…für die Aufteilung des Entgeltes maßgeblich ist. Die BP stützt sich bei dieser Argumentation somit auf die obzitierte UFS-Entscheidung (vgl. Unterberger, a.a.O.), bei der der UFS - wie bereits ausgeführt - die Frage der Entgeltsaufteilung im Falle der Vereinbarung eines Pauschal-/ Gesamtentgeltes zu klären…
…für die Aufteilung des Entgeltes maßgeblich ist. Die BP stützt sich bei dieser Argumentation somit auf die obzitierte UFS-Entscheidung (vgl. Unterberger, a.a.O.), bei der der UFS - wie bereits ausgeführt - die Frage der Entgeltsaufteilung im Falle der Vereinbarung eines Pauschal-/ Gesamtentgeltes zu klären…
…dass eine wertmäßige Aufteilung nicht vorgenommen werden konnte. Dies entspricht nicht den Tatsachen, weil wie in der Berufung ersichtlich ist, eine wertmäßige Ermittlung des werbeabgabepflichtigen Anteils sehr wohl möglich ist. 5.) Wenigstens zur Überprüfung der Plausibilität dieser ungeeigneten "Schätzungsmethode" hätte ein Vergleich mit anderen werbenden…
…80 ATS als steuerpflichtig behandelt, der Restbetrag wurde als Entschädigung für Bodenverkehrswertminderung behandelt. Dies in Übereinstimmung mit den mit der Firma M geschlossenen Verträgen. Nach Ansicht der Referentin ist die Aufteilung des Gesamtentgelts auf die einzelnen Komponenten (Bodenwertminderung, Entschädigung für Ernteverluste, Entgelt für Rechtseinräumung) Teil…
…der Restbetrag wurde als Entschädigung für Bodenverkehrswertminderung behandelt. Dies in Übereinstimmung mit den mit der Firma M geschlossenen Verträgen. Nach Ansicht der Referentin ist die Aufteilung des Gesamtentgelts auf die einzelnen Komponenten (Bodenwertminderung, Entschädigung für Ernteverluste, Entgelt für Rechtseinräumung) Teil der Sachverhaltsfeststellung und nicht der…
…der Restbetrag wurde als Entschädigung für Bodenverkehrswertminderung behandelt. Dies in Übereinstimmung mit den mit der Firma M geschlossenen Verträgen. Nach Ansicht der Referentin ist die Aufteilung des Gesamtentgelts auf die einzelnen Komponenten (Bodenwertminderung, Entschädigung für Ernteverluste, Entgelt für Rechtseinräumung) Teil der Sachverhaltsfeststellung und nicht der…
…der Verhältnisse der Kosten dieser Komponenten oder anhand des bekannten Marktwertes einer Komponente erfolgen sollte. In der Rechtssache "Madgett und Baldwin" gab der EuGH der Marktwertmethode aufgrund ihrer Einfachheit den Vorzug und führte aus, dass ein Unternehmer nicht zur Aufteilung des Gesamtentgeltes nach der Kostenmethode…
…Aufteilung des Gesamtentgeltes nur dann in Frage kommt, wenn nicht ausdrücklich ein Betrag für die einzelnen Leistungskomponenten vereinbart wurden. Hingegen setzt sich die AP von Beginn an über den gegenständlichen Sachverhalt hinweg und ignoriert den ausdrücklichen und eindeutigen Willen der beteiligten Parteien bezüglich der Aufteilung…
…Daraus ergibt sich zweifelsfrei die Notwendigkeit der Aufteilung des Gesamtentgeltes, wobei weder das UStG 1994 noch die MwStSyst-RL Regelungen für eine Aufteilung vorsehen, sodass daher allgemeine Bestimmungen zur Anwendung gelangen müssen. Entscheidungsrelevant im Berufungsfall ist die Tatsache des Erwerbes eines Gesamtpaketes zu einem günstigen…
…die Festlegung des Umsatzsteuersatzes nicht herangezogen werden. Auch eine Aufteilung in einen begünstigten Fischverkauf und eine dem Normalsteuersatz unterliegende sonstige Leistung kommt nach Ansicht der Betriebsprüfung nicht in Betracht, weil nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine einheitliche und somit trennbare Leistung vorliegt" (Tz 4 des Prüfungsberichtes vom…
…Verkaufspreise für die Werkstättenzeichnungen sei somit sachgerecht gewesen. Eine Zuordnung des vereinnahmten Gesamtentgelts in einem anderen Verhältnis oder sogar in voller Höhe sei völlig sach- und tatsachenwidrig. Unter "Werkstattzeichnungen" seien Produktionspläne zur Fertigung von Maschinen zu verstehen. Die gegenständlichen Pläne seien in den Jahren 1983…
…sich gesehen jeweils unter verschiedene Regelungen des § 3a dtUStG fallen würden, so bestimme sich der Ort der sonstigen Leistung, wenn kein Dienstleistungselement dominiere und der Gesamtleistung das Gepräge gebe, nach § 3a Abs. 1 dtUStG (lex generalis). Die Vereinbarung eines Gesamtentgelts sei ein starkes Indiz dafür…
…sich gesehen jeweils unter verschiedene Regelungen des § 3a dtUStG fallen würden, so bestimme sich der Ort der sonstigen Leistung, wenn kein Dienstleistungselement dominiere und der Gesamtleistung das Gepräge gebe, nach § 3a Abs. 1 dtUStG (lex generalis). Die Vereinbarung eines Gesamtentgelts sei ein starkes Indiz dafür…
…Aufteilung des Gesamtentgeltes im Wesentlichen mit den angefallenen Kosten berücksichtigt und dem 20 %igen Steuersatz unterzogen. Der im Erstverfahren festgestellte und in der Berufungsentscheidung dargestellte Sachverhalt wurde von den Parteien im Wesentlichen außer Streit gestellt und festgehalten, dass lediglich die Rechtsfrage nach der Aufteilung des…
…für eine Aufteilung des Gesamtentgeltes nach der Kostenrelation nicht erfüllt sind, ist nach der Marktwertmethode vorzugehen. Wenn kein anderer Marktwert für eine Komponente im Gesamtpaket eindeutig nachgewiesen wird, aber alle Einzelveräußerungspreise der Komponenten bekannt sind (hier unstrittig der Fall), ist nach der Rechtsprechung des VwGH…
…für den Erwerb des Grundstückes und für das Zugehör zu demselben bezahlt werden. Angaben und Vereinbarungen der Vertragsparteien über die Bewertung jeweils der unbeweglichen und beweglichen Sachen sind für die Abgabenbehörde nicht bindend; die Aufteilung des Gesamtentgeltes ist nicht allein dem Gutdünken des Steuerpflichtigen überlassen…
…für den Erwerb des Grundstückes und für das Zugehör zu demselben bezahlt werden. Angaben und Vereinbarungen der Vertragsparteien über die Bewertung jeweils der unbeweglichen und beweglichen Sachen sind für die Abgabenbehörde nicht bindend; die Aufteilung des Gesamtentgeltes ist nicht allein dem Gutdünken des Steuerpflichtigen überlassen…
…plc, vom 6.10.2005 kommt zum Ausdruck, dass das nationale Gericht anhand des am besten geeigneten Marktes zu bestimmen hat, ob eine Aufteilung eines Gesamtentgeltes auf der Grundlage der Einzelverkaufspreise möglich ist. Das nationale Gericht hat in jedem Fall jene Werte zu ermitteln, die…
…der Verhältnisse der Kosten dieser Komponenten oder anhand des bekannten Marktwertes einer Komponente erfolgen sollte. In der Rechtssache "Madgett und Baldwin" gab der EuGH der Marktwertmethode aufgrund ihrer Einfachheit den Vorzug und führte aus, dass ein Unternehmer nicht zur Aufteilung des Gesamtentgeltes nach der Kostenmethode…
…wurden, kann das Gesamtentgelt nach dieser Kostenmethode aufgeteilt werden. In diesem Fall kann im Interesse der Neutralität der MwSt (vom Unternehmer wird die vom Letztverbraucher getragene MwSt abgeführt) von der Marktwertmethode abgewichen werden, weil auch in diesem Fall eine missbräuchliche Aufteilung des Gesamtentgeltes ausgeschlossen ist…