…Lieferanten Firmen ausweisen, die weder an den angegebenen Adressen einen Geschäftsbetrieb hatten, noch irgendwo anders die nötige Infrastruktur hatten, um die behaupteten Geschäfte abzuwickeln. Die angeblichen Inhaber der Firmen sind selbst nie in Erscheinung getreten, die Firmen waren im wesentlichen laut Angaben des geprüften Unternehmens…
…jedenfalls aber an der angeblichen Adresse des Rechnungsausstellers, soweit diese angegeben wurde, keine Geschäftstätigkeit des Rechnungsausstellers entfaltet worden ist. Dem wurde von der Bw. nicht widersprochen. Wie oben ausgeführt, müssen Rechnungen und Gutschriften auch den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten…
…1994 "Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens" reichen Rechnungen mit richtigen Namen ohne richtige Adresse des leistenden Unternehmers für den Vorsteuerabzug nicht aus (VwGH 26.09.2000, 99/13/0020). Das Recht auf Vorsteuerabzug kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs grundsätzlich nur…
…Ausdruck gebracht, dass § 11 Abs.1 Z 1 UStG 1972 für die eindeutige Feststellung des liefernden (oder leistenden) Unternehmers bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des Namens, sondern auch die Adresse fordert. Um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinn des § 11 Abs. 1…
…Rechnungen des Lieferanten Fa. WU handelt es sich um zehn Rechnungen über diverse Computerteile, die zwischen 24. April 2001 und 17. Oktober 2001 ausgestellt wurden. Die Rechnungen weisen Umsatzsteuerbeträge von insgesamt 515.502,78 S aus. Auf allen Rechnungen ist als Adresse des liefernden Unternehmens…
…die jedoch nicht sämtliche in § 11 Abs. 1 UStG 1994 geforderten Angaben einer Rechnung zum Inhalt hatte: Es fehlte die Adresse des liefernden Unternehmens und des Empfängers der Lieferung, weiters die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände. Der Sammelbegriff "Inventar" sei nicht ausreichend. Nach…
…muss. Dem Sinn des Gesetzes entsprechend begnügt sich das Gesetz nicht mit Angaben, aus denen im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, dass ein Unternehmer die in Rechnung gestellten Lieferungen oder Leistungen erbracht hat. Dass auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse nicht als "kleiner"…
…Firmenbuch zum Schutz des guten Glaubens Dritter im Geschäftsverkehr bestimmt sind. Selbst in der Berufungsentscheidung betreffend die Berufung gegen die Festsetzung der Umsatzsteuer 1-8/2002 RV, wird das Vorliegen einer subjektiven Zumutbarkeit der Kenntniserlangung von der richtigen Adresse des liefernden Unternehmens insoferne in Frage…
…obwohl seitens des liefernden Unternehmens die Umsatzsteuer nicht in Rechnung gestellt wurde; - Vorlage von Rechnungskopien, aus denen ersichtlich war, dass entweder Briefkopf, oder Stempel und auch Unterschrift auf das Papier kopiert wurden; - manche rechnungsausstellende Unternehmen, die überhaupt nicht, oder nicht an der angegebenen Adresse existent…
…und die richtige Adresse auf. Die auftretenden Künstler (Gesellschafter-Geschäftsführer der Bw.) und Herr ... haben auch von der ...gasse 19 ... für die ...-Veranstaltungen 1999 die von Herrn G...produzierten Aufkleber und Zeitungen abgeholt. Demzufolge ist auch der Name und die Anschrift des liefernden Unternehmens richtig.…
…Abwicklung der Geschäfte betreffend die Gaslieferungen in Tschechien erfolgt sei. An der liechtensteinischen Adresse der Domizilgesellschaft sei mangels eines eingerichteten Geschäftsbetriebes keine Geschäftstätigkeit entfaltet worden. Die vorgelegten Rechnungen, an denen als Adresse des liefernden Unternehmens die liechtensteinische Domiziladresse angeführt sei, berechtigten daher nicht zum Vorsteuerabzug…
…hätten, kann damit die auf den Rechnungen vorgefundene, zwischen den Parteien unstrittige Feststellung, der Angabe einer falschen Adresse des liefernden oder leistenden Unternehmers, nicht beseitigt werden, da es sich bei dieser um eine essentielle Voraussetzung zur Erlangung des Vorsteuerabzuges handelt (vgl. VwGH vom 24. 4…
…0143). In einer Rechnung iS. des § 11 UStG, müsse neben dem richtigen Namen auch die richtige Adresse des liefernden (leistenden) Unternehmens angegeben sein (VwGH 24. April 1996, 94/13/0133), sodass aus der Rechnung eindeutig jener Unternehmer zu entnehmen sei, der tatsächlich geliefert oder geleistet…
…existierenden) Adresse (des liefernden Unternehmers) keine Geschäftstätigkeit entfaltet wird (vgl. Ruppe/Achatz, UStG, 4. Auflage, § 11 Tz 60/2 und die dort zitierte Judikatur). Fehlt die Rechnung überhaupt oder entspricht sie nicht den Erfordernissen des § 11, so kann der Leistungsempfänger vom leistenden Unternehmer die Ausstellung…
…keine Firmentafel tatsächlich befinde. Da gemäß § 11 UStG auf Rechnungen sowohl der richtige Name als auch die richtige Adresse des liefernden / leistenden Unternehmens angegeben sein müsse um die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen zu können, könne die in den Rechnungen der E. GmbH ausgewiesene Umsatzsteuer…
…der Rechnung vielmehr eindeutig jener Unternehmer zu entnehmen sein, der tatsächlich geliefert oder geleistet hat. § 11 Abs. 1 Z. 1 leg. cit. erfordert daher für die eindeutige Feststellung des liefernden oder leistenden Unternehmers bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des Namens, sondern auch der Adresse…
…obwohl sie gerade dieses, von gewissen GmbH`s praktizierte, schädliche Verhalten gegenüber gutgläubigen Dritten in der Berufung auf das Schärfste angeprangert hat. Indem schon der Formmangel der Unrichtigkeit der Adresse des liefernden oder leistenden Unternehmens zur Versagung des Vorsteuerabzuges führt, muss auf die im Raum…
…Rechnungen angegebenen Adressen die Rechnungsleger unbekannt bzw. nicht tätig gewesen sind. In seinem Erkenntnis vom 24.4.1996, 94/13/0133, 0134, hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass § 11 Abs 1 Z 1 UStG für die eindeutige Feststellung des liefernden (oder leistenden) Unternehmers bei…
… 20.11.1996, 95/15/0179 und 96/15/0027). Inwieweit es dem Leistungsempfänger subjektiv zumutbar ist oder nicht, von der richtigen Adresse des liefernden oder leistenden Unternehmens Kenntnis zu erlangen, spielt bei dieser objektiv und formal zu betrachtenden Rechtslage zum § 11 UStG 1972 keine…
…existiert, so fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Es liegt daher keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt (VwGH v. 14.1.1991, 90/15/0042; VwGH v. 24.4.1996, 94/13/0133). Gleiches gilt, wenn die Adresse unrichtig ist (VwGH v…