…" Die Rechnung enthält außer dem Hinweis auf die AAB 2007 keinen Hinweis auf andere Belege, aus denen Art und Umfang der für den Bw. erbrachten Leistung entnommen werden könnten. Die auf der Homepage der Kammer der Wirtschaftstreuhänder abrufbaren Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2007) gliedern…
…den Formvorschriften des § 11 Abs. 1 Z. 3 und 4 UStG entspräche, da diese weder Angaben über die Art und den Umfang (lt. Rechnung nur "Arbeitshonorar") noch Angaben betreffend Zeitpunkt oder Zeitraum der Durchführung der abgerechneten Leistungen enthalte. Auch ein Hinweis darauf, dass der Zeitraum…
…die ihrer Art nach an sich typisch erwerbswirtschaftlich sind, jedoch im Hinblick auf ihren Umfang nicht erwerbstypisch ausgeübt würden. Bei der vom Bw. nebenberuflich betriebenen selbständigen Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender und Therapeut handle es sich nach Ansicht der Abgabenbehörde erster Instanz um eine typischerweise auf…
…Belegen enthalten sein, auf die in der Rechnung hingewiesen wird. Bei sonstigen Leistungen muss Art und den Umfang der Leistung eindeutig ersichtlich sein. Wie oben dargestellt erfolgte keine Leistungsbeschreibung. Da die Eingangsrechnungen formell und materiell nicht den §§ 11 und 12 UStG 1994 entsprechen, wird von…
…82 in den Belegen vorhanden. Die Kassaeingangsbelege weisen alle einen Nettobetrag, die darauf entfallende Umsatzsteuer und den Bruttobetrag auf. Eine Leistungsbeschreibung über Art und Umfang und Zeitraum der durchgeführten Leistungen ist nicht vorhanden. (Der persönlich haftende Gesellschafters der Bw.) erklärte, dass die Arbeiter der Fa…
…nicht (bloß) ein Einsatz von Arbeiter-Leistungszeiten, sondern die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung bzw. Leistungen. Die in der Rechnung enthaltenen Angaben weisen nicht die Art und den Umfang der erbrachten bzw. vereinbarten Leistung bzw. Leistungen aus, sondern sind als Arbeitseinsatz-Angaben ("Wareneinsatz") anzusprechen. Auf…
…und Umfang der Leistung in der Rechnung nicht angeführt werden. Eine solche Rechnung stellt keinen tauglichen Belegnachweis für den Vorsteuerabzug dar. In der mündlichen Verhandlung legte die Geschäftsführerin der Bw. (Leistungsempfängerin) Aufstellungen vor, aus denen die Leistungen der sieben Seminarleiter (Mitunternehmer des Leistungserbringers) "nach Art…
…und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung, 4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt, 5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und…
…0133). Darüber hinaus wäre die Leistung der Art und Umfang nach nicht ausreichend definiert worden. Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen wie "Sanierung oder/und Umbau" würden keine handelsüblichen Bezeichnungen darstellen. Im Berufungsverfahren gegen die Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum August 2001 wurde in der Folge eingewendet, dass bereits…
…vom Finanzamt angenommen - auch Art und Umfang der Leistung nicht ausreichend bestimmt bezeichnet ist. 5) In der Rechnung der Bau K GmbH vom 8. Juli 1998 über brutto 286.643 ATS wird als Leistungsbeschreibung angeführt "Fliesenlegearbeiten Neubau Personal- u. Appartementhaus, Lieferung und Verlegung der Fliesen…
…entsprechende Angaben zu Art (Buchbindehilfsarbeiten) und Umfang (278,5 Stunden) der von der Bw. gegenüber der Firma S. erbrachten Leistung. Dem Berufungsbegehren, die Vorsteuern hinsichtlich der Rechnungen A... KEG anzuerkennen konnte daher nicht entsprochen werden. Hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 1998 und 1999 tritt…
…ob sie allenfalls im Zusammenhang mit steuerfreien Umsätzen stehen. Handelsüblich ist eine Bezeichnung, die für den fraglichen Lieferungsgegenstand allgemein verwendet wird. Bei sonstigen Leistungen müssen Art und Umfang der Leistung ersichtlich gemacht werden. Bezeichnungen wie Reparaturarbeiten, Lohnarbeiten, Fuhrleistungen ohne weitere Angaben werden als unzureichend erachtet…
…die Art und den Umfang des Gegenstandes sowie über die Zurechnungsträger auszugehen haben (siehe VwGH 8.11.1977, 1155/76). Es ist somit im Hinblick auf die verbindliche Wirkung der Ergebnisse der Einheitsbewertung grundsätzlich nicht möglich, entgegen der darin getroffenen Feststellung über den Umfang des…
…unbestritten, dass die fakturierten Bauleistungen erbracht worden seien. Umfang und Art bzw. das Vorhandensein dieser Bauleistung seien bei der im Zuge des Prüfungsverfahrens durchgeführten Betriebsbesichtigung nachgewiesen worden. Zur A-GmbH wurde vorgebracht: Die Leistung sei von einem Unternehmer im Sinne des UStG erbracht worden. Die…
…datierten Wiederaufnahmebescheide gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich der Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO und der Umsatzsteuer jeweils für das Jahr 1999 rechtswidrig gewesen wäre, offen zu legen. Da die Abgabenbehörde zweiter Instanz bei der Erlassung der Berufungsentscheidung gemäß § 289 Abs. 2 BAO dazu…
…Z, | Rechnungs-Nr. | Rechnungsdatum | § 11 Abs 1 Z 3 UStG 1994 Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung | 04/03/2002 | 25.03.2002 | Personalbeistellung bei Bvh. lt. Betreff Akonto Betrifft…
…der vorliegenden mangelhaften Rechnungen in Folge fehlender Angaben des leistenden Unternehmers, fehlender Angaben über den Leistungszeitraum sowie der Art und des Umfanges der abgerechneten Baumeisterarbeiten und der fehlenden UID-Nummer des Leistungsempfängers ein Vorsteuerabzug in Höhe von € 22.020,14 zusteht. Gemäß § 12 Abs…
…dar und reichen daher nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 sprechen zu können. Es bedarf in derartigen Fällen einer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Ergänzung der Rechnung durch den Lieferer. Bei sonstigen Leistungen müssen Art und Umfang…
…BP und die Einwendungen der Bw. betreffend die Unternehmereigenschaft des leistenden Unternehmers unbeachtlich sind. Entscheidungsrelevant ist die Tatsache der Identifizierbarkeit bzw. der mangelnden Identifizierbarkeit der abgerechneten Leistungen. Nach § 11 Abs.1 Z 3 UStG 1972 ist in den Rechnungen die Art und der Umfang der…
…0004, und die darin zitierte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs). Derartige Verweise auf andere Belege finden sich in keiner der vorgelegten Rechnungen. Darüber hinaus wird das Vorhandensein weiterer Belege, aus welchen ein Leistungszeitraum oder Angaben über die Art und den Umfang der sonstigen Leistung entnommen werden könnten…