…feststellbar. Dadurch sei der Mangel, dass die Leistungsempfängerin nicht in der Rechnung angeführt sei, behoben. Die Angabe eines Leistungszeitraumes sei nicht erforderlich. Wie bereits in der Eingabe vom 31. Juli 2002 dargestellt, sei die Kommentarmeinung dahingehend, dass überzogene Anforderungen für den Vorsteuerabzug nicht angebracht seien…
…| 275.315,22 | 55.063,04 | Summe | | | 2,365.145,80 | 473.029,16 Bei diesen Rechnungen sei folgender Sachverhalt zu berücksichtigen: Bei sämtlichen Rechnungen der Firma DM-KEG finde sich keine Angabe des Leistungszeitraumes im Sinne des …
…Lebensmittellieferungen), genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes, soweit dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt; 5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 4) und 6. den auf das Entgelt (Z 5) entfallenden Steuerbetrag. Der am 1. September 2000 gelegten Rechnung ist ein Leistungszeitraum nicht zu entnehmen…
… 11 vertretenen Auffassung, es wäre unsachlich, bei Leistungen, die auch ohne Angabe des Leistungszeitraumes unschwer auf andere Weise ermittelt werden könnten, mit der Versagung des Vorsteuerabzuges zu reagieren, ins Treffen geführte Interpretation der genannten Bestimmung kein Raum. Es wäre der Bw oblegen, in Anbetracht der…
…muss eine Rechnung sowohl das Ausstellungsdatum, als auch den Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Leistungszeitraum enthalten. Sofern der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung mit dem Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung zusammenfällt, kann die gesonderte Angabe des Leistungszeitpunktes entfallen, wenn die Rechnung den Vermerk…
…€ 15.358,43 (Vorsteuer iHv. € 3.071,69) anzuerkennen, da diese Angaben sowohl über Art und Umfang der Leistung als auch den Leistungszeitraum enthalten. Insgesamt sind daher Vorsteuern iHv. € 17.990,20 betreffend das Jahr 2003, € 57.270,61 betreffend das…
…am 16. September 1996 erteilt worden sei. Nach Ansicht des Betriebsprüfers sei eine Berichtigung der Rechnung durch Nachholung der Angabe des Leistungszeitraumes wegen Löschung des leistenden Unternehmens im Handelsregister nicht möglich. Da nach Löschung kein Aktivvermögen und damit kein Abwicklungsbedarf mehr gegeben gewesen sei, habe…
…dass auch bei den Rechnungen der Firma SP zum Teil der Leistungszeitraum fehle bzw ungenaue Angaben hinsichtlich des Leistungszeitraumes gemacht worden seien und auch die Leistungsbeschreibung hinsichtlich des Ortes und des Umfanges der Leistung fehle. Was die Leistungsbeschreibung auf der Rechnung der Firma VH betrifft…
…der erbrachten Leistungen kein Zweifel bestehen könne, zumal ein namentlich genannter Organwalter die erfolgte Renovierung im Rahmen einer Nachschau feststellen habe können. Insoweit sei auch die Angabe eines Leistungszeitraumes erfüllt worden. Dem ist entgegen zu halten, dass die im § 11 Abs 1 UStG 1994 erschöpfend…
…diene lediglich als Indiz. Wenn keine sonstigen Zweifel bestehen, sei es unsachlich den Vorsteuerabzug deshalb nicht zu gewähren. Bezüglich des Fehlens der Angabe des Leistungszeitraums auf den Rechnungen wurde darauf hingewiesen, dass im Zuge der Betriebsbesichtigung die zuständige Auskunftsperson wiederholt ausgesagt habe, mit den Subunternehmern…
…Rechnungen in Bezug auf Liefer- und Leistungszeitraum folgende Anforderungen zu enthalten hätten: Den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden würden, genüge die Angabe des Abrechnungszeitraumes…
…zu erbringen: 1. Fremdleistungen: Hinsichtlich der Rechnungen "XXGmbH, Y.KEG und X.GmbH werde auf § 11 UStG verwiesen, wonach die Angabe des Leistungszeitraums unabdingbares Formerfordernis des § 11 UStG sei. 2. Erlösdifferenzen: Die Erlösdifferenzen, die sich durch den Vergleich der Erlöse lt. Umsatzsteuererklärungen und der Summe…
…GmbH sind aber auch keine Angaben zum Leistungszeitraum zu entnehmen. Damit ist dem Erfordernis des § 11 Abs. 1 Z 4 UStG 1994 nicht entsprochen, weshalb diese Rechnungen nicht geeignet sind, den Anspruch auf Vorsteuerabzug zu vermitteln. Die Angabe eines Leistungszeitraumes ist für den Vorsteuerabzug des…
…Rechnungen. Darüber hinaus wird das Vorhandensein weiterer Belege, aus welchen ein Leistungszeitraum oder Angaben über die Art und den Umfang der sonstigen Leistung entnommen werden könnten, auch gar nicht behauptet. Da somit aus der Geschäftsverbindung mit der P KEG keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen vorliegen…
…leistungserbringenden Unternehmens; Umsatzsteueridentifikationsnummer des leistungserbringenden Unternehmens; Firmenbuchnummer und Steuernummer seien vermerkt gewesen; Name und Anschrift des leistungsempfangenden Unternehmens; Umsatzsteueridentifikationsnummer des leistungsempfangenden Unternehmens. Tatsächlich fehle die Angabe des Leistungszeitraums. Es sei jedoch vom Geschäftsführer der Bw. der Betriebsprüfung bekanntgegeben worden, dass die Arbeiten erfolgt seien, während…
…des Tatbestandes der Umsatzsteuerschuld auf Grund Rechnungslegung nicht gesprochen werden. Bei den übrigen Rechnungen des Jahres 1998 sei jedoch - so die weiteren Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung - das Erfordernis des Leistungszeitraumes im Sinne des § 11 Abs 1 Z 4 UStG 1994 durch die Angabe des Jahres…
…den Empfänger zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, die Angabe des Zeitraumes enthalten, über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Wie der Bw. vom UFS bereits daraudf hingewiesen wurde, enthalten die beiden berufungsgegenständlichen Honorarnoten der I-OEG vom 15. November 2007 keine Angabe des Leistungszeitraumes. Dem Bw…
…Sammelbezeichnungen (Transport) angegeben; dies ist unzureichend. Teilweise fehlt auch die Angabe des Leistungszeitraumes (Re Nr. 98 und 112). Die Angaben über die Leistungen können nach Lehre und Rechtsprechung auch in Belegen enthalten sein, auf diese muss in der Rechnung hingewiesen werden. Ein Hinweis auf weitere…
…229.300,00 | | L.GmbH | 2.211.401,60 Die Betriebsprüfung (BP) stellte fest, dass sämtliche Rechnungen keine branchenübliche Bezeichnung der Leistung ausweisen würden. Zudem würde in zahlreichen Rechnungen die Angabe des Leistungszeitraums fehlen, weshalb schon aus diesen Gründen kein Vorsteuerabzug gem. …
…an die Firmen auf den jeweiligen Baustellen umgehend weitergegeben. Zu Tz. 16 des Bp-Berichtes (Firma K):Mangels Angabe eines Leistungszeitraumes in den strittigen Rechnungen sei ein Vorsteuerabzug verwehrt worden.Die Geschäftsanschrift ab 1. September 2000 im Firmenbuch FN 78051m lautet:K1 und nicht K2.…