…Entnahme darstellt oder in einer nichtabzugsfähigen Aufwendung oder Ausgabe besteht" (§ 20 Abs.1 Z EStG). Zu den nichtabzugsfähigen Personensteuern gehören u.a. die Einkommensteuer. Das Abzugsverbot für Personensteuern nach § 20 Abs.1 Z 6 EStG ist deklaratorisch; die Zahlung von Personensteuern gehört zur Einkommensverwendung. (Doralt…
…Eindeutigkeit der Rechtsprechung nicht vorgesehen und ändert nichts an dem im § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 normierten Abzugsverbot von Personensteuern und allfälligen mit deren Entrichtung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Fremdmittelzinsen. Es war somit wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, 11. Mai 2004
…mit Bezug auf das Unternehmen, sondern um wirtschaftlich vom Ausgabenempfänger zu tragende Personensteuern handle. 3. Die Betriebsprüfung nahm am 12. November 2004 zur Berufung wie folgt Stellung: Die Nichtanerkennung der Schenkungssteuern als Betriebsausgabe stütze sich auf das im § 20 EStG 1988 normierte Abzugsverbot von Personensteuern…
… 16 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 betrifft nicht den Abzug von Personensteuern. Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 liegen dann vor, wenn sie sich auf Wirtschaftsgüter beziehen, die dem Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einnahmen dienen. Insbesondere sind hierunter die…
…nichtabzugsfähigen Ausgaben in unmittelbaren Zusammenhang stehen, - ausgenommen endbesteuerte und mit dem besonderen Steuersatz von 25% zu versteuernde Kapitalerträge - keine Betriebseinnahmen sind. So folgt aus dem Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 6 für Personensteuern und deren vollständigen Zuordnung in den privaten Bereich umgekehrt, dass Gutschriften…
…nichtabzugsfähigen Ausgaben in unmittelbaren Zusammenhang stehen, - ausgenommen endbesteuerte und mit dem besonderen Steuersatz von 25% zu versteuernde Kapitalerträge - keine Betriebseinnahmen sind. So folgt aus dem Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 6 für Personensteuern und deren vollständigen Zuordnung in den privaten Bereich umgekehrt, dass Gutschriften…
…des eindeutigen Wortlautes überhaupt noch heranzuziehen) verhilft der Rechtsansicht der Bw. nicht zum Durchbruch: Die Bw. hält die Subsumption von Personensteuern unter die Abzugsverbote von EStG und KStG dann für sachlich ungerechtfertigt, wenn beim Steuerpflichtigen "keine Vermögensvermehrung" eingetreten ist. Tatsächlich ist dies einer der Gesetzeszwecke…
…könne It. BP für die rechtliche Würdigung nicht herangezogen werden. Die gesetzlichen Abzugsverbote von Personensteuern würden den Betriebsausgabenabzug von vorneherein nicht zulassen, unabhängig davon, ob ein betrieblicher Zusammenhang bestehe (so auch UFS v.9.3.2005, RV/1243-L/04). Berufungsvorentscheidung vom 19.12.2005…
…33; Arnold/Stangl/Tanzer, Privatstiftungssteuerrecht - Kommentar1, II/267) und im Übrigen die von der Finanzverwaltung in den - für den Unabhängigen Finanzsenat in keiner Weise rechtsverbindlichen - Einkommensteuerrichtlinien vorgenommene Charakterisierung des Grunderwerbsteueräquivalents als nichtabzugsfähige Personensteuer nicht weiter begründet ist, kommt das Abzugsverbot der §§ 12 Abs. 1 Z…
…a EStG 1988 ein Abzugsverbot für Aufwendungen, die für den Haushalt des Stpfl und /oder für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendet werden, wie Bekleidung, Ernährung, Wohnung usw enthält. Aufwendungen des normalen Lebensbedarfs dürfen, auch wenn sie indirekt mit der Erzielung von Einkünften zu tun haben…
…vgl. SWK 1997, S 549 ff. "Gelegenheitspräsente"). Die vom Gesetzgeber geschaffene Ausnahme vom Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen bezieht sich weiters im Falle eines damit verbundenen Werbezweckes nur auf Bewirtungsspesen und nicht auch auf andere Repräsentationsaufwendungen, zu denen etwa u.a. auch Geschenke gehören (vgl. u.a…
…Personensteuern im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 6 leg. cit. gehören damit unter anderem die veranlagte oder im Abzugsweg erhobene Einkommensteuer (Lohn- und Kapitalertragsteuer sowie Abzugssteuer nach § 99; vgl. Doralt/Kofler, EStG11, § 20 Tz 139/1). Da somit die deutsche Einkommensteuer unter das Abzugsverbot…
…bzw. § 20 Abs. 1 Z 6 EStG das Verständnis beizumessen, dass auch fremde Personensteuern (wie die Lohnsteuer) vom Abzugsverbot erfasst wären, dann könnte der Dienstgeber immer nur die um die Lohnsteuer verminderten Lohn- und Gehaltsaufwendungen als Betriebsausgabe abzusetzen. Dass dies nicht der Fall ist, braucht…
…für die kein Abzugsverbot in § 20 EStG 1988 vorgesehen sei.Der Anknüpfungspunkt für Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr ins Grundbuch sei jedoch ein (im jeweiligen Gesetz exakt definierter) Vorgang im wirtschaftlichen/rechtlichen Verkehr, nämlich der Erwerb von Grund und Boden und die zivilrechtliche Absicherung dieses Eigentumsrechts durch…
…mit der Ermittlung absetzbarer Werbungskosten gemäß § 16 EStG stehen würden und daher den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit zuzuordnen seien, wird darauf hingewiesen, dass Personensteuern, zu denen auch die Einkommensteuer zu zählen ist, grundsätzlich dem Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 unterliegen. Gemäß …
…für Fußboden AZI Süd | 1.854,88 S | 15 | 123,70 S | 2007 | 4. März 1988 | Fe Anteil (3 von 16, gesamt 110.000,00 S) | 20.625,00 S | 20 | 1.031,30 S |…
…dürfen Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ebenfalls nicht abgezogen werden. Dieser Gesetzesstelle folgend, besteht also ein grundsätzliches Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Eine Anerkennung derartiger Aufwendungen (Ausgaben) ist unter der Partei obliegenden Nachweise zweier Voraussetzungen allerdings denkbar und möglich: - Werbezweck und - erhebliches Überwiegen der betrieblichen oder beruflichen…
…9). Naturgemäß ist eine Abgrenzung zwischen beruflichem und privatem Interesse von außen kaum erkennbar; oft wird auch der Steuerpflichtige selbst keine exakte Abgrenzung vornehmen können. Ein Vollzug der gegenständlichen Normen ist aber möglich: Von der Rechtsprechung wird grundsätzlich ein Abzugsverbot für Literatur angenommen, die für…
…einbezahlte Stammeinlage an der H, die der Masseverwalter im Insolvenzverfahren einforderte, betroffen hat. Die Einkommensteuer in Höhe von ATS 524.007,89 ist keine (abzugsfähige) Betriebssteuer sondern eine nicht abzugsfähige Personensteuer. Dieser Prozessgegenstand steht nach Ansicht des Referenten des UFS, Salzburg somit objektiv betrachtet nicht…
…über diese Wohnung gehabt habe. Er habe diese auch anlässlich der Inlandsaufenthalte tatsächlich benutzt. Die polizeiliche Abmeldung sei im Übrigen nicht entscheidend. Hinsichtlich der Zuteilung der Besteuerungsrechte an den Tätigkeitsstaat aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen ergebe sich Folgendes: Österreich habe mit den Staaten Deutschland, Rumänien, Türkei, Thailand…