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UFSW RV/1990-W/09Kein Vorsteuerabzug wegen Rechnungsmängel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010Teil 1/2

…Lieferanten Firmen ausweisen, die weder an den angegebenen Adressen einen Geschäftsbetrieb hatten, noch irgendwo anders die nötige Infrastruktur hatten, um die behaupteten Geschäfte abzuwickeln. Die angeblichen Inhaber der Firmen sind selbst nie in Erscheinung getreten, die Firmen waren im wesentlichen laut Angaben des geprüften Unternehmens…

UFSW RV/1990-W/09Kein Vorsteuerabzug wegen Rechnungsmängel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010Teil 2/2

…jedenfalls aber an der angeblichen Adresse des Rechnungsausstellers, soweit diese angegeben wurde, keine Geschäftstätigkeit des Rechnungsausstellers entfaltet worden ist. Dem wurde von der Bw. nicht widersprochen. Wie oben ausgeführt, müssen Rechnungen und Gutschriften auch den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten…

UFSW RV/1650-W/02Versagung des Vorsteuerabzugs auf Grund mangelhafter Rechnungen; Anerkennung von Geschäftsbeziehungen mit dubiosen Subunternehmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2004

…Ausdruck gebracht, dass § 11 Abs.1 Z 1 UStG 1972 für die eindeutige Feststellung des liefernden (oder leistenden) Unternehmers bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des Namens, sondern auch die Adresse fordert. Um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinn des § 11 Abs. 1…

UFSW RV/1751-W/04Kein Vorsteuerabzug bei fehlerhafter Rechnung (unrichtige Anschrift des Lieferanten) und Kenntnis von der betrügerischen Absicht des Lieferanten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2007

…Rechnungen des Lieferanten Fa. WU handelt es sich um zehn Rechnungen über diverse Computerteile, die zwischen 24. April 2001 und 17. Oktober 2001 ausgestellt wurden. Die Rechnungen weisen Umsatzsteuerbeträge von insgesamt 515.502,78 S aus. Auf allen Rechnungen ist als Adresse des liefernden Unternehmens…

UFSL RV/0687-L/05Wiederaufnahme: fehlende Begründung durch BVE saniert, kein Durchschlagen der Sachverhaltskenntnis der Oberbehörde auf die Erstinstanz Umsatzsteuer: Kaufvertrag ohne Parteienadressen ist keine Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2006

…die jedoch nicht sämtliche in § 11 Abs. 1 UStG 1994 geforderten Angaben einer Rechnung zum Inhalt hatte: Es fehlte die Adresse des liefernden Unternehmens und des Empfängers der Lieferung, weiters die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände. Der Sammelbegriff "Inventar" sei nicht ausreichend. Nach…

UFSW RV/1155-W/03Schätzung infolge festgestellter Deckungsrechnungen; Kein Vorsteuerabzug aus Deckungsrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2004

…muss. Dem Sinn des Gesetzes entsprechend begnügt sich das Gesetz nicht mit Angaben, aus denen im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, dass ein Unternehmer die in Rechnung gestellten Lieferungen oder Leistungen erbracht hat. Dass auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse nicht als "kleiner"…

UFSW RV/0698-W/06Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung durch unrechtmäßige Geltendmachung von Vorsteuern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2008

…Firmenbuch zum Schutz des guten Glaubens Dritter im Geschäftsverkehr bestimmt sind. Selbst in der Berufungsentscheidung betreffend die Berufung gegen die Festsetzung der Umsatzsteuer 1-8/2002 RV, wird das Vorliegen einer subjektiven Zumutbarkeit der Kenntniserlangung von der richtigen Adresse des liefernden Unternehmens insoferne in Frage…

UFSW RV/1311-W/03Kein Vorsteuerabzug bei mit Mängeln behafteten Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2011

…obwohl seitens des liefernden Unternehmens die Umsatzsteuer nicht in Rechnung gestellt wurde; - Vorlage von Rechnungskopien, aus denen ersichtlich war, dass entweder Briefkopf, oder Stempel und auch Unterschrift auf das Papier kopiert wurden; - manche rechnungsausstellende Unternehmen, die überhaupt nicht, oder nicht an der angegebenen Adresse existent…

UFSW RV/0071-W/06Vorsteuerabzug bei nicht existentem Leistungserbringer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2007

…und die richtige Adresse auf. Die auftretenden Künstler (Gesellschafter-Geschäftsführer der Bw.) und Herr ... haben auch von der ...gasse 19 ... für die ...-Veranstaltungen 1999 die von Herrn G...produzierten Aufkleber und Zeitungen abgeholt. Demzufolge ist auch der Name und die Anschrift des liefernden Unternehmens richtig.…

UFSW RV/2342-W/091. Widerspruch zwischen Spruch und Begründung eines Bescheides 2. Guter Glaube ersetzt nicht fehlendes Rechnungsmerkmal 3. Der Passivierung der gekürzten Vorsteuer steht eine zu aktivierende Forderung an den Aussteller der mangelhaften Rechnung gegenüber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2010

…Abwicklung der Geschäfte betreffend die Gaslieferungen in Tschechien erfolgt sei. An der liechtensteinischen Adresse der Domizilgesellschaft sei mangels eines eingerichteten Geschäftsbetriebes keine Geschäftstätigkeit entfaltet worden. Die vorgelegten Rechnungen, an denen als Adresse des liefernden Unternehmens die liechtensteinische Domiziladresse angeführt sei, berechtigten daher nicht zum Vorsteuerabzug…

UFSW RV/1763-W/07Verdeckte Gewinnausschüttung an Geschäftsführer einer GmbH, Nichtanerkennung von Vorsteuern aus Rechnungen mit Rechnungsmangel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…hätten, kann damit die auf den Rechnungen vorgefundene, zwischen den Parteien unstrittige Feststellung, der Angabe einer falschen Adresse des liefernden oder leistenden Unternehmers, nicht beseitigt werden, da es sich bei dieser um eine essentielle Voraussetzung zur Erlangung des Vorsteuerabzuges handelt (vgl. VwGH vom 24. 4…

UFSL RV/0949-L/02Umsatzsteuerhinterziehung in der Lieferkette und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2005

…0143). In einer Rechnung iS. des § 11 UStG, müsse neben dem richtigen Namen auch die richtige Adresse des liefernden (leistenden) Unternehmens angegeben sein (VwGH 24. April 1996, 94/13/0133), sodass aus der Rechnung eindeutig jener Unternehmer zu entnehmen sei, der tatsächlich geliefert oder geleistet…

UFSW RV/0376-W/05Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2007

…keine Firmentafel tatsächlich befinde. Da gemäß § 11 UStG auf Rechnungen sowohl der richtige Name als auch die richtige Adresse des liefernden / leistenden Unternehmens angegeben sein müsse um die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen zu können, könne die in den Rechnungen der E. GmbH ausgewiesene Umsatzsteuer…

UFSW RV/1433-W/03Keine Vorsteuerabzugsberechtigung bei unrichtiger Angabe der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2007

…der Rechnung vielmehr eindeutig jener Unternehmer zu entnehmen sein, der tatsächlich geliefert oder geleistet hat. § 11 Abs. 1 Z. 1 leg. cit. erfordert daher für die eindeutige Feststellung des liefernden oder leistenden Unternehmers bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des Namens, sondern auch der Adresse…

UFSW RV/1426-W/03Keine Vorsteuer, wenn lieferndes oder leistendes Unternehmen an der in der Rechnung ausgewiesenen Geschäftsanschrift nicht existent ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2004

…obwohl sie gerade dieses, von gewissen GmbH`s praktizierte, schädliche Verhalten gegenüber gutgläubigen Dritten in der Berufung auf das Schärfste angeprangert hat. Indem schon der Formmangel der Unrichtigkeit der Adresse des liefernden oder leistenden Unternehmens zur Versagung des Vorsteuerabzuges führt, muss auf die im Raum…

UFSW RV/3231-W/02Ordnungsmäßige Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen (richtige Adresse des Leistungserbringers)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2005

…Rechnungen angegebenen Adressen die Rechnungsleger unbekannt bzw. nicht tätig gewesen sind. In seinem Erkenntnis vom 24.4.1996, 94/13/0133, 0134, hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass § 11 Abs 1 Z 1 UStG für die eindeutige Feststellung des liefernden (oder leistenden) Unternehmers bei…

UFSW RV/1585-W/03Betriebsausgaben, verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2006

… 20.11.1996, 95/15/0179 und 96/15/0027). Inwieweit es dem Leistungsempfänger subjektiv zumutbar ist oder nicht, von der richtigen Adresse des liefernden oder leistenden Unternehmens Kenntnis zu erlangen, spielt bei dieser objektiv und formal zu betrachtenden Rechtslage zum § 11 UStG 1972 keine…

UFSW RV/0870-W/05Bei einer falschen Firmenanschrift ist die Übereinstimmung der Anschrift des leistenden Unternehmers mit jener unter der es seine Firma im Firmenbuch eintragen ließ unbedeutend.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2005

…eine andere Adresse auf der Rechnung nicht akzeptieren können. Dazu ist auszuführen, dass es für die Frage der Erfüllung der Tatbestandvoraussetzung des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 nicht darauf ankommt, ob die auf den Rechnungen angeführte Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers mit…

UFSW RV/1510-W/03Die gemäß § 11 Abs.1 Z 3 UStG vom Gesetz für das Geltendmachen von Vorsteuern wesentlichen Voraussetzungen sind nicht gegeben, da die Rechnungen nicht die in § 11 Abs.1 Z 3 geforderten Angaben enthalten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2005

…Verbindliche Erklärung des Geschäftsführers der E.GmbH betreffend die Adresse des leistenden Unternehmens. 2. Durch den Rechnungsaussteller (Geschäftsführer J.G.) hinsichtlich der Art und des Umfanges der erbrachten Lieferungen/Leistungen im Zeitraum 1996 bis 1998 erbrachte und von der Abgabenbehörde gewünschte und abgesprochene Ergänzungen und…

UFSW RV/1976-W/03Richtige Adresse des Leistungserbringers ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2006

…auch die richtige Adresse des liefernden bzw. leistenden Unternehmers angegeben sein. Laut einhelliger Rechtsprechung und Lehre ist die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers ein vom Gesetz gem § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1994 normierter Rechnungsbestandteil, dessen Fehlen die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug…