…Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Verfassungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 2. Oktober 2007, B 959/07, ausgeführt, dass die Vorschreibung von Schenkungssteuer rechtswidrig ist, weil die Aufhebung des § 1 Abs. 1 Z. 2 ErbStG auch auf diesen Fall wirkt (Anlassfall). Linz, am 22. Oktober 2007
…Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Verfassungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 2. Oktober 2007, B 960/07, ausgeführt, dass die Vorschreibung von Schenkungsteuer rechtswidrig ist, weil die Aufhebung des § 1 Abs. 1 Z. 2 ErbStG auch auf diesen Fall wirkt (Anlassfall). Linz, am 22. Oktober 2007
…Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Verfassungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 2. Oktober 2007, B 989/07, ausgeführt, dass die Vorschreibung von Schenkungsteuer rechtswidrig ist, weil die Aufhebung des § 1 Abs. 1 Z. 2 ErbStG auch auf diesen Fall wirkt (Anlassfall). Linz, am 23. Oktober 2007
… der dieser Verfassungsgerichtshofbeschwerde zugrunde liegende Fall ist somit einem Anlassfall gleichzuhalten. Da die belange Behörde bei Erlassung des beschwerdegegenständlichen Bescheides die als verfassungswidrig aufgehobene Gesetzesbestimmung anwendete und es nach der Lage des Falles offenkundig ist, dass diese Gesetzesanwendung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war…
… der dieser Verfassungsgerichtshofbeschwerde zugrunde liegende Fall ist somit einem Anlassfall gleichzuhalten. Da die belange Behörde bei Erlassung des beschwerdegegenständlichen Bescheides die als verfassungswidrig aufgehobene Gesetzesbestimmung anwendete und es nach der Lage des Falles offenkundig ist, dass diese Gesetzesanwendung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war…
… der dieser Verfassungsgerichtshofbeschwerde zugrunde liegende Fall ist somit einem Anlassfall gleichzuhalten. Da die belange Behörde bei Erlassung des beschwerdegegenständlichen Bescheides die als verfassungswidrig aufgehobene Gesetzesbestimmung anwendete und es nach der Lage des Falles offenkundig ist, dass diese Gesetzesanwendung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war…
… der dieser Verfassungsgerichtshofbeschwerde zugrunde liegende Fall ist somit einem Anlassfall gleichzuhalten. Da die belange Behörde bei Erlassung des beschwerdegegenständlichen Bescheides die als verfassungswidrig aufgehobene Gesetzesbestimmung anwendete und es nach der Lage des Falles offenkundig ist, dass diese Gesetzesanwendung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war…
… der dieser Verfassungsgerichtshofbeschwerde zugrunde liegende Fall ist somit einem Anlassfall gleichzuhalten. Da die belange Behörde bei Erlassung des beschwerdegegenständlichen Bescheides die als verfassungswidrig aufgehobene Gesetzesbestimmung anwendete und es nach der Lage des Falles offenkundig ist, dass diese Gesetzesanwendung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war…
… der dieser Verfassungsgerichtshofbeschwerde zugrunde liegende Fall ist somit einem Anlassfall gleichzuhalten. Da die belange Behörde bei Erlassung des beschwerdegegenständlichen Bescheides die als verfassungswidrig aufgehobene Gesetzesbestimmung anwendete und es nach der Lage des Falles offenkundig ist, dass diese Gesetzesanwendung für die Rechtsstellung der Beschwerdeführerin nachteilig war…
…140 Abs. 7 B-VG alle Gerichte und Verwaltungsbehörden an den Spruch des Verfassungsgerichtshofes gebunden. Auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles ist jedoch das Gesetz weiterhin anzuwenden, sofern der Verfassungsgerichtshof nicht in seinem aufhebenden Erkenntnis anderes ausspricht. Hat der Verfassungsgerichtshof…
… der dieser Verfassungsgerichtshofbeschwerde zugrunde liegende Fall ist somit einem Anlassfall gleichzuhalten. Da die belange Behörde bei Erlassung des beschwerdegegenständlichen Bescheides die als verfassungswidrig aufgehobene Gesetzesbestimmung anwendete und es nach der Lage des Falles offenkundig ist, dass diese Gesetzesanwendung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war…
…Zl. 2007/16/0043, verwiesen, mit welchem der Gerichtshof den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben hat. In der Begründung heißt es unter anderem: Der Beschwerdefall bildete einen Anlassfall für den verfassungsgerichtlichen Ausspruch (Anm.: Erk. des VfGH v. 7. März 2007, G 54/06…
…201/1996, als verfassungswidrig aufgehoben. Gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG wirkt die Aufhebung eines Gesetzes auf den Anlassfall zurück. Im gegenständlichen Fall ist daher § 18 Abs. 6 EStG 1988 in folgender Fassung anzuwenden: "Als Sonderausgaben sind auch Verluste abzuziehen, die in einem vorangegangenen…
…eine Frist für die Neuregelung gewährt. Jene Fälle, die im Körperschaftsteuerverfahren 1997 Anlassfall beim VfGH geworden waren, hätten die Firmenwertabschreibung für das Jahr 1997 geltend machen können. (d) Im Rahmen der durchgeführten BP sei das Verfahren für 1997 wiederaufgenommen, die erklärungsgemäße Veranlagung korrigiert und die…
…aufgehoben. Mit Erkenntnis vom 2. Oktober 2007, B 796/07, hat der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass der gegenständliche Fall einem Anlassfall, anlässlich dessen das Gesetzesprüfungsverfahren hinsichtlich der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG tatsächlich eingeleitet worden ist, gleichzuhalten ist und hat die Berufungsentscheidung vom…
…Abs. 1 Z 2 ErbStG als verfassungswidrig aufgehoben. Mit Erkenntnis vom 2. Oktober 2007, B 919/07, hat der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass der gegenständliche Fall einem Anlassfall, anlässlich dessen das Gesetzesprüfungsverfahren hinsichtlich der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG tatsächlich eingeleitet worden ist…
…Aufhebung verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles ist jedoch das Gesetz weiter anzuwenden, sofern der Verfassungsgerichtshof nicht in seinem aufhebenden Erkenntnis anderes ausspricht. Im aufhebenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 2. Oktober 2007, Zl. B 934/07, wurde der Beschwerde des SG die Anlassfallwirkung gemäß Art…
…Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Verfassungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 2. Oktober 2007, B 1034/07, ausgeführt, dass die Vorschreibung von Schenkungsteuer rechtswidrig ist, weil die Aufhebung des § 1 Abs. 1 Z. 2 ErbStG auch auf diesen Fall wirkt (Anlassfall). Linz, am 23. Oktober 2007
…aufgehoben. Mit Erkenntnis vom 2. Oktober 2007, B 1039/07, hat der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass der gegenständliche Fall einem Anlassfall, anlässlich dessen das Gesetzesprüfungsverfahren hinsichtlich der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG tatsächlich eingeleitet worden ist, gleichzuhalten ist und hat die Berufungsentscheidung vom…
…Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Verfassungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 2. Oktober 2007, B 958/07, ausgeführt, dass die Festsetzung von Schenkungsteuer rechtswidrig ist, weil die Aufhebung des § 1 Abs. 1 Z. 2 ErbStG auch auf diesen Fall wirkt (Anlassfall). Linz, am 22. Oktober 2007