…Gemeinschaftsrecht. Aufteilung der Vorsteuern: Unbestritten ist, dass die Vorsteuern in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil aufzuteilen sind, da der Bw sowohl steuerpflichtige als auch unecht steuerbefreite Umsätze durchführt. Weiters ist unstrittig, dass die Aufteilung der Vorsteuern im Verhältnis der steuerfreien zu den steuerpflichtigen Umsätzen aufzuteilen…
…16 Gemäß § 12 Abs. 4 bis 7 UStG 1994 wird die Vorsteuer aus nicht eindeutig zuordenbaren Aufwand im selben Verhältnis auf unecht steuerfreien zu steuerpflichtigen Umsätzen verteilt, wie in der Uberschussermittlung (Tz 22). Nachfolgend angeführte, direkt den unecht befreiten Umsätzen, zuordenbare Vorsteuerbeträge, welche bisher zum…
…eine Vorsteuerkürzung im Verhältnis der unechte befreiten Umsätze zu den steuerpflichtigen Umsätzen gem. § 12 (5) Z. 1 UStG nach sich zieht. Da der vorliegende Sachverhalt unter keinen Tatbestand der Ausnahmebestimmungen von der unechten Steuerbefreiung gem. § 6 (1) Z. 16 Teilstrich 1-5 zu subsumieren ist…
…der diesbezüglichen Provisionsanteile nicht stattgefunden. Hinsichtlich der Relation der steuerpflichtigen Geschäftstätigkeit zu der unecht befreiten Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit den in der Kostenstelle J. erfassten Aufwendungen und Ausgaben hielt der Beschuldigte auf weiteres Befragen eine Aufteilung im Verhältnis 1 : 1 für angemessen. Der Betriebsprüfer wiederum…
…als auch steuerpflichtige Umsätze aus der Vermietung der Praxisräumlichkeiten an Physiotherapeuten. Im Zusammenhang mit beiden Umsätzen fielen Vorsteuern an. Die Pflichtige nahm die Aufteilung der Vorsteuern in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Vorsteuern nach dem Verhältnis der Umsätze aus der eigenen Physiotherapietätigkeit zu den Umsätzen der…
…angenommenen Portfoliomanagements im Verhältnis zur Prämie gering sind und den Versicherungsnehmern gegenüber nicht ziffernmäßig offen gelegt wurden, sodass insgesamt vom Vorliegen eines Versicherungsproduktes ausgegangen werden kann. Bei Verträgen mit Elementen verschieden zu beurteilender Umsätze ist umsatzsteuerlich zu beurteilen, welche Elemente das Wesen des Umsatzes prägen…
…sei die Aufteilung nach dem Verhältnis der steuerpflichtigen zu den steuerfreien Umsätzen vorzunehmen. Die Betriebsprüfung ermittelte für jedes Jahr des Streitzeitraumes die "sonstigen zu berichtigenden Vorsteuern" sowie die Relation der steuerpflichtigen zu den steuerfreien Nettoumsätzen und kürzte die sonstigen zu berichtigenden Vorsteuern im entsprechenden Prozentausmaß…
…beispielsweise auch dann, wenn eine Aufteilung der Vorsteuer bei steuerpflichtigen und unecht steuerbefreiten Umsätzen vorzunehmen ist: Liegen unecht steuerfreie Umsätze als Physiotherapeutin und steuerpflichtige Umsätze aus Vermietung vor, ist der Aufteilung das Verhältnis der unecht befreiten Umsätze zu den steuerpflichtigen Umsätzen zugrundezulegen. Da das Gesetz…
…1 Z 9 lit. d sublit. aa UStG steuerfrei sind noch durchlaufende Posten im Sinne des § 4 Abs. 3 UStG darstellen, sondern zu den steuerpflichtigen Umsätzen der Bw zählen, erweist sich der Spruch des Umsatzsteuerbescheides 2007 vom 4. Juni 2008, der die Spieleinsätze erklärungsgemäß unberücksichtigt…
…59 % deshalb, weil 26,59 % der Liegenschaft Adresse3 im Jahr 1997 veräußert worden war. Als Begründung führte das Finanzamt § 12 Abs. 10 UStG 1994 an, wonach Vorsteuerbeträge aus Großreparaturen zu berichtigen seien, wenn eine Änderung der Verhältnisse eintrete. Der Umsatzsteuerbescheid vom 9. Feber 1999 wurde…
…Die Leerstehungszeiten waren deshalb - zumindest für 2007 - als neutrale Zeiten zu behandeln. 2.2.4.2 Bemessungsgrundlagen Die umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlagen ermitteln sich deshalb wie folgt: Die Eigennutzung betrug im Verhältnis zu den vermieteten Zeiten unter Außerachtlassung der Leerstehungszeiten 18,75%. | | Nächte | % |…
…4 UStG ist dabei als Grundsatznorm zu lesen, die nicht auf die Verhältnisse in einem bestimmten Besteuerungsabschnitt abstellt. Im einzelnen Besteuerungsabschnitt kommt es - entgegen dem Wortlaut des § 12 Abs. 4 UStG - nicht darauf an, ob der Unternehmer neben anderen Umsätzen auch unecht steuerfreie Umsätze bewirkt…
…über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF PauschVO 2006), BGBl. II Nr. 258/2005, sind als land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb Nebentätigkeiten zu verstehen, die nach ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb im Verhältnis der wirtschaftlichen…
…zugeordnetes Gebäude durch einen Unternehmer errichtet, der im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit ausschließlich steuerfreie Umsätze gemäß § 6 Abs. 1 Z 7 bis 28 UStG 1994 bewirke (zB Ärzte, Versicherungsvertreter "etc."), liege hinsichtlich der nichtunternehmerischen Nutzung kein steuerbarer und steuerpflichtiger Eigenverbrauch gemäß § 3a Abs.1a UStG…
…andere Umsätze (steuerpflichtige, echt steuerfreie oder nicht steuerbare), müssen die Vorsteuern in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufgeteilt werden. Der Ansicht der Bw., dass § 12 Abs. 4 UStG 1994 für die Frage der Aufteilung der Vorsteuerbeträge als Grundnorm anzusehen ist, ist zu folgen…
…betreffen, zu 100% gekürzt. Die allgemeinen Ausgaben wurden in der Höhe von 9% gekürzt, da die privat genutzte Fläche (372,21 m², davon 61 m² Tür 24 und 311,21 m² im Verhältnis zur Gesamtfläche von 4.067,17 m²) 9% der Gesamtfläche ausmacht. In…
…selbst zu Freizeitzwecken, stellt im Verhältnis zur allgemeinen Lebensdauer eines Fahrzeugs insoweit nur eine völlig untergeordnete Zeitspanne dar." Die Frage, in welchem Mitgliedstaat der "gewöhnliche Wohnsitz" im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28.3.1983 über…
…Auf die Aufstellung am Ende der Entscheidungsgründe wird hingewiesen. 3. Digitalkamera und Navigationsgerät In den Jahren 2007 bis 2009 legte der Bw. jeweils eine Einnahmen-Ausgabenrechnung vor und rechnete aus den dort verzeichneten Betriebsausgaben anteilig (im Verhältnis der Einnahmen aus selbständiger zu jenen aus nichtselbständiger…
…von ATS 2,400.000,--" vorgeschlagen wurde. Die sanierte Wohnung wurde zu einem Fixpreis angeboten. Die Aufteilung in unsanierte Wohnung und Sanierungskosten exakt im Verhältnis 1 : 3 ist willkürlich und entspricht nicht dem wirtschaftlichen Sachverhalt. Die Reduktion der Baukosten und somit des Gesamtkaufpreises um ATS…
…die anfallenden Vorsteuerbeträge auf steuerbefreite und steuerpflichtige Umsätze zu verteilen. Nachdem eine derartige Aufteilung der Vorsteuerbeträge unterblieb, wurden die Vorsteuerbeträge durch die Bp. mangels direkter Zurechenbarkeit zu steuerpflichtigen bzw. steuerbefreiten Umsätzen gem. § 12 Abs. 5 UStG nach dem Verhältnis der Umsätze aufgeteilt. Für das Jahr…