinsichtlich der prozentuellen Gebäudeanteile und deren Wertzusammenhänge. Hinsichtlich der in der Berufung angeführten vermeintlich nicht zulässigen Beweismittelerlangung werde folgende Gegendarstellung ausgeführt: Im Zuge einer Besichtigung anlässlich der Ausdehnung des Prüfungsauftrages (24. Mai 2006) sei festgestellt worden…
…zu prüfen, ob der Prüfungsauftrag zu AB-Nr. B tatsächlich mangelhaft bzw. die Ausdehnung auf den Zeitraum 1995 unter Verletzung der Bestimmung des § 197 Abs. 2 FinStrG erfolgte. Der Vollständigkeit halber ist darauf zu verweisen, dass mit der Note des Landesgerichtes X vom 25. Juli…
…nach ihrer Art und Bedeutung die Absicht des Gerichtes oder der Finanzstrafbehörde erkennen lassen, den gegen eine individuell bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat bestehenden konkreten Verdacht auf eine in den Verfahrensvorschriften vorgesehene Weise zu prüfen. Ist aus dem Prüfungsauftrag (Kritik siehe oben) nicht ersichtlich…
…Der Prüfungsauftrag vom 9. Juni 2000 hatte sich auf die Umsatz- und Einkommensteuer 1996 bis 1998 bezogen; hinsichtlich des Jahres 1999 war lediglich eine Umsatzsteuernachschau angeordnet worden. Eine (spätere) Ausdehnung des Prüfungsauftrages auf die Umsatz- und Einkommersteuer 1999 ist nicht aktenkundig. Im Anschluss an diese…
…April 1997 eine Ausdehnung des Prüfungsauftrages auf die Umsatzsteuer 1996 und 1997 sowie die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung 1996 und 1997. Am selben Tag erfolgte eine Änderung der Rechtsgrundlage der Prüfung (bzw. Nachschau) auf § 99 Abs. 2 FinStrG. Diese Ausdehnung und die Änderung der Rechtsgrundlage…