…2007, B 897/07-5, B 898/07-5, B 899/07-5 und B 900/07-5 wurde den Beschwerden gegen obige Berufungsentscheidungen Anlassfallwirkung iSd Art. 140 Abs. 7 B-VG zuerkannt. Über die Berufung wurde erwogen: Da mit Erkenntnis des VfGH vom 15…
…wurde obige Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Mit Schreiben vom 16. Mai 2007 wurde durch die Berufungswerberin die obige Berufung eingeschränkt auf die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Schenkungssteuer. Dies im Hinblick auf die Anlassfallwirkung betreffend den Beschluss des VfGH vom 8. März 2007…
…Im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 28. Juni 2007, B 662/07-6 wurde der Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 10. April 2007, RV/0405-L/07 die Anlassfallwirkung iSd. Art. 140 Abs. 7 B-VG zuerkannt. Da mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes…
…aufhebenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 28. Juni 2007, B 803/07-6 wurde der Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 3. April 2007, RV/0022-L/06 die Anlassfallwirkung iSd. Art. 140 Abs. 7 B-VG zuerkannt. Da mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes…
…aufhebenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 28. Juni 2007, B 712/07-6 wurde der Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 11. April 2007, RV/0234-L/07 die Anlassfallwirkung iSd. Art. 140 Abs. 7 B-VG zuerkannt. Da mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes…
…die Verwaltungsbehörden bindende Fristsetzung gemäß § 140 Abs. 5 B-VG durch den Verfassungsgerichtshof die Ausdehnung der Anlassfallwirkung auf Fälle, in denen ein Verfahren vor den Verwaltungsbehörden anhängig und die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes beabsichtigt war, selbst dann nicht erlaubt, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz die Abgabenfestsetzung…
…2007, RV/0486-L/07, verwiesen. Diese Berufungsentscheidung wurde mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 2. Oktober 2007, B 896/07 aufgrund der Zuerkennung der Anlassfallwirkung gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG in Zusammenhang mit der Aufhebung der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z. 2…
…2007, RV/0488-L/07, verwiesen. Diese Berufungsentscheidung wurde mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 2. Oktober 2007, B 895/07 aufgrund der Zuerkennung der Anlassfallwirkung gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG in Zusammenhang mit der Aufhebung der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z. 2…
…2007, RV/0487-L/07, verwiesen. Diese Berufungsentscheidung wurde mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 2. Oktober 2007, B 894/07 aufgrund der Zuerkennung der Anlassfallwirkung gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG in Zusammenhang mit der Aufhebung der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z. 2…
…Aufhebung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG handelte. Nach der eingangs dargestellten Gesetzeslage ist demzufolge auf Grund der Anlassfallwirkung diese Gesetzesbestimmung (Schenkungssteuer-Grundtatbestand) auf den gegenständlichen Schenkungsfall nicht mehr anzuwenden. Dadurch, dass das Finanzamt den Schenkungsteuerbescheid auf diese die Abgabenvorschreibung tragende Gesetzesstelle des § 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr.X, Adresse, vertreten durch Agitas Steuerberater und Wirtschaftsprüfer GmbH, 1030 Wien, Apostelgasse 23, vom 12. Jänner 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, vertreten durch Herrn Schober, vom 5. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer…
…verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff käme, liegt hier offensichtlich nicht vor, sodass auch die Verfehlung der Anlassfallwirkung keine sachliche Unbilligkeit zur Folge hat (vgl. Ritz aaO., Rz 11 und 13 zu § 236 BAO ). Materiell-rechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten…
…gleichzuhalten war. Nach Art. 140 Abs. 7 B-VG ist demzufolge auf Grund der Anlassfallwirkung im Streitfall so vorzugehen, als ob diese als verfassungswidrig erkannte Norm bereits zum Zeitpunkt der Verwirklichung des dem Bescheid zugrunde gelegten Tatbestandes nicht mehr der Rechtsordnung angehört hätte. Diese aufgehobene…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. , k, vertreten durch Dr. Josef H. Duscher, Wirtschaftstreuhänder-Steuerberater, 1010 Wien, Zelinkagasse 6/47/9C, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 21. Mai 2007 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages (§ 239 BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XY, Beruf, geb. Datum, Adresse, vom 22. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, vertreten durch AD Sylvia Zevel, vom 24. Juli 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…B 192/09 auf, weil die Bw wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden war. Der Bw war Anlassfallwirkung im Verfahren G 35/10 zugekommen, in welchem der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 30. September 2010 die Wortfolgen "- wenn die Verluste durch ordnungsmäßige…
…Juli 2008 in Kraft trat, sodass die verfassungswidrige Bestimmung auf die zuvor verwirklichten Tatbestände- mit Ausnahme der Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der Verfassungsgerichtshof die Anlassfallwirkung gemäß Art 140 Abs. 4 zweiter Satz B-VG ausgedehnt hat- weiterhin anzuwenden ist. Auf Grund des Legalitätsprinzips…
…Entscheidung werde im Verfahren der Geschenknehmerin durch den Verwaltungsgerichtshof nicht mehr erfolgen. Eine allfällige Anlassfallwirkung für die zuerst in Anspruch genommene Gesamtschuldnerin erstrecke sich nicht auf den mit gesondertem Solidarschuld- und Abgabenbescheid herangezogenen Gesamtschuldner. Die Abgabenschuld sei bei der zuerst in Anspruch genommenen Gesamtschuldnerin nicht…
…B 3391/05 sowie mehreren beim VwGH anhängigen Beschwerdeverfahren (Zl. 2004/16/0143 u. a.), auf welche die Anlassfallwirkung ausgedehnt wurde, den Grundtatbestand der Erbschaftssteuer nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 als verfassungswidrig aufgehoben und im Spruch bestimmt hat, dass diese Aufhebung mit…
…den gegenständlichen Verfahren besonders gelagerten Sachverhaltes lägen jedoch der Aussetzung entgegenstehende Interessen der Partei vor, die sich insbesondere aus einem möglichen Verlust der Anlassfallwirkung beim VfGH ergäben. Darüber hinaus habe der UFS mit der unter GZ RV/1228-W/02 ergangenen Berufungsentscheidung vom 29. 7…