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UFSW RV/0511-W/03Unanwendbarkeit der Bestimmungen über Respirofristen für den Zeitpunkt der Entrichtung von Anzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2003

…die so genannten Respirofristen gemäß § 211 Abs. 2 und 3 BAO nicht anwendbar seien. Maßgebend für die Nachforderungszinsen vermeidende bzw. vermindernde Wirkung entrichteter Anzahlungen sei der Zeitpunkt der tatsächlichen Entrichtung; bei Überweisungen im Sinn des § 211 Abs. 1 lit. d BAO gelte der Tag der…

UFSW RV/3364-W/11Anspruchszinsen mangels Bekanntgabe entrichteter Anzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2012

…zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1…

UFSW RV/0233-W/06Kleinunternehmerregelung bei Anzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2012

…sind die Beiträge als Anzahlungen für zukünftige Leistungen zu qualifizieren und sind daher steuerpflichtig." Die Bemessungsgrundlagen für die Umsatzsteuer stellen sich laut Ausführungen des Prüfers wie folgt dar: 1999 und 2000: 272.727,27 S + 10 % Umsatzsteuer Unter Hinweis auf die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung…

UFSS RV/0161-S/06Berechnung Anspruchszinsen - Wirksamkeit Anzahlungen und Zeitpunkt der Bekanntgabe von Bescheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2007

…Februar 2006 betragen EURO 79,33 und errechnen sich wie folgt: | Anspruchszinsen BVE | Zeitraum | Anzahlung | Nachzahlung BVE | Zinsbasis | Tage | Tages-zinssatz | Zinsen | 01.10.2005 | 24.500,00 | 27.530,76 | 3.030…

UFSW RV/0311-W/04Anspruchszinsen bei entrichteten Anzahlungen und Bescheidberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2004

…später berichtige. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1…

UFSW RV/0356-W/04Entrichtungstag von Anzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2004

…verzögern können. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1…

UFSW RV/1034-W/13Berücksichtigung geleisteter Elektrizitäts- und Erdgasabgaben sowie deren Anzahlungen im Zeitpunkt der Zahlung bei deren Rechtsträger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2013

…erworben hat. Darüber hinaus wurden von der Bw. im Zeitraum Jänner bis Juni 2008 Anzahlungen auf Energierechnungen auf Basis des laufenden Energieverbrauches für den Zeitraum Jänner bis Juni 2008 geleistet. Begründend wird von der Bw. als Eventualantrag ausgeführt, in einer mündlich erteilten Auskunft habe das…

UFSW RV/2842-W/10Berücksichtigung geleisteter Elektrizitäts- und Erdgasabgaben sowie deren Anzahlungen im Zahlungszeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2013

…54 | 143.024,47 | 355.606,01 | zuzügl./abzügl. Anzahlungen KG: | | | | Strom kWh: | - 128.526,81 | 128.526,81 | - | Gas m3: | - 14.065,31 | 14.065,31 | - | zurechenb. kWh inkl…

UFSW RV/2073-W/08Berechnung der Anspruchszinsen bei entrichteten Anzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2008

…erster Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1…

UFSW FSRV/0153-W/07Wissentlichkeit, Umsatzsteuer bei Anzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.11.2008

…das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Im Zuge der Nachschau wurde festgestellt, dass im Oktober 2005 eine Wohnung als Vorsorgewohnung mit Umsatzsteuer verkauft worden ist und die Anzahlungen nicht als steuerpflichtige Umsätze behandelt wurden. Die Hinzurechnung von € 199.073,84 erbrachte eine Umsatzsteuernachzahlung von € 39.814…

UFSW RV/0417-W/03Anspruchszinsen, Entrichtung von Anzahlungen durch Verrechnungsweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2003

…die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass für die Einkommensteuer 2000 zwischen dem Erstbescheid vom 16.5.2001 und dem Bescheid vom 6. November 2002 keine Anzahlungen im Sinne des § 205 Abs.3 BAO erfolgt seien. Es seien auch keine Verrechnungsweisungen bezüglich der…

UFSW RV/3325-W/09Anspruchszinsen; Guthaben auf dem Konto, jedoch keine Anzahlungen geleistet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2011

…seit Entstehen des korrigierten Abgabenanspruches ein weit höheres Steuerguthaben ausgewiesen als der gesamte korrigierte, eingewiesene Abgabenanspruch (Nachforderungen) betrage. Auf ihrem Steuerkonto hätten weit höhere Anzahlungen (Steuerguthaben) bestanden, die die Bemessungsgrundlage für die Nachforderungszinsen auf Null vermindern würden. Dieses höhere Steuerguthaben sei ihr erst am 4…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 1/5

…den Überweisungsbelegen vom 10. und 13. März 2000 wurden jeweils 2.500.000,- ATS als Anzahlung ("a conto") für die "Übertragung der Schotterabbaurechte" überwiesen. Zumindest auf den vorliegenden Kopien der Zahlungsaufträge wird jetzt als Zahlungszweck klar auf die Übertragung der Abbaurechte hingewiesen. Überwiesen wurde um…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 2/5

…dass ein Vorsteuerabzug aus einer Anzahlungsrechnung nur zulässig sei, wenn die Zahlung für die Ausführung eines künftigen Umsatzes erfolge. Eine Anzahlung werde nur in Erwartung einer Lieferung oder Leistung geleistet. Der Umsatz müsse tatsächlich ausgeführt werden. In Anbetracht der dem Bw zum Zeitpunkt der Zahlung…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 3/5

…dass der Masseverwalter durch Nichtanerkennung des Aussonderungsrechtes bzw. durch Übertragung der Abbaurechte an die W vom Vertrag mit dem Bw schlüssig zurückgetreten sei und der Bw somit mit dem seiner Anzahlung entsprechenden Betrag Konkursgläubiger geworden sei. Sein Anspruch auf Herausgabe des Schotters habe sich in…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 4/5

…Leistung erbracht. Er konnte weder wie ein Eigentümer über den gekauften Schotter verfügen noch wurde jemals tatsächlich ein Abbau oder eine sonstige Nutzung des Schotters geduldet. Es wurde lediglich ein Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen und eine Anzahlung vereinbart und geleistet. Zum tatsächlichen Leistungsaustausch kam es nicht. siehe…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 5/5

…je m³ Schotter dazu kommen, liegt der Preis auch nach Auskunft der HGmbH weit unter dem Marktpreis. Dazu kam, dass aufgrund der Anzahlung noch zusätzlich 7,5 % Rabatt gewährt wurden. Selbst DW argumentierte im Schreiben vom 10. April 2008 damit, dass der Bw mit dem…

UFSW RV/0799-W/081. Betriebliche Veranlassung der Anmietung von Wohnungen vom Alleingesellschafter durch die Kapitalgesellschaft 2. Vorsteuerabzug für Anzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2008

…welchem der Gesamtpreis mit € 52.200,00 inkl. 20% USt ausgewiesen war sowie die Bestätigung über eine geleistete Anzahlung über 20.000,00 (€ 1.000,00 und € 19.000,00 mittels Visakarte) vermerkt. Eine Anzahlungsrechnung in welcher die USt gesondert ausgewiesen war…

UFSW RV/0719-W/03Anspruchszinsen bei entrichteter Anzahlung und unrichtiger Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2003

…418,58 festgesetzt worden. Auf Grund der im Jahr 2001 geleisteten Vorauszahlungen in Höhe von € 13.495,35 sowie der entrichteten Anzahlung auf die Körperschaftsteuer 2001 in Höhe von € 185.900,00 habe sich aus dem Bescheid vom 27. November 2002 eine Abgabengutschrift…

UFSW RV/0572-W/06Inhalt des Liquiditätsstatus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2007

…Leistungen und den betreffenden haftungsrelevanten Abgabenverbindlichkeiten gegenübergestellt worden. Die für die Quotenberechnung herangezogenen Konten seien in den beiliegenden Saldenlisten farblich gekennzeichnet. Aus Vereinfachungsgründen seien alle sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten wie z.B. nicht haftungsrelevante Abgabenverbindlichkeiten und insbesondere erhaltene Anzahlungen von Kunden nicht erfasst. Hinzuweisen sei darauf…