…mit Berufungsvorentscheidung gem. § 276 BAO mit folgender Begründung abgewiesen: "Wenn innerhalb der ersten 3 Kalenderjahre ab Beginn der Tätigkeit als Vertreter Verluste auftreten, ist kein Anlaufzeitraum anzunehmen, weil damit zu rechnen ist, dass die Tätigkeit vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes aus wirtschaftl. Gründen wieder beendet…
… 2 L-VO anzuwenden. Im gegenständlichen Fall hat der Abgabepflichtige die Tätigkeit vor Erzielen eines Gesamtgewinnes beendet, weswegen kein Anlaufzeitraum vorgelegen hat. Es war daher bei der rechtlichen Würdigung des in redestehenden Sachverhaltes davon auszugehen, dass der Erwerbsquelle keine steuerliche Relevanz zukam." Die steuerliche Vertretung…
…dass es eine Frage der Beweiswürdigung ist, ob die sachverhaltsmäßigen Voraussetzungen für die Ansicht, es sei kein Anlaufzeitraum anzunehmen, vorliegen. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ergibt sich vor allem aus den im Folgenden angeführten Tatsachen, dass die Betätigung des Bw. von vornherein nicht geeignet war…
…Hinzu komme, dass im Anlaufzeitraum von drei bzw fünf Jahren ab Beginn der Tätigkeit jedenfalls Einkünfte vorlägen. Insofern die Einnahmen im Jahr 2001 in geplanter Weise eintreffen, könne die Berücksichtigung von Verlusten innerhalb des Anlaufzeitraumes entgegenstehende Annahme, dass die Betätigung bereits vor dem Erzielen eines…
…Abs. 2 letzter Satz LVO 1993 damit zu rechnen sei, dass die Betätigung vor Erzielen eines Gesamtgewinnes beendet werde. Daher ist bei Privatgeschäftsvermittler ein Anlaufzeitraum nicht anzuerkennen, da immer von einer zeitlich begrenzten Tätigkeit ausgegangen wird." Die Abweichungen im Umsatzsteuerbescheid vom 1. Februar 2006, der…
…spätestens dann seien die Einnahmen aus den Kunstverkäufen selbstverständlich steuerpflichtig, da eine Einkunftsart gemäß § 22 EStG vorliege. Bei einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung sei nach Ablauf eines Anlaufzeitraumes eine Kriterienprüfung vorzunehmen, ob eine erwerbswirtschaftliche Betätigung vorliege oder nicht. Eines dieser Kriterien sei der Vergleich der Ursachen von…
…können, kommt der § 200 BAO vermehrt zum Einsatz. Gerade nach Ablauf des Anlaufzeitraumes herrscht oft noch Ungewissheit darüber, ob weiterhin vom Vorliegen einer Einkunftsquelle auszugehen ist. Voraussetzung für einen vorläufigen Beschied ist, dass die Abgabepflicht wahrscheinlich ist, eine bloße mögliche Pflicht dazu reicht nicht aus…
…im Laufe des Jahres 2005 auch tatsächlich beendet. Da der Bw. die Werbungskostenüberschüsse des Anlaufzeitraumes 2000 bis 2003 bereits konsumierte", erübrigt sich ein Eingehen auf die Frage, ob ein Anlaufverlust hier überhaupt zugestanden wäre. Nach all dem Gesagten ist nach Ansicht des UFS der Reitbetrieb…
…nicht gezogen. Der Umstand, dass die Bw. nach Ablauf des Anlaufzeitraumes Ende 2007 ausgabenseitig keinerlei Umstrukturierungsmaßnahmen setzte, lässt den Schluss zu, dass der Grund für die unverändert verlustträchtige Fortführung des Betriebes in der Privatsphäre der Bw. gelegen und nicht vom Streben nach einem Gesamtgewinn getragen…
…Produktpräsentationen ohne Umsätze, etc.) sei bei der Prüfung objektiver Ertragsmöglichkeiten nämlich nicht anzusetzen. Abgesehen davon müsste im vorliegenden Fall jedenfalls ein dreijähriger Anlaufzeitraum gewährt werden. Außerdem hätten hier auch keine vorläufigen Bescheide ergehen dürfen. Darüber entschied das Finanzamt mit abweisender Berufungsvorentscheidung. In diesem Zusammenhang stellte…
… 1 Abs 1 LVO anteilige Verluste innerhalb des Anlaufzeitraumes der gemeinschaftlichen Betätigung steuerlich jedenfalls anzuerkennen (vgl Pkt 21.3 und 21.3.1 LRL). Regelungen über den Anlaufzeitraum kommen daher auch für die atypisch stille Gesellschafterin zur Anwendung. Es liegt daher für den Streitzeitraum keine…
…Es werde ersucht aufgrund der beiliegenden Prognoserechnung die Einkommensteuerbescheide als endgültig zu erklären, da sich ein entsprechender Gewinn nun auch laut Steuerbescheid 2006 ergebe und die Verluste des Anlaufzeitraumes als endgültig anzuerkennen seien, da es sich effektiv um einen Gewerbebetrieb handle und keine Liebhabereivermutung anzustellen…
…Bedeutung zu. Nach § 2 Abs. 2 LVO ist nach Ablauf des Anlaufzeitraumes unter Berücksichtigung der Verhältnisse auch innerhalb dieses Zeitraumes nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen, ob weiterhin vom Vorliegen von Einkünften auszugehen ist (VwGH vom 28.2.2002, 96/15/0219, 7.10…
…Z 1 der Verordnung). Für Zwecke der Liebhabereibeurteilung ist zur Beurteilung der Totalgewinnfähigkeit bei Inanspruchnahme der Individualpauschalierung auf die Ergebnisse der "pauschalierten Gewinn-/ Einkünfteermittlung abzustellen (siehe auch Tz. 4.1.5). Sind die steuerlichen Ergebnisse (insbesondere Verluste) des Beobachtungszeitraumes solche eines Anlaufzeitraumes i.S.d. …
…Tätigkeit der Bw. alle Merkmale einer Tätigkeit aufweise, die nach ständiger Rechtsprechung des VwGH objektiv nicht geeignet sei, zu einem Gesamtgewinn zu führen. Ebenso liege eine Tätigkeit vor, für die der Anlaufzeitraum des § 2 Abs. 2 LVO nicht gelte, da anzunehmen sei, dass die Betätigung…
…Beschwerdefall in den wesentlichen Punkten gleich gelagert sei - was auch aus den im Rahmen der Eröffnung des Unternehmens vorgelegten Unterlagen von A hervorgehe - erlaube es die klare und eindeutige Formulierung des Verwaltungsgerichtshofes durchaus im gegenständlichen Fall von Vornherein die Einkunftsquelleneigenschaft für den Anlaufzeitraum zu versagen…
…dass bei Betätigungen gem. § 1 Abs. 1 LVO Verluste während des Anlaufzeitraumes steuerlich anzuerkennen seien. Diese Sachverhaltsdarstellung bedeute, dass die in den Jahren 2000 bis einschließlich 2003 steuerlich nicht anzuerkennen seien. Gegen diese Bescheide wurde fristgerecht mit Schreiben vom 15. Juli 2004 Berufung erhoben und…
…Die vom Bw. geschilderte Vorgangsweise bringt jedenfalls jene Ungewissheit mit sich, die eine vorläufige Veranlagung des Jahres 2001 (nach Ablauf des Anlaufzeitraumes) rechtfertigt. 2. Einkünfte aus der Beratungstätigkeit 1998 bis 2001: (a) Kilometergelder: In den Jahren 2000 und 2001 wurden Kilometergelder verrechnet. Diese betrafen Kundenbesuche…
…2 letzter Satz der Liebhabereiverordnung 1993 damit zu rechnen, dass die Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes beendet wird. Daher sei für den Anlaufzeitraum von Vornherein die Einkunftsquellenvermutung zu versagen, ohne im Einzelfall prüfen zu müssen, ob Indizien für eine vom Steuerpflichtigen geplante zeitliche Begrenzung…
…Anhaltspunkt dafür festgestellt worden ist, dass das Halten der Beteiligung letztlich auf eine Betätigung nach § 1 Abs 2 der Verordnung abzielte". Solcherart liege jedenfalls für den Anlaufzeitraum des § 2 Abs 2 der VO eine Einkunftsquelle vor, und würde anderes nur gelten, wenn von vornherein die…