… 217 Abs. 7 BAO bestimmt dazu, dass Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen sind, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt…
…87/15/0138). Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind gemäß § 217 Abs. 7 BAO Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung…
…217 Abs. 7 BAO ist zu prüfen, ob einem Abgabepflichtigen an der Fristversäumnis kein Verschulden trifft bzw. ob die Verwirkung des Säumniszuschlages auf einer vom Abgabepflichtigen zu verantwortenden leichten Fahrlässigkeit beruht. Der Bw. hat in der Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid sinngemäß einen Antrag nach § 217…
…Gemäß § 280 BAO ist auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Laufe des Berufungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Bedacht zu nehmen, auch wenn dadurch das Berufungsbegehren geändert oder ergänzt wird. Demnach ist über den Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO, der…
…9. Juli 2004 schrieb das Finanzamt Säumniszuschläge wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Einkommensteuernachzahlung für das Jahr 2002 vor. Nach Einbringung einer Berufung gegen die Festsetzung des ersten Säumniszuschlages in Höhe von € 579,45 stellte der Bw den Antrag gemäß § 217 Abs 7 BAO, mangels…
…eine Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen nach § 217 Abs. 7 BAO essentielle fehlende grobe Verschulden ein. Der bloße Hinweis auf eine "nachträgliche Gesetzesänderung...in Sachen EU-Urteil Seeling" rechtfertigt eine Auslegung der Berufung (auch) als Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO somit nicht. Diesbezüglich sei…
…erging. Wie bereits in der Berufungsvorentscheidung rechtsrichtig ausgeführt wird, kann auch nach Festsetzung eines Säumniszuschlages im Rahmen einer Berufung ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO eingebracht werden. Zu prüfen bleibt daher lediglich die Frage, ob bei Versäumung des Entrichtungstermines ein grobes Verschulden vorliegt oder…
…von ersten Säumniszuschlägen erfüllt, sodass die Berufung als unbegründet abzuweisen war. Abschließend bleibt festzuhalten, dass ein Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO nicht gestellt wurde, sodass die Prüfung eines allfälligen Verschuldens an der Säumnis oder einer Unbilligkeit nicht Gegenstand des Verfahrens war. Wien, am 5…
…Lediglich über Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO auf Herabsetzung des Säumniszuschlages findet die Verschuldensfrage Berücksichtigung. Da über diesen in der Berufung gestellten Antrag bereits mit Bescheid vom 5. März 2009 (abschlägig) entschieden wurde, war dem gegenständlichen Berufungsverfahren gemäß § 217 Abs. 1 BAO eine Auseinandersetzung…
…voraus (VwGH 10.11.1995, 92/17/0286). Diesbezüglich kann auch die im Vorlagebericht geäußerte Rechtsansicht des Finanzamtes, dass im Vorlageantrag seitens des Bw. ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gestellt worden wäre, wonach Säumniszuschläge herab- bzw. nicht festzusetzen wären, als den Abgabepflichtigen an…
…können die Berufungsausführungen auch als Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO gewertet werden, der auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden kann (vgl. Ritz, SWK 2001, S 343). Wird ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO in der Berufung oder im Vorlageantrag gestellt…
… 217 Abs.. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst…
…der Berufung und dem Vorlageantrag auch als Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO gewertet werden, der auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden kann (vgl. Ritz, SWK 2001, S 343). Wird ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO in der Berufung oder - wie…
…Zeitraum 7-9/2012 in der Höhe von € 3.940,00 bei deren Fälligkeit rechtmäßig erfolgt ist. Eingewendet wurde im weiteren Verfahren lediglich, dass kein grobes Verschulden an der Unterlassung der Entrichtung bei Fälligkeit vorliege, was als Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gewertet…
…kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt (§ 217 Abs. 7 BAO). Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden (vgl. Ritz…
… 217 Abs. 7 BAO idF BGBl. I 2000/142 bestimmt dazu, dass Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen sind, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an…
…zur Verfügung gestanden sei, ein neuerlicher Überrechnungsantrag zwar nach dem 15. Februar 2012 am 2. März 2012 eingebracht worden sei, es aber nie zu einer tatsächlichen Auszahlung gekommen sei. In eventu werde gemäß § 217 Abs. 7 BAO der Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages…
…2006 hervorgehe, es sich um kein grobes Verschulden weder seitens des Bw. noch seines steuerlichen Vertreters gehandelt habe, festzuhalten, dass im Schriftsatz vom 18. September 2006 noch kein entsprechender Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO formuliert war. Da es sich um eine Begünstigung handelt, die…
… 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Zunächst ist festzustellen…
…Entrichtung eines Säumniszuschlages ein, soweit der Eintritt dieser Verpflichtung nicht gemäß Abs. 2 bis 6 oder § 218 hinausgeschoben wird. Im Zusammenhang mit der Verhängung eines Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 1 BAO kommt es auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung an. Der Säumniszuschlag ist eine…