…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 8. November 2004 brachte der Bw. einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung von € 1.474,35 betreffend Umsatzsteuer bis zur Erledigung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einzelkraftfahrzeugbesteuerung ein. …
…die Einbringungsgebühren in Höhe von S 415,00 (€ 30,16) wurden bereits vor dem gegenständlichen Antrag auf Aussetzung der Einhebung, jedoch nach ihrer Fälligkeit getilgt, so dass auch für diese Abgabenschuldigkeiten keine Aussetzung der Einhebung zulässig war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…8/16/17 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18. September 2012 über die Zurückweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung einer Geldstrafe, StrNr. 1, zu Recht erkannt: I. Der Antrag auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung wird zurückgewiesen. II. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…an Herrn D.R. kein Bescheid ergangen. Es wurde ihm keine Abgabe vorgeschrieben. Da es damit bereits an einer wesentlichen Voraussetzung des § 212a BAO mangelt, war der Antrag auf Aussetzung der Einhebung zurückzuweisen. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 22. Mai 2012
…Entscheidung darüber vorbehalten habe, habe der UFS nicht darüber entscheiden können. Bis dato sei daher über den Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht rechtskräftig entschieden, daher seien sämtliche bis dato durchgeführte Einbringungsmaßnahmen ungesetzlich und widersprechen den Bestimmungen der BAO. Der Bw. beantrage daher bis zur…
…dahingehend geändert, als der Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a Abs. 3 BAO zurückgewiesen wird. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 26. Mai 2011, Zahl xxxxxx/xxxxx/482/2007-xxx , wurde die in der Berufung vom 9. Mai…
…der Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz und Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat unter Anberaumung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Am 13. Juni 2011 erging eine abweisende Berufungsvorentscheidung. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass schon mit Note vom 29. Jänner 2010 ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…März 2011 einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zur Einkommensteuer 2009 ein führte dazu aus, dass der Bescheid am 20. Oktober 2010 ergangen sei, er jedoch Aufwendungen für Betriebsausgaben (WGKK) und "Honorarempfänger" geltend machen möchte. Gleichzeitig ersuchte er um Aussetzung der Einhebung in voller Höhe…
…wird. Soweit der Bw. auf die Einbringung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung hinweist, übersieht er, dass dieser Antrag unbestrittenermaßen erst nach der Erlassung des angefochtenen Bescheides eingebracht wurde. Gleichgültig ob dieser bewilligt oder abgewiesen wird - hat dieser mangels Rückwirkung keinen Einfluss auf die bereits…
…die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen wäre, insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheine. In der Berufung gegen die angefochtenen Bescheide vom 28. April 2008 wäre die Anerkennung als Einkunftsquelle sowie die Unternehmereigenschaft und folglich das Recht auf Abzug der Vorsteuer…
…6. August 2008 brachte die Berufungswerberin (Bw.) einen weiteren Antrag auf Aussetzung der Einhebung der mit Bescheid vom 3. Mai 2007 festgesetzten Schenkungssteuer in Höhe von € 697,08 ein. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien wies diesen Antrag mit Bescheid vom 14…
…abhängt, nicht aber ein sich aus der Summe zeitraumbezogen (oder nach der Abgabenart) verschiedener, nach Ansicht des Abgabepflichtigen vorzuschreibender Abgaben und einer in einem Betrag angeführten (für verschiedene Abgaben erfolgten) Vorschreibung laut Buchungsmitteilung ergebender Differenzbetrag verstanden werden. Betrifft ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung verschiedene…
…über die Berufung der Frau MJ, Adr, vertreten durch Dr. Josef Wegrostek, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Domg. 6, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 1. Februar 2007, mit dem der Antrag vom 13. Dezember 2006 auf Aussetzung der Einhebung von Erbschaftssteuer…
…da die belangte Behörde den Antrag auf Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO nicht zurückgewiesen sondern abgewiesen hat. Im vorliegenden Fall ist überdies unter GZ. ZRV/0009-Z3l/07 vom 13. April 2007 auch bereits über die Berufung in der Sache selbst entschieden worden. Innsbruck…
…a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt, auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit auszusetzen, als eine Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem…
…ihren Auswirkungen für den Bw. nicht von der Zurückweisung unterscheidet, für ihn also mit keinen anderen Rechtsfolgen verbunden ist, sodass subjektive Rechte des Bw. dadurch nicht verletzt wurden. Im Übrigen steht einem neuerlichen Antrag auf Aussetzung der Einhebung nichts entgegen, falls nach Beendigung des Insolvenzverfahrens…
…ihren Auswirkungen für den Bw. nicht von der Zurückweisung unterscheidet, für ihn also mit keinen anderen Rechtsfolgen verbunden ist, sodass subjektive Rechte des Bw. dadurch nicht verletzt wurden. Im Übrigen steht einem neuerlichen Antrag auf Aussetzung der Einhebung nichts entgegen, falls nach Beendigung des Insolvenzverfahrens…
…die Zuordnung erfolgt über die Steuernummer des Abgabepflichtigen. Es handelt sich bei dem, der Antragstellung auf Aussetzung der Einhebung nach § 212 a BAO zu Grunde liegenden Verfahren um die Vorschreibung einer Mutwillensstrafe und nicht einer Zwangs- und Ordnungsstrafe, wie im Antrag des Bw. vom 29…
…steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 21. Jänner 2004 wies das Finanzamt einen Antrag des Bw. auf Aussetzung der Einhebung gemäß…
…100/05129/1/2000 den Antrag der Bf. auf Aussetzung der Einhebung der mit teilweise stattgebender Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. Oktober 1999, Zl. 100/05992/99 festgesetzten Abgaben an Mineralölsteuer und Säumniszuschlag in der Höhe von ÖS 5.154.616.- ab. Gegen diesen…