Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die der namens der Bw., eingebrachten Berufungen der AUDITOR, Treuhand GesmbH, 1013 Wien, Renng. 1, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 21/22 betreffend Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO sowie Gewerbesteuer für die Jahre 1989 bis 1992, entschieden…
…zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (vgl. VwGH vom 31.7.2002, 97/13/0127). Nach der Bestimmung des §…
…einem Versehen beruht oder der Adressat zweifelsfrei feststeht bzw. wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen. Vom Fehlen solcher Zweifel kann im Berufungsfall angesichts des vollkommen unterschiedlichen Wortlautes der von der Abgabenbehörde erster Instanz als Adressatin der angefochtenen Bescheide angeführten…
…Überwachung entzogen wurde. Mit Erledigung des Hauptzollamtes Wien vom 14. Feber 2002, Gz. 100/30312/01/2002, wurden dem Adressaten CP die Eingangsabgaben für die obgenannte Ware gemäß Art. 203 Abs.1 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 (Zollkodex…
…in der die strittige Betriebsaufgabe der Mitunternehmerschaft unterstellt wurde. Die Erledigungen waren an die YY GmbH und Mitges zu Handen der steuerlichen Vertretung adressiert. Durch den Einbringungsvorgang zum 1.1.2000 war die atypisch stille Gesellschaft im Zeitpunkt der Bescheidausstellung jedoch bereits beendigt (Wundsam/Zöchling…
…des § 24a Abs. 2 KStG 1988 zu untersuchen. Die Bestimmung des § 24a Abs. 2 KStG 1988 regelt, wer Adressat der Bescheide nach § 24a Abs. 1 Z 1 KStG 1988 (Feststellungsbescheid Gruppenmitglied) und nach § 24a Abs. 1 Z 2 KStG 1988 (Feststellungsbescheid Gruppenträger) ist. Bescheide nach …
…gemäß § 89 Abs. 1 FinStrG, Zahl: X, erlassen. Diese Beschlagnahmeanordnung wurde wie folgt adressiert: "Beschwerdeführer zu Handen Z." Die Beschlagnahmeanordnung war somit zweifelsfrei an den Beschwerdeführer gerichtet. Ob der Beschwerdeführer Herrn Z eine Zustellvollmacht erteilt hat, ist aus dem Strafakt nicht ersichtlich. Gemäß § 89 Abs…
…12.1996, zu verweisen. Darin heißt es auszugsweise: "Adressatin des angefochtenen Bescheides (gemeint: Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe) ist - wie auch im Hinblick auf die Leistungen nach dem FLAG 1967 - die Beschwerdeführerin. Nach dem Wortlaut des § 2 FLAG 1967 hat eine vom Kind verschiedene Person…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Oberrat Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch MMag. Dr. Peter Pescoller, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maximilianstraße 3/II, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. Juli 2005…
…dessen Identität möglichst eindeutig zu bezeichnen war. Die Person des vermutlich intendierten Empfängers X*AG(= die Inhaberin des Handelsgewerbes und ehemalige Geschäftsherrin der ehemals stillen Gesellschaft) wurde im Adressfeld nicht ausdrücklich und damit nicht eindeutig angesprochen, es fehlte ihre unternehmensrechtliche Bezeichnung mit der hier…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag der Bw , Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Abweisung des Antrages auf Vergabe einer Steuernummer sowie des Antrages auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer entschieden: Der Vorlageantrag wird gemäß § 289 Abs. 1 iVm. § 273 Abs. 1…
…€. Der zur Festsetzung der Investitionszuwachsprämie ausgefertigte "Bescheid" vom 30. März 2005 wurde an die Bw als Empfängerin adressiert und an sie "zugestellt" (siehe den Vermerk des Finanzamtes auf der Bescheiddurchschrift). Dagegen erhob die Bw mit Schreiben ihres steuerlichen Vertreters vom 19. April 2005 Berufung…
…Schriftstück einzubringen ist, würde dem Bf. nach der Rechtsprechung des VwGH nur dann nicht zum Nachteil gereichen, wenn die zuständige Behörde kraft Gesetzes dieselbe Einbringungsstelle hat wie jene Behörde, an die das Schriftstück (unrichtigerweise) adressiert war (vgl. die VwGH vom 15. November 1976, Slg. Nr…
…2001) gelöscht. Der berufungsgegenständliche Bescheid wurde nach Feststellungen einer Außenprüfung im wiederaufgenommenen Verfahren der Bw. als Adressatin zugestellt. Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers (Bw.) auf den Rechtsnachfolger über. Hiezu zählt auch eine…
…die: M. GmbH und Mitgesellschafter R.-gasse 48 nnnn Wien Die angefochtene Erledigung benennt ihren Adressaten durch die Bezeichnung der Geschäftsherrin der stillen Gesellschaften mit den einzelnen stillen Gesellschaftern und knüpft an die Bezeichnung der Geschäftsherrin den Zusatz "und Mitgesellschafter" an. Solcherart hat das Finanzamt…
…XYZ. WTH. Die angefochtene Erledigung benennt ihren Adressaten durch die Bezeichnung der Geschäftsherrin der stillen Gesellschaften mit den einzelnen stillen Gesellschaftern und knüpft an die Bezeichnung der Geschäftsherrin den Zusatz "u Stille" an. Solcherart hat das Finanzamt seine Erledigung aber nicht an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft…
…2013 ersuchte der Unabhängige Finanzsenat das Finanzamt um Stellungnahme, ob die den strittigen Rechnungen zu Grunde liegenden Leistungen unabhängig von der Frage der Adressierung der Rechnungen nach Ansicht des Finanzamtes inhaltlich zum Vorsteuerabzug berechtigen. In der Vorhaltbeantwortung vom 29. August 2013 gab das Finanzamt bekannt…
…die Betriebsprüfung ergangenen Feststellungsbescheide erhobene Berufung wurde mit Bescheid des UFS (Außenstelle Salzburg) vom 20.10.2009, GZ RV/0777-S/07 als unzulässig zurückgewiesen ("...Da die Erledigungen nicht dem Erfordernis der gesetzmäßigen Adressatenbezeichnung entsprechen, haben sie keine Bescheidqualität erlangt...."). Das Finanzamt Salzburg Stadt hat…
…Spruch, Begründung und Zustellverfügung in Zusammenhang mit den anzuwendenden Rechtsvorschriften eindeutig erkennbar ist, welchem individuell bestimmten Rechtsträger gegenüber die Behörde einen Bescheid erlassen wollte. Im gegenständlichen Sachverhalt hat die Behörde durchgängig im Adressfeld, dem Spruch und der Zustellverfügung einen falschen Vornamen der Bescheidadressatin verwendet. Auch…
…im Zeitraum Anfang Jänner 1997 bis 18. Dezember 1997 Rindslungenbraten vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht hat. Der Bescheid wurde mit internationalem Rückschein an die Adresse in CZ zugestellt und auch dort im Jänner 1998 (genaues Datum unleserlich) von einer Person, die mit S…