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UFSW RV/1976-W/03Richtige Adresse des Leistungserbringers ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2006

…genannten Firmen konnte lt. Ausführungen der Bp. vom Finanzamt nicht anerkannt werden, da die auf den Rechnungen der Fa. angeführten und auch die im Firmenbuch eingetragenen Adressen nicht den tatsächl. Aufenthaltsorten entsprachen (lt. Auskunft der betreffenden Hausverwaltungen). Es sei daher den Erfordernissen des § 11 Abs…

UFSG RV/0792-G/07Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des Leistungserbringers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.09.2012

…17/4-5, 1140 Wien) könne nicht der Betriebssitz der Firma sein. Daher entspreche die Rechnungsadresse nicht den Tatsachen und somit weise die Rechnung nicht die richtige Adresse auf, weshalb der Vorsteuerabzug zu versagen sei. In ihrer Ergänzung zum Vorlageantrag hält die Bw. diesen Ausführungen…

UFSW RV/1505-W/07Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des leistenden Unternehmens; Keine Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung, wenn die Waren nicht ins übrige Gemeinschaftsgebiet verbracht worden sind und es sich bei dem vermeintlichen ausländischen Abnehmer um eine Scheinfirma handelt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2009Teil 1/2

…Dieses sei von der I angenommen worden. Ein Herr Pv sei telefonisch bzw. per e-mail bekannt gewesen. Herr GN sei in Budapest an der angegebenen Adresse der Fa. I gewesen, diese sei jedoch dort nicht vorgefunden worden. Die Waren seien von der Spedition von…

UFSW RV/1505-W/07Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des leistenden Unternehmens; Keine Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung, wenn die Waren nicht ins übrige Gemeinschaftsgebiet verbracht worden sind und es sich bei dem vermeintlichen ausländischen Abnehmer um eine Scheinfirma handelt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2009Teil 2/2

Wenn die GmbH nun vorbringt, sie habe keinerlei Kenntnis gehabt, dass die Fa. I nicht existiert habe, so kann mit dieser Argumentation aus folgenden Gründen eine Steuerbefreiung nicht erwirkt werden. Wie sich aus gegenständlichem Sachverhalt ergibt, traf die GmbH zunächst keinerlei Vorkehrungen und setzte keine…

UFSW RV/2759-W/08Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2008

…UStG normierten Voraussetzungen entsprach: 1. Der leistende Unternehmer, die S Handels GmbH existiere nicht. 2. An der Adresse W.,A-Gasse befinde sich ein Cafehaus; eine S GmbH sei dort nicht ansässig. 3. Die Leistungsbeschreibung entspreche nicht der gesetzlichen Bestimmung des § 11 UStG 1994. Das…

UFSW RV/0924-W/05Kein Vorsteuerabzug bei falscher Adresse des leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2006

…und D.GmbH. angeführten Vorsteuerbeträge nicht anzuerkennen seien. Begründet wurde dies damit, dass die beiden Firmen an den jeweils angegebenen Adressen nicht existent gewesen seien. Die Leistungen der Firma Bau GmbH. seien fast ausschließlich nur in Form von Pauschalen abgerechnet worden. Die Angabe des leistenden…

UFSW RV/0582-W/04Die Angabe einer falschen Adresse hindert den Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2006

…17 Begründend wurde ausgeführt, in allen Fällen sei die in den Rechnungen angeführte Adresse nachweislich nicht die tatsächliche Anschrift des Rechnungsausstellers. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Betriebsprüfers und erließ für das Jahr 2000 einen der Prüfungsfeststellung Rechnung tragenden Umsatzsteuerbescheid sowie Bescheide, mit denen die…

UFSW RV/1088-W/05Die Angabe der unrichtigen Adresse auf der Rechnung führt zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2006

…dass TD sehr wohl an der auf den Rechungen angegeben Adresse ansässig war und nie ein Firmenstempel von ihm im Besitz der Erblasserin gewesen sei. Das Finanzamt hat für die Jahre 1998 und 1999 Umsatz- und Einkommensteuerbescheide erlassen und in der Begründung auf die Feststellungen…

UFSW RV/2916-W/02Kein Vorsteuerabzug wegen Rechnungsmangel (unrichtige Adresse)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2005

…etc. lediglich Indizien. Ein Unternehmen könne auch mehrere Adressen haben. Die Firmenbuchmeldung einer Gesellschaft sei analog zur polizeilichen Meldung einer natürlichen Person zu sehen. Relevant sei nur, wo die Firmenanschrift sei und ob die Bw als Vertragspartner annehmen durfte, dass der Lieferant gegen eine bloße…

UFSW RV/1718-W/02Verweigerung des Vorsteuerabzuges wegen Rechnungsmangel (falsche Adresse)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2005

…mit der Begründung, die Fa. A. habe ihren Sitz nicht an der in den Rechnungen angegebenen Adresse 9999.Wien, X-Straße.111 gehabt. Das Finanzamt erließ entsprechende Sachbescheide, in welchen es den Vorsteuerabzug nicht zuließ und überdies betreffend Körperschaftsteuer von den Erklärungen abwich. Gegen diese…

UFSG RV/0711-G/07Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten (Familienwohnsitz an zwei Adressen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2009

…Der Ort, an dem er mit seiner Ehegattin einen gemeinsamen Hausstand unterhalte und der den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen bilde, verteile sich seit einigen Jahren daher auf zwei Adressen in X, die beide gleichermaßen zur gemeinsamen Lebensführung genutzt werden. Zum Nachweis dieses Vorbringens könne eine große…

UFSK RV/0732-K/07Kein Vorsteuerabzug bei falscher Angabe des Namens und der Adresse des leistenden Unternehmers in der Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2010Teil 1/2

…zu berechtigen. Dass sich bei Überprüfung durch den Fiskus nachträglich herausgestellt habe, dass einige den Firmensitz zwischenzeitig gewechselt hätten bzw. dass an den angegebenen Adressen nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet bzw. keine Umsatzsteuer abgeführt worden sei, sei zum Zeitpunkt der Lieferung nicht zu erkennen gewesen. Eine…

UFSK RV/0732-K/07Kein Vorsteuerabzug bei falscher Angabe des Namens und der Adresse des leistenden Unternehmers in der Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2010Teil 2/2

…ausgeführt - den Erfordernissen des §11 UStG nicht Rechnung getragen. Auch kann damit an der in den Rechnungen ausgewiesenen Adresse der VV eine entsprechende Geschäftstätigkeit nicht stattgefunden haben, was für sich alleine schon einem Vorsteuerabzug entgegensteht. An dieser Beurteilung ändert sich auch nichts, wenn der Bw…

UFSW RV/0762-W/031. Der Vorsteuerabzug steht nur auf Grund einer ordnungsgemäßen Rechnung zu. Diese setzt auch die richtige Adresse des Leistungsempfängers voraus. 2. Der Abzug von Betriebsausgaben steht nur dann zu, wenn nach vorheriger Aufforderung nach § 162 BAO der Empfänger der abgesetzten Beträge genannt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2005

…Auch die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug aus (VwGH vom 28.5.1997, Zl. 94/13/0230). Dass die in den Rechnungen genannte AO KEG an der dort angeführten Adresse nicht existierte…

UFSW RV/1147-W/05Zustellung an vorgebrachte Wohnadresse laut Berufungswerber oder an Adresse der Kindesmutter laut Finanzamt; Begründung der Wiederaufnahme ohne konkrete Angabe der neu hervorgekommenen Tatsache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2005

…2005, ANV-Akt Bl 18/2002) und wo er laut Berufungsschrift von seinen Eltern eine kleine Wohnung gemietet hat. An dieser Adresse befindet sich zumindest ein "vom Empfänger der Behörde für die Zustellung in einem laufenden Verfahren angegebener Ort" iSd § 2 Z 5 ZustG, was…

UFSW RV/3231-W/02Ordnungsmäßige Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen (richtige Adresse des Leistungserbringers)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2005

…mitgebracht hat. Der Versuch die Firma oder Herrn "Bane" telefonisch zu erreichen war weder der Abgabepflichtigen, noch der Behörde möglich. Rechtliche Würdigung: Zusammenfassend wird durch die Betriebsprüfung festgestellt, dass es sich bei den Adressen auf den gegenständlichen Eingangsrechnungen um unrichtige handelt. § 11 Abs. 1 Z…

UFSW RV/1231-W/05Vorsteuerabzug von Rechnungen, deren Rechnungsaussteller an der auf der Rechnung angegebenen Adresse nicht verifizierbar war.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2010

…Vertreter seien von diesem Zeugen dahingehend verständigt worden, dass es mehrere Baustellen der Firma PBG zumindest bis August 2004 gegeben habe. Außerdem habe das Finanzamt lediglich an der Adresse Tür 21 des Hauses W, St 19 Nachforschungen angestellt, nicht jedoch an der Anschrift Top 4…

UFSW RV/1057-W/04Keine Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen, wenn in allen Fällen gefälschte Zollamtsstempel vorliegen, die Adresse des Abnehmers nicht feststeht und kein buchmäßiger Nachweis erbracht werden konnte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2007

…der unter dem Namen L. K. mit Wohnsitz in Ungarn auftrat, unterhalten. Die Adresse des Abnehmers ist nicht bekannt. Diese Geschäftsbeziehung war bereits in den beiden vorangegangenen Jahren von Hrn W. S. als Einzelunternehmer unterhalten worden. Die Abwicklung des Geschäftes erfolgte dergestalt, dass der Abnehmer…

UFSW RV/1056-W/04Keine Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen, wenn in allen Fällen gefälschte Zollamtsstempel vorliegen, die Adresse des Abnehmers nicht feststeht und kein buchmäßiger Nachweis erbracht werden konnte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2007

…Abnehmer, der unter dem Namen L. K. mit Wohnsitz in Ungarn auftrat, unterhalten. Die Adresse des Abnehmers ist nicht bekannt. Von der S GmbH (Gesellschafter/Geschäftsführer W. S ) wurde im Jahr 2001 die Geschäftsbeziehung fortgesetzt. Die Abwicklung des Geschäftes erfolgte dergestalt, dass der Abnehmer, über…

UFSW RV/0412-W/021. Umsatzsteuerbarkeit iZm der Vermittlung von Warenterminoptionsgeschäften 2. Abzugsteuer gemäß § 99 EStG für die Überlassung von Adressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2004Teil 1/5

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder Beamter Mag. Johannes Böck, Dr. Josef Mäder und Hofrat Dkfm. Mag. Gilbert Schachner im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier am 29. Juni 2004 über die Berufung der Bw., gegen…