…Gemeinschaftsrecht. Aufteilung der Vorsteuern: Unbestritten ist, dass die Vorsteuern in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil aufzuteilen sind, da der Bw sowohl steuerpflichtige als auch unecht steuerbefreite Umsätze durchführt. Weiters ist unstrittig, dass die Aufteilung der Vorsteuern im Verhältnis der steuerfreien zu den steuerpflichtigen Umsätzen aufzuteilen…
…steuerfreie Umsätze in Höhe von 214.090,02 € (97,37 % vom Gesamtumsatz) erklärt worden. Dieses Verhältnis von steuerpflichtigen zu steuerbefreiten Umsätzen sei nach Auskunft des steuerlichen Vertreters auch in den beiden Folgejahren "in ähnlicher Größenordnung" vorgelegen. Seitens des Unternehmens sei versucht worden, die Aufteilung…
…16 Gemäß § 12 Abs. 4 bis 7 UStG 1994 wird die Vorsteuer aus nicht eindeutig zuordenbaren Aufwand im selben Verhältnis auf unecht steuerfreien zu steuerpflichtigen Umsätzen verteilt, wie in der Uberschussermittlung (Tz 22). Nachfolgend angeführte, direkt den unecht befreiten Umsätzen, zuordenbare Vorsteuerbeträge, welche bisher zum…
…Zwecke ihrer steuerfreien Haupttätigkeit erfolgt, sodass eine steuerpflichtige Behandlung des Vermietungsumsatzes nicht in Betracht kommt. Frage C: Wenn die gänzliche oder teilweise Aufteilung der Vorsteuern nach dem Umsatzverhältnis ( § 12 Abs. 5 Z 1 und 2 UStG 1994 ) zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil im Sinne des…
…eine Vorsteuerkürzung im Verhältnis der unechte befreiten Umsätze zu den steuerpflichtigen Umsätzen gem. § 12 (5) Z. 1 UStG nach sich zieht. Da der vorliegende Sachverhalt unter keinen Tatbestand der Ausnahmebestimmungen von der unechten Steuerbefreiung gem. § 6 (1) Z. 16 Teilstrich 1-5 zu subsumieren ist…
…der diesbezüglichen Provisionsanteile nicht stattgefunden. Hinsichtlich der Relation der steuerpflichtigen Geschäftstätigkeit zu der unecht befreiten Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit den in der Kostenstelle J. erfassten Aufwendungen und Ausgaben hielt der Beschuldigte auf weiteres Befragen eine Aufteilung im Verhältnis 1 : 1 für angemessen. Der Betriebsprüfer wiederum…
…zu der eher seltenen Situation, dass der leistende Unternehmer eine allenfalls anfallende Umsatzsteuer wirtschaftlich zu tragen hatte. Diese Art der Verrechnung sollte für eine Übergangsphase von drei Jahren gelten, für die Zeit danach war vereinbart, dass ein Schlüssel für die Aufteilung der Teilnahmegebühren im Verhältnis…
…als auch steuerpflichtige Umsätze aus der Vermietung der Praxisräumlichkeiten an Physiotherapeuten. Im Zusammenhang mit beiden Umsätzen fielen Vorsteuern an. Die Pflichtige nahm die Aufteilung der Vorsteuern in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Vorsteuern nach dem Verhältnis der Umsätze aus der eigenen Physiotherapietätigkeit zu den Umsätzen der…
…8. Eingabe vom 5. Juli 2021: ad Aufteilung im Verhältnis 70 : 30 betr. Unterrichtsleistungen : Unterkunft/Verpflegung: Zur Frage, dass eine Aufteilung der Umsätze im Verhältnis 70% : 30% aufgrund der groben griffweisen Schätzung der steuerfreien Unterrichtsleistungen auf Basis der Kurstarife (EUR 1.300 inkl. Unterkunft, EUR…
…451,01 in Abzug gebracht, aber bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Umsätze (im Wege der Normalbesteuerung) nicht berücksichtigt worden, sodass sich die Frage stelle, in welcher Höhe und aus welchen Leistungen demnach steuerpflichtige, der Normalbesteuerung zu unterziehende Umsätze aus Betreuungsleistungen (Eigenleistungen) gegeben seien, werde festgehalten…
…angenommenen Portfoliomanagements im Verhältnis zur Prämie gering sind und den Versicherungsnehmern gegenüber nicht ziffernmäßig offen gelegt wurden, sodass insgesamt vom Vorliegen eines Versicherungsproduktes ausgegangen werden kann. Bei Verträgen mit Elementen verschieden zu beurteilender Umsätze ist umsatzsteuerlich zu beurteilen, welche Elemente das Wesen des Umsatzes prägen…
…sei die Aufteilung nach dem Verhältnis der steuerpflichtigen zu den steuerfreien Umsätzen vorzunehmen. Die Betriebsprüfung ermittelte für jedes Jahr des Streitzeitraumes die "sonstigen zu berichtigenden Vorsteuern" sowie die Relation der steuerpflichtigen zu den steuerfreien Nettoumsätzen und kürzte die sonstigen zu berichtigenden Vorsteuern im entsprechenden Prozentausmaß…
…beispielsweise auch dann, wenn eine Aufteilung der Vorsteuer bei steuerpflichtigen und unecht steuerbefreiten Umsätzen vorzunehmen ist: Liegen unecht steuerfreie Umsätze als Physiotherapeutin und steuerpflichtige Umsätze aus Vermietung vor, ist der Aufteilung das Verhältnis der unecht befreiten Umsätze zu den steuerpflichtigen Umsätzen zugrundezulegen. Da das Gesetz…
…Gebäudeteile entfallenden Baukosten zum Betriebsvermögen zu rechnen gewesen. Da die privat genutzten Räume des Gebäudes für Zwecke der Einkommensteuer dem Betriebsvermögen zugerechnet würden, weil sie im Verhältnis zum Gesamtgebäude nur ein untergeordnetes Ausmaß erreichten, seien auch die mit diesem privat genutzten Gebäudeteil zusammenhängenden Umsatzsteuerbeträge gemäß …
…gebrachten Umsätze wird das Verhältnis der steuerpflichtigen zu den steuerfreien Umsätzen ermittelt und gem. § 12 UStG 1994 auf die beantragten Vorsteuern umgelegt. Auf die Beilage zum Bericht ***D*** GmbH, StNr. ***111*** (Tz. 4. und 5.) wird hingewiesen. | | 2012 | | Steuerpfl. Umsätze lt…
…1 Z 9 lit. d sublit. aa UStG steuerfrei sind noch durchlaufende Posten im Sinne des § 4 Abs. 3 UStG darstellen, sondern zu den steuerpflichtigen Umsätzen der Bw zählen, erweist sich der Spruch des Umsatzsteuerbescheides 2007 vom 4. Juni 2008, der die Spieleinsätze erklärungsgemäß unberücksichtigt…
…Ansatz gebrachten Umsätze wird das Verhältnis der steuerpflichtigen zu den steuerfreien Umsätzen ermittelt und gem § 12 UStG 1994 auf die beantragten Vorsteuern umgelegt. Auf die Beilage zum Bericht ***XXX GmbH***, ***Steuernummer*** (Tz. 4. und 5.) wird hingewiesen. | | 2012 | | Steuerpfl. Umsätze lt…
…gebrachten Umsätze wird das Verhältnis der steuerpflichtigen zu den steuerfreien Umsätzen ermittelt und gem. § 12 UStG 1994 auf die beantragten Vorsteuern umgelegt. Auf die Beilage zum Bericht ***E*** GmbH, StNr. ***123*** (Tz. 4. und 5.) wird hingewiesen. | | 2012 | | Steuerpfl. Umsätze lt…
…59 % deshalb, weil 26,59 % der Liegenschaft Adresse3 im Jahr 1997 veräußert worden war. Als Begründung führte das Finanzamt § 12 Abs. 10 UStG 1994 an, wonach Vorsteuerbeträge aus Großreparaturen zu berichtigen seien, wenn eine Änderung der Verhältnisse eintrete. Der Umsatzsteuerbescheid vom 9. Feber 1999 wurde…
…Vielmehr habe die Aufteilung nach der VwGH Entscheidung vom 16.Dezember 2009, 2008/15/0075 im Verhältnis der Einzelverkaufspreise linear zu erfolgen. Die rechnerische Ermittlung der aufgrund dieser Rechtsansicht erforderlichen Verschiebungen der Erlöse (Erhöhung der 20%igen und Minderung der 10%igen Umsätze) ist nach…