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BFG RV/7500221/2024Adresse des Abstellortes;
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.05.2024

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Edith Stefan in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung iVm § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. April 2024…

BFG RV/7100114/2011Falsche Adresse auf der Rechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.04.2014

…6.646,67 aus den Rechnungen der G-GmbH. Kopien der Eingangsrechnungen und der Zahlungsbestätigungen der G-GmbH liegen bei." Beigelegt war diesem Antrag ein Anbot der Fa. G-GmbH, Adresse: 1050, über ein Bauvorhaben in 1200 beinhaltend Abbruchsarbeiten, Trockenbauarbeiten, Fliesenleger- und Maurerarbeiten sowie Tischler-…

UFSW RV/1976-W/03Richtige Adresse des Leistungserbringers ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2006

…genannten Firmen konnte lt. Ausführungen der Bp. vom Finanzamt nicht anerkannt werden, da die auf den Rechnungen der Fa. angeführten und auch die im Firmenbuch eingetragenen Adressen nicht den tatsächl. Aufenthaltsorten entsprachen (lt. Auskunft der betreffenden Hausverwaltungen). Es sei daher den Erfordernissen des § 11 Abs…

BFG RV/2100600/2025Vorsteuererstattungsantrag unter der Adresse einer Betriebstätte eingebracht, der von der ausländischen Steuerverwaltung nicht weitergeleitet wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss19.11.2025

…der Bf. eindeutig zuzuordnen. Darüber hinaus möchte sie der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass lediglich die Adresse angepasst wurde, alle anderen Daten aber unverändert geblieben seien. Im Rahmen der abweislichen Beschwerdevorentscheidung führte das Finanzamt aus, es sich handle sich um eine nicht verlängerbare Fallfrist, die…

UFSG RV/0792-G/07Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des Leistungserbringers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.09.2012

…17/4-5, 1140 Wien) könne nicht der Betriebssitz der Firma sein. Daher entspreche die Rechnungsadresse nicht den Tatsachen und somit weise die Rechnung nicht die richtige Adresse auf, weshalb der Vorsteuerabzug zu versagen sei. In ihrer Ergänzung zum Vorlageantrag hält die Bw. diesen Ausführungen…

UFSW RV/1505-W/07Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des leistenden Unternehmens; Keine Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung, wenn die Waren nicht ins übrige Gemeinschaftsgebiet verbracht worden sind und es sich bei dem vermeintlichen ausländischen Abnehmer um eine Scheinfirma handelt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2009Teil 1/2

…Dieses sei von der I angenommen worden. Ein Herr Pv sei telefonisch bzw. per e-mail bekannt gewesen. Herr GN sei in Budapest an der angegebenen Adresse der Fa. I gewesen, diese sei jedoch dort nicht vorgefunden worden. Die Waren seien von der Spedition von…

UFSW RV/1505-W/07Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des leistenden Unternehmens; Keine Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung, wenn die Waren nicht ins übrige Gemeinschaftsgebiet verbracht worden sind und es sich bei dem vermeintlichen ausländischen Abnehmer um eine Scheinfirma handelt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2009Teil 2/2

Wenn die GmbH nun vorbringt, sie habe keinerlei Kenntnis gehabt, dass die Fa. I nicht existiert habe, so kann mit dieser Argumentation aus folgenden Gründen eine Steuerbefreiung nicht erwirkt werden. Wie sich aus gegenständlichem Sachverhalt ergibt, traf die GmbH zunächst keinerlei Vorkehrungen und setzte keine…

UFSW RV/2759-W/08Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2008

…UStG normierten Voraussetzungen entsprach: 1. Der leistende Unternehmer, die S Handels GmbH existiere nicht. 2. An der Adresse W.,A-Gasse befinde sich ein Cafehaus; eine S GmbH sei dort nicht ansässig. 3. Die Leistungsbeschreibung entspreche nicht der gesetzlichen Bestimmung des § 11 UStG 1994. Das…

UFSW RV/0924-W/05Kein Vorsteuerabzug bei falscher Adresse des leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2006

…und D.GmbH. angeführten Vorsteuerbeträge nicht anzuerkennen seien. Begründet wurde dies damit, dass die beiden Firmen an den jeweils angegebenen Adressen nicht existent gewesen seien. Die Leistungen der Firma Bau GmbH. seien fast ausschließlich nur in Form von Pauschalen abgerechnet worden. Die Angabe des leistenden…

UFSW RV/0582-W/04Die Angabe einer falschen Adresse hindert den Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2006

…17 Begründend wurde ausgeführt, in allen Fällen sei die in den Rechnungen angeführte Adresse nachweislich nicht die tatsächliche Anschrift des Rechnungsausstellers. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Betriebsprüfers und erließ für das Jahr 2000 einen der Prüfungsfeststellung Rechnung tragenden Umsatzsteuerbescheid sowie Bescheide, mit denen die…

UFSW RV/1088-W/05Die Angabe der unrichtigen Adresse auf der Rechnung führt zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2006

…dass TD sehr wohl an der auf den Rechungen angegeben Adresse ansässig war und nie ein Firmenstempel von ihm im Besitz der Erblasserin gewesen sei. Das Finanzamt hat für die Jahre 1998 und 1999 Umsatz- und Einkommensteuerbescheide erlassen und in der Begründung auf die Feststellungen…

BFG RV/7500159/2021Bestrafung wegen unvollständiger Lenkerauskunft (ohne genaue Adresse)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2021

…Weise in Verbindung zu treten, dass sie an diese ein Schreiben mit dem Ersuchen um schriftliche Stellungnahme richtet. Dies war der Behörde jedoch aufgrund der unvollständigen Adressbezeichnung in der Lenkerauskunft nicht möglich. Eine Recherche im Internet (Quelle: Wikipedia) hat ergeben, dass es sich bei moldaw…

BFG RV/7500730/2017Nichtangabe des vollständigen Namens und Adresse des Lenkers im Lenkererhebungsverfahren des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Parkraumüberwachung, gemäß § 2 Parkometergesetz 2006!
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.10.2017Teil 1/2

…B. und C.], ist Halter des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem deutschen Kennzeichen PXX-XXXXXXXX. Die E-Mail Adresse des Beschwerdeführers ist: "erwin.l.@...de". Die Parkgebührenordnung, die in der deutschen Stadt A-Stadt gilt, wird von der Stadt aufgrund des § 6a Abs.6 und 7…

BFG RV/7500730/2017Nichtangabe des vollständigen Namens und Adresse des Lenkers im Lenkererhebungsverfahren des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Parkraumüberwachung, gemäß § 2 Parkometergesetz 2006!
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.10.2017Teil 2/2

Die Vorschreibung des Beitrages zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens stützt sich auf die zwingende Vorschrift des § 52 Abs. 1 VwGVG, wonach in jedem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes, mit dem ein Straferkenntnis bestätigt wird, auszusprechen ist, dass der Bestrafte einen Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens zu…

BFG RV/7100924/2016Fehlendes Beweisverfahren wegen unrichtiger Grunddaten - falsche Adresse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss26.05.2016

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 01.12.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 beschlossen: Der angefochtene Einkommensteuerbescheid vom 1.12.2014 sowie die Beschwerdevorentscheidung…

UFSW RV/2916-W/02Kein Vorsteuerabzug wegen Rechnungsmangel (unrichtige Adresse)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2005

…etc. lediglich Indizien. Ein Unternehmen könne auch mehrere Adressen haben. Die Firmenbuchmeldung einer Gesellschaft sei analog zur polizeilichen Meldung einer natürlichen Person zu sehen. Relevant sei nur, wo die Firmenanschrift sei und ob die Bw als Vertragspartner annehmen durfte, dass der Lieferant gegen eine bloße…

UFSW RV/1718-W/02Verweigerung des Vorsteuerabzuges wegen Rechnungsmangel (falsche Adresse)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2005

…mit der Begründung, die Fa. A. habe ihren Sitz nicht an der in den Rechnungen angegebenen Adresse 9999.Wien, X-Straße.111 gehabt. Das Finanzamt erließ entsprechende Sachbescheide, in welchen es den Vorsteuerabzug nicht zuließ und überdies betreffend Körperschaftsteuer von den Erklärungen abwich. Gegen diese…

UFSG RV/0711-G/07Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten (Familienwohnsitz an zwei Adressen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2009

…Der Ort, an dem er mit seiner Ehegattin einen gemeinsamen Hausstand unterhalte und der den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen bilde, verteile sich seit einigen Jahren daher auf zwei Adressen in X, die beide gleichermaßen zur gemeinsamen Lebensführung genutzt werden. Zum Nachweis dieses Vorbringens könne eine große…

UFSK RV/0732-K/07Kein Vorsteuerabzug bei falscher Angabe des Namens und der Adresse des leistenden Unternehmers in der Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2010Teil 1/2

…zu berechtigen. Dass sich bei Überprüfung durch den Fiskus nachträglich herausgestellt habe, dass einige den Firmensitz zwischenzeitig gewechselt hätten bzw. dass an den angegebenen Adressen nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet bzw. keine Umsatzsteuer abgeführt worden sei, sei zum Zeitpunkt der Lieferung nicht zu erkennen gewesen. Eine…

UFSK RV/0732-K/07Kein Vorsteuerabzug bei falscher Angabe des Namens und der Adresse des leistenden Unternehmers in der Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2010Teil 2/2

…ausgeführt - den Erfordernissen des §11 UStG nicht Rechnung getragen. Auch kann damit an der in den Rechnungen ausgewiesenen Adresse der VV eine entsprechende Geschäftstätigkeit nicht stattgefunden haben, was für sich alleine schon einem Vorsteuerabzug entgegensteht. An dieser Beurteilung ändert sich auch nichts, wenn der Bw…