…sei, da die Mietverträge als Dauerbelege anzusehen seien. Der Bw. bekämpfte die von der Betriebsprüfung angenommene fehlende Fremdüblichkeit der Vermietung an die nahen Angehörigen. Hinsichtlich der Vermietung an die Eltern seiner Lebensgefährtin und deren Schwester (Top 1 und Top 2) führte der Bw. aus, dass…
…VwGH 16.2.1988, 87/17/0036). Diese Klärung unter dem Blickwinkel des § 21 BAO bzw. nach den Vorgaben der so genannten Angehörigenjudikatur ist, wie erwähnt, vor einer Prüfung nach den Bestimmungen der LVO durchzuführen und daher von dieser zu trennen. Erst wenn demnach ein…
…den Eindruck, dass die Bw. ihr Wohnhaus familienfremden Personen überhaupt nicht zugänglich machen sondern der Nutzung durch ihre Angehörigen vorbehalten will. Aus Sicht des UFS belegen diese Umstände hinreichend das fehlende Interesse der Bw. an einer nachhaltigen Vermietung der Kleinwohnung im EG des Wohnhauses. Ab…
… 2, Tz 340 f, der als Beispiel für eine gesonderte Beurteilung innerhalb eines Miethauses die Trennung zwischen fremd vermieteten und an Angehörige vermieteten Wohnungen anführt). Das ganze Miethaus ist also nur dann eine Einheit, wenn es auch einheitlich bewirtschaftet wird. Dies gibt eine Sichtweise aus…
Im Ergebnis war somit auf Basis des dargestellten Sachverhaltes und der daraus abgeleiteten, rechtlichen Überlegungen dem Rechtsmittel der Bw. gegen die Einkommensteuerbescheide 1996 - 1999 der Erfolg zur Gänze zu versagen. Die WK-Überschüsse aus der Vermietung des Wohnhauses bleiben im Verfahrenszeitraum insgesamt außer Ansatz, die…
…eine Prüfung nach den Kriterien der auf § 21 Bundesabgabenordnung (BAO) aufbauenden, so genannten "Angehörigenjudikatur". Gemäß § 21 BAO ist bei der Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen im Allgemeinen vom wahren wirtschaftlichen Gehalt und nicht von der äußeren Erscheinungsform des Sachverhaltes auszugehen. Weichen die äußere Erscheinungsform eines Sachverhaltes und…
…als Werbungskosten anerkannt worden seien. Ein zweifacher Ansatz - somit auch als Betriebsausgabe - komme nicht in Betracht. Es sei dazu Stellung zu nehmen. 2. Angehörigenvertrag 1999, 2000, 2001: Sei im Hinblick auf die gegenständliche Tätigkeit eine sozialversicherungsrechtliche Anmeldung vorgenommen worden? Wenn ja, würde diese nachzuweisen sein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der [Z-Privatstiftung] (FN [####6]h), [Anschrift_Berufungswerberin], vertreten durch Hrn. [Steuerberater], [Anschrift_Stb], vom 1. Juni 2011 und 3. August 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Mag. Dieter Lukesch, vom 28. April…
…für Wien bekannt seien. Der Berufung wäre daher in diesem Punkt nur zum Teil stattzugeben gewesen. Die Judikatur über die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen beruhe auf der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Aus Sicht der Anerkennungskriterien derartiger Verträge müssten eindeutige Vereinbarungen vorliegen, die eine klare…
…tragfähige Vereinbarungen vorliegen, die eine klare Abgrenzung zwischen der steuerlich beachtlichen Sphäre der Einkommenserzielung und der steuerlich unbeachtlichen Sphäre der Einkommensverwendung zulassen. Verträge zwischen nahen Angehörigen werden nur dann anerkannt, wenn sie 1) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, 2) einen klaren, eindeutigen und jeden…
…nicht näher definierte Konsulententätikeit des Ehegatten beinhaltet hätten. Dazu sei festzustellen, dass diesbezüglich keinerlei Vereinbarungen existierten. Für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen sei erforderlich, dass diese 1.) nach außen ausreichend zum Ausdruck kämen, da anderenfalls steuerliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten, 2.…
…Bw. ins Leere. Somit war den von der Bw. in den Jahren 1991 und 1992 als "Übergabehonorar" bezeichneten Aufwendungen die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben zu versagen. Wenn Leistungen zwischen Angehörigen - wie im vorliegenden Fall - aus familiären Motiven erbracht werden, fehlt es an einem umsatzsteuerlich relevanten Leistungsaustausch…
…Jahr 2000 vom 30. April 2002 wurden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit 91.500,00 S festgesetzt. Dies mit folgender Begründung: Verträge zwischen nahen Angehörigen könnten für den Bereich des Steuerrechts nur Anerkennung finden, wenn sie unter Anderem einen eindeutigen, klaren und jeden…
…2004 wurden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit 45.000,00 S festgesetzt. Begründet wurde dies wie folgt: Verträge zwischen nahen Angehörigen könnten für den Bereich des Steuerrechts nur Anerkennung finden, wenn sie unter Anderem einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt hätten…
…S 11.278,-- gestiegen, während es nach Wiedereintritt S 3.200,-- betragen habe. Während der Zeit des Karenzurlaubes sei keine Ersatzarbeitskraft vorhanden gewesen. Ein Dienstverhältnis zwischen nahen Angehörigen sei steuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn es ernsthaft gewollt sei. Maßgebend sei, dass die gegenseitigen Beziehungen aus dem…
…2.2011, 2008/15/0185, VwGH 22.2.2000, 99/14/0082) müssen Vereinbarung zwischen nahen Angehörigen nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen klaren und eindeutigen Inhalt haben und auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden, um abgabenrechtlich anerkannt zu werden. Grund…
… keine weiteren Einkünfte erklärt. 2008: Einkünfte aus sA: 3.350,00 € (unter Besteuerungsgrenze); keine weiteren Einkünfte erklärt. Wochengeldbezug ab 18.8.2006 Über die Berufung wurde erwogen: Bei Beurteilung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen (die im gegenständlichen Fall unzweifelhaft vorliegen; vgl. § 25 BAO) steht…
…zu erheben wären. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes (vgl. VwGH 29.9.2004, 2001/13/0159) können vertragliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen angenommen werden und damit Anerkennung finden, wenn sie 1. nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen…
an den Grundeigentümer vermietet und gleichzeitig der Grundeigentümer und Mieter einen beträchtlichen Teil der Errichtungskosten finanzieren soll. Weiters ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen ein fremder Mieter laut Mietvertrag ua. für ein Heizhaus Miete zahlen soll, wenn gemäß Nachschau vor Ort am 26. April 2006…
…Zwölfstundendienst dadurch bedingt eine durchschnittliche monatliche Arbeits- und Bereitschaftszeit von 52 Stunden weit über eine familienhafte Mitarbeit hinausgehe. 2. Rechtliche Grundlagen: Vereinbarungen zwischen nahem Angehörigen würden, selbst wenn sie den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechts entsprechen würden (unter Hinweis auf VwGH 3.9.1997, 93/14/0095…