…Hinsichtlich der Höhe der zu berücksichtigenden Aufwendungen ist jedoch - entgegen der ursprünglichen Ansicht der Bw. - jener Anteil an den Wohnungskosten heranzuziehen, der dem Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtfläche der Wohnung entspricht, weil nur insoweit die für die Wohnung getätigten Aufwendungen auf das Arbeitszimmer entfallen…
…ein belegmäßiger Nachweis auf Grund der Tatsache, dass diese Ausgaben gemeinsam mit den auf die Tätigkeit der Gattin des Bw. entfallenden Ausgaben entstanden sind, nicht zielführend erschien, wurde der auf die Tätigkeit des Bw. entfallende Anteil an den Ausgaben gemäß § 184 BAO mit 1.000…
…für die Zweitunterkunft (Kosten der Wohnung) zu unterscheiden: 1) Kosten der sozialpädagogischen Einzelbetreuung: Bei diesen Aufwendungen handelte es sich um den monatlichen Anteil an den entsprechenden Kosten in Höhe von 180 €, der von der Bw selbst zu tragen war, solange noch keine Wohnungskosten anfielen…
…einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat. Die Bw. hat schließlich noch ergänzt, dass sich ihr jetziger Ehemann vor der Eheschließung an den Wohnungskosten mittels eines monatlichen Dauerauftrages beteiligt hat; insoweit hat also auch eine Wirtschaftsgemeinschaft zwischen der Bw. und Herrn B. zumindest seit dem Jahr 2001…
…geltend machen. Somit sind die Zinserträge aus den angeführten Sparbuch auch einkommensteuerrechtlich den Wohnungseigentümern entsprechend ihren Anteil an der Wohnungseigentumsgemeinschaft zuzurechnen. In dem sich die Bw. gegenüber ihrem Lebensgefährten F.H. bereit erklärt hat, als Beitrag zu den Wohnungskosten die Betriebskosten zu bezahlen, hat sie…
…auch die Bw mit einem Anteil von 20% beteiligt -, über daneben bezogene (andere) Mieteinkünfte den Akten aber nichts zu entnehmen ist. Die an den Kindesvater ohnedies nur teilweise in Form von Barzahlungen behaupteten Beträge sind daher allenfalls als Zuschuss der Bw zu den Wohnungskosten (dh…
…die aber zusammen mit den außergewöhnlichen Belastungen zu sehen ist. Außergewöhnlich war allerdings, dass 1992 ein Prozess beendet wurde, in dessen Verlauf ich auch verpflichtet wurde, einen Anteil an den Kosten einer Zahnregulierung für meine Tochter in Höhe von S 14.227,50 zu übernehmen…
…doppelten Haushaltsführung iSd Rechtsprechung nicht als abzugsfähige Werbungskosten zu qualifizieren. Der private Anteil an den Kosten für das Hauspersonal unterliegt gem. § 20 EStG 1988 den Aufwendungen für die private Lebensführung und ist schon aus diesem Grund steuerlich nicht abzugsfähig. Weiters ist festzuhalten, dass der Bw…
…bestand aus 2 Zimmern, Sanitäreinrichtung und einer Kochnische. Sein Anteil an der Miete betrug 200 € pro Monat. Seine Mietwohnung zu Hause in C weist nach seinen Angaben hingegen eine Nutzfläche von 56 m² auf. In der Zeit von März bis Juli 2008 ist er…
…S 11.805,00 bezahlt. Wie aus einem Kontoauszug ersichtlich sei, habe ihm die BVA auf seinen Antrag vom 25.5.2001 hin am 7.6.2001 S 2.142,00 als tarifmäßigen Anteil an den Behandlungskosten überwiesen. Der Bw. ersuche um Bekanntgabe der Berechnungsgrundlage…
…und des verwirklichten Sachverhaltes gerade nicht anzunehmen ist. Abgesehen davon ist für den Unabhängigen Finanzsenat nicht ersichtlich, weshalb sich der Familienwohnsitz des Bw. in Deutschland befinden soll. Es entspricht sicherlich den Tatsachen, dass der Bw. in Deutschland zu einem Sechstel Anteil an seinem Elternhaus hat…
…wenige Einrichtungsgegenstände befunden und wäre ein sehr großer Anteil der betrieblichen Einrichtungsgegenstände einschließlich des Computer-Equipments zu diesem Zeitpunkt bei einer Spedition eingelagert gewesen. Insbesondere verwies die K auf den Inhalt eines Schriftsatzes vom 2. Dezember 1998 , der an die steuerliche Betriebsprüfung gerichtet gewesen wäre…
…die Möglichkeit, den beruflich oder privat veranlassten Anteil an den gesamten Fernsprechgebühren zu schätzen. Der Berufungswerber vermeint nun, dass von einem Gesamtbetrag der Gesprächsgebühren von 1.293,93 S 80% beruflich veranlasst seien. Die Mobilkom-Rechnung, die hiezu vorliegt, weist als Abrechnungsperiode den Zeitraum 2…
…m² hatte. Dem Bw. steht für den durch ihn betrieblich genutzten Hausanteil ein Anteil der Gesamt-AfA zu. Die Jahres-AfA für das gesamte Haus gab der Bw. unter Zugrundelegung eines Wertes von 300.000 Euro mit 4.500 Euro an. Der Eigentumsanteil des Bw…
…und Gesprächspartner kann der beruflich veranlasste Teil geschätzt werden. Dabei erscheint eine Schätzung mit 25% der Gesamtkosten bei einem Vierpersonenhaushalt berechtigt und schlüssig (VwGH 29.6.1995, 93/15/0104). Wendet man diese Rechtsansichten auf den Berufungsfall an, ergibt sich Folgendes: Unbestritten ist der Sachverhalt…
…Von den gesamten Wohnungskosten nahm sie ein Drittel als Anteil für ihren Sohn an. Das Finanzamt wies hierauf die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab, da der Berufungswerber nur den laufenden monatlichen Unterhaltsbeitrag bezahle und ihm daher keine Mehrkosten aufgrund der auswärtigen Berufsausbildung des Sohnes erwachsen würden…
…Summe für "Haus Investitionen Anteil Arbeitsraum" betrage 251.838,98 S (Punkt e) der Berufungsentscheidung). Am 18. Mai 2006 verfasste das Finanzamt ein Ersuchen um Ergänzung (das sich nicht im ANV-Akt befindet und dessen Ausdruck aus der AIS-Datenbank Lücken aufweist) an den Bw…
…das aufrechte Mietverhältnis zwischen dem Vermieter und der Bw bestätigt. Dieses Mietverhältnis sei am 1.8.2000 befrist bis 31.7.2005 begründet worden. Mit vorgelegten Kontoauszügen werden die Zahlungen der Wohnungskosten an den auswärtigen Beschäftigungsorten nachgewiesen. Zur Kostentragung zum Familienwohnsitz werden keine Zahlungsnachweise vorgelegt.…
…sich bei der KG aber um eine Mitunternehmerschaft handelte, deren Kommanditist K GF war, ist der Vermögensvorteil aus den Anteilen der KG an der Bw. grundsätzlich den Gesellschaftern der KG als Beteiligungsertrag aus Anteilen an der Bw. gemäß § 93 Abs 2 Z 1 lit a…
…liegt. Diese Schätzung orientierte sich an der Bestätigung vom 30. Mai 2007, wonach monatliche Entnahmen in Höhe von 1.300,00 € vorgenommen werden würden sowie an "den zutragenden Kosten der Lebensführung". Nicht strittig ist der zusätzliche Ansatz von privaten Wohnungskosten als verdeckte Ausschüttung. 1…