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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSL RV/1222-L/07

wegen Zuerkennung der Anlassfallwirkung Nichtfestsetzung der Schenkungssteuer gem. Art. 140 Abs. 7 B-VG

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1222-L/07vom 05.11.2007
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der R.H-W., Adresse, vertreten durch KPMG Dr. Mayer GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43,vom 12. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 13. März 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Schenkungssteuer wird gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG nicht festgesetzt. Entscheidungsgründe Hinsichtlich der Vorgeschichte des gegenständlichen Berufungsfalles wird auf die Ausführungen in der Berufungsentscheidung vom 9. Mai 2007, RV/0488-L/07, verwiesen. Diese Berufungsentscheidung wurde mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 2. Oktober 2007, B 895/07 aufgrund der Zuerkennung der Anlassfallwirkung gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG in Zusammenhang mit der Aufhebung der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z. 2 ErbStG mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichthofes vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua. aufgehoben. Über die Berufung wurde erwogen: Aufgrund der Zuerkennung der Anlassfallwirkung mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 2. Oktober 2007, B 895/07 war die Schenkungssteuer für die angeführten Rechtsvorgänge nicht festzusetzen. Linz, am 5. November 2007

Normen und Schlagworte

SchenkungssteuerAnlassfallwirkung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/1222-L/07
Stammnummer
31287
Gültig
05.11.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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