…daher entsprechend der oben dargestellten VwGH-Rechtsprechung als keine steuerbaren Einkünfte, sondern vielmehr als Rückzahlung des "Einsatzes" (= Ertragsausgleich) zu beurteilen waren. Die Anschaffungskosten der Anteilscheine waren somit um diesen Ertragsausgleich zu kürzen, was wiederum zur Folge hatte, dass in Höhe der geltend gemachten gemäß …
…in Frankfurt am Main. Der Vorerbe habe diese Wertpapiere im Frühjahr 1998 auf ein Depot der Raiffeisenbank Illmitz transferiert und im November eines jeden Jahres habe die Bank von den Wertpapiererträgnissen KESt abgezogen und abgeführt. Es seien auch Anteilsscheine solcher ausländischer Kapitalanlagefonds, die inländischen Investmentfonds…
…auch die durchgeführten Teilwertabschreibungen nicht zulässig, weil die Aktivierung der ausschüttungsgleichen Erträge unter dem Titel nachträgliche Anschaffungskosten - und damit das übersteigen der historischen Anschaffungskosten der Anteilscheine - eine gesetzwidrige Durchbrechung des Anschaffungskostenprinzips bedeuten würde. Gegen den im wiederaufgenommenen Verfahren am 20. August 2007 erlassenen Körperschaftsteuerbescheid für…
…auch die durchgeführten Teilwertabschreibungen nicht zulässig, weil die Aktivierung der ausschüttungsgleichen Erträge unter dem Titel nachträgliche Anschaffungskosten - und damit das übersteigen der historischen Anschaffungskosten der Anteilscheine - eine gesetzwidrige Durchbrechung des Anschaffungskostenprinzips bedeuten würde. Gegen den im wiederaufgenommenen Verfahren am 27. August 2007 erlassenen Körperschaftsteuerbescheid für…
…Zwar ist unbestritten, dass der Option ein "innerer" Wert beizumessen ist, der sich in dem gegenwärtigen oder zukünftigen Wert der Anteilscheine ausdrückt, auf die die Option den Zugriff ermöglicht. Solange der Berechtige aber infolge der Unübertragbarkeit und der Verwertungshindernisse jedoch nicht in der Lage ist…
…Abs. 3 InvFG unterlaufen, der zufolge eine Gegenrechnung der als zugeflossen geltenden ausschüttungsgleichen Erträge erst im Falle der Veräußerung des Anteilscheines zugelassen werde. Eine ausschließliche Gültigkeit oben zitierter Bestimmung für im Privatvermögen gehaltene Anteile könne von der BP aus dem Gesetzeswortlaut nicht abgeleitet werden. Es…
… 93 Abs. 3 EStG Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen, Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen und Anteilscheine an einem Kapitalanlagefonds, wenn sich die kuponauszahlende Stelle im Inland befindet. Insoweit ist daher davon auszugehen, dass für das Erbschaftssteuerrecht die Verweisung im § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG als eine…
…vom 2.8.1993 - folgende Feststellungen getroffen: In den Jahren 1990 und 1991 schaffte die Abgabepflichtige Investmentfondsanteile im Betriebsvermögen an. Diese Anteilscheine wurden jeweils kurze Zeit vor den Ausschüttungszeitpunkten erworben und unmittelbar nach den erfolgten Ausschüttungen wieder verkauft. In den Ausschüttungen sind wiederum Erträge enthalten…
…abzugsfähig, die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit den steuerfreien Ausschüttungsanteilen stehen. Ein solcher kausaler und betraglicher Zusammenhang mit steuerfreien Ausschüttungsanteilen besteht hinsichtlich des durch den Verkauf der Anteilscheine realisierten Verlustes und zwar insoweit, als diese Aufwendungen auf die Ausschüttung des steuerfreien Anteiles zurückzuführen sind…
…Anteile (Anteilsscheine). Das Sondervermögen ist steuerlich den Anteilsinhabern zuzurechnen. Die Verwaltung dieses Sondervermögens obliegt jeweils einer Kapitalanlagegesellschaft. Die Anteilsinhaber habe keine Verfügungsmacht über die im Fondsvermögen befindlichen Wertpapiere oder Immobilien und können die damit verbundenen Rechte nicht selbst ausüben. Erwerbe von Todes wegen von Anteilsscheinen…
… dies gilt für Forderungswertpapiere nur dann, wenn sie bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; - von Anteilscheinen an Pensionsinvestmentfonds im Sinne des Abschnittes I.a. des Investmentfondsgesetzes 1993 durch Personen der Steuerklasse I; - von Anteilen an…
…nur dann, wenn sie bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; weiters Erwerbe von Todes wegen von Anteilscheinen an Pensioninvestmentfonds im Sinne des Abschnittes I.a des Investmentfondsgesetzes 1993 durch Personen der Steuerklasse I. § 15 Abs. 1…
…40 Abs. 2 InvFG 1993 Zinsen, Dividenden, ausschüttungsgleiche Erträge anderer im Fondsvermögen gehaltener Fondsanteilscheine, sonstige Erträge und Substanzgewinne, letztere allerdings nur bei im Privatvermögen gehaltenen Anteilscheinen, umfasst. Die Substanzgewinne, die teilweise (20%) der Besteuerung zu unterziehen wären, betrugen im Geschäftsjahr 2002/2003 Null. Bei den…
…bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; weiters Erwerbe von Todes wegen von Anteilscheinen an Pensionsinvestmentfonds im Sinne des Abschnittes I.a. des Investmentfondsgesetzes 1993 durch Personen der Steuerklasse I. Voraussetzung für die Steuerfreiheit der in…
…dann, wenn sie bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; von Anteilscheinen an Pensionsinvestmentfonds im Sinne des Abschnittes I.a des Investmentfondsgesetzes 1993 durch Personen der Steuerklasse I; von Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften, wenn…
…Dividenden, ausschüttungsgleiche Erträge von im Fondsvermögen befindlichen Anteilen an anderen in- oder ausländischen Kapitalanlagefonds, Substanzgewinne bei nicht in einem Betriebsvermögen gehaltenen Anteilscheinen, und sonstige Erträge an die Anteilinhaber in dem aus dem Anteilsrecht sich ergebenden Ausmaß als ausgeschüttet (ausschüttungsgleiche Erträge). Dabei können bei den nach…
…anderer Währung als Schilling oder Euro begeben wurden, 3. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, 4. Anteilscheine an einem Kapitalanlagefonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes 1963 sowie im Sinne des Investmentfondsgesetzes 1993, soweit die ausgeschütteten Beträge aus Kapitalerträgen gemäß Abs. 2 Z 3 und aus Kapitalerträgen gemäß Z 1…
…Währung als Schilling oder Euro begeben wurden, 3. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, 4. Anteilscheinen an einem Kapitalanlagefonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes 1963 sowie im Sinne des Investmentfondsgesetzes 1993, soweit die ausgeschütteten oder als ausgeschüttet geltenden Beträge - aus Kapitalerträgen gemäß Abs. 2 Z 3, - aus Kapitalerträgen gemäß…
…180/2004 lautet: "§ 40. (1) Die Ausschüttungen eines Kapitalanlagefonds an die Anteilsinhaber sind bei diesen steuerpflichtige Einnahmen. Bei nicht in einem Betriebsvermögen gehaltenen Anteilscheinen gelten Ausschüttungen aus Substanzgewinnen, soweit diese nicht aus Forderungswertpapieren gemäß § 93 Abs. 3 Z 1 oder 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 und…
…a des mit 15. Dezember 1991 datierten Gesellschaftsvertrages der Bw. als Geschäftsgegenstand den Handel mit Wertpapieren, Anteilscheine und ähnlichen Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausweist, mitgeteilt, dass die bisherige Qualifikation der Tätigkeit der Bw. als gewerblich mehr als in Frage gestellt erscheine…