…Entnahme darstellt oder in einer nichtabzugsfähigen Aufwendung oder Ausgabe besteht" (§ 20 Abs.1 Z EStG). Zu den nichtabzugsfähigen Personensteuern gehören u.a. die Einkommensteuer. Das Abzugsverbot für Personensteuern nach § 20 Abs.1 Z 6 EStG ist deklaratorisch; die Zahlung von Personensteuern gehört zur Einkommensverwendung. (Doralt…
…Eindeutigkeit der Rechtsprechung nicht vorgesehen und ändert nichts an dem im § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 normierten Abzugsverbot von Personensteuern und allfälligen mit deren Entrichtung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Fremdmittelzinsen. Es war somit wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, 11. Mai 2004
…mit Bezug auf das Unternehmen, sondern um wirtschaftlich vom Ausgabenempfänger zu tragende Personensteuern handle. 3. Die Betriebsprüfung nahm am 12. November 2004 zur Berufung wie folgt Stellung: Die Nichtanerkennung der Schenkungssteuern als Betriebsausgabe stütze sich auf das im § 20 EStG 1988 normierte Abzugsverbot von Personensteuern…
…es sich bei der Zahlung nicht um eine Kapitalertragsteuer handle. Dass eine andere Personensteuer oder Steuer vom Einkommen oder vom Ertrag vorliege, sei von der Großbetriebsprüfung und der Abgabenbehörde nicht behauptet worden. Es liege daher keine Zahlung vor, für die ein Abzugsverbot gemäß § 20 Abs…
…Zahlung sei von der Großbetriebsprüfung unmissverständlich in einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft und einer ergänzenden Sachverhaltsdarstellung festgestellt worden, dass es sich nicht um Kapitalertragsteuer handle. Dass eine andere Personensteuer vorliegen solle, sei nicht behauptet worden. Es liege also keine Zahlung vor, die dem Abzugsverbot des…
… 16 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 betrifft nicht den Abzug von Personensteuern. Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 liegen dann vor, wenn sie sich auf Wirtschaftsgüter beziehen, die dem Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einnahmen dienen. Insbesondere sind hierunter die…
…Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung abgewiesen. Die Beschwerdebegründung der steuerlichen Vertretung für das Begehren auf Anerkennung der Rechtsanwaltskosten als Vorsteuern in der Umsatzsteuer und als Betriebsausgaben in der Einkommensteuer war: Das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 5 lit b EStG spreche von Strafen und Geldbußen…
…nichtabzugsfähigen Ausgaben in unmittelbaren Zusammenhang stehen, - ausgenommen endbesteuerte und mit dem besonderen Steuersatz von 25% zu versteuernde Kapitalerträge - keine Betriebseinnahmen sind. So folgt aus dem Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 6 für Personensteuern und deren vollständigen Zuordnung in den privaten Bereich umgekehrt, dass Gutschriften…
…nichtabzugsfähigen Ausgaben in unmittelbaren Zusammenhang stehen, - ausgenommen endbesteuerte und mit dem besonderen Steuersatz von 25% zu versteuernde Kapitalerträge - keine Betriebseinnahmen sind. So folgt aus dem Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 6 für Personensteuern und deren vollständigen Zuordnung in den privaten Bereich umgekehrt, dass Gutschriften…
…in § 12 Abs. 1 Z 6 KStG 1988 angeführten und vom Abzugsverbot umfassten Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern vergleichbar ist. Eine weitergehende selektive Unterscheidung danach, in welcher prozentmäßigen Höhe durch den in Indien vorgenommenen 10%igen Quellensteuerabzug von den Bruttoentgelten nach Art. 12 Abs…
…des eindeutigen Wortlautes überhaupt noch heranzuziehen) verhilft der Rechtsansicht der Bw. nicht zum Durchbruch: Die Bw. hält die Subsumption von Personensteuern unter die Abzugsverbote von EStG und KStG dann für sachlich ungerechtfertigt, wenn beim Steuerpflichtigen "keine Vermögensvermehrung" eingetreten ist. Tatsächlich ist dies einer der Gesetzeszwecke…
…Es liegt - im Sinne einer negativen Abgrenzung - keine Verbrauchssteuer vor. - Es gilt aufgrund des Vorliegens einer Personensteuer das Abzugsverbot des § 12 Abs. 1 Z 6 KStG. - Österreich hebt ebenfalls Ertragsteuern in pauschalierter Form mit den Umsatzerlösen als Steuerbemessungsgrundlage im Rahmen der Besteuerung von beschränkt Steuerpflichtigen (…
…könne It. BP für die rechtliche Würdigung nicht herangezogen werden. Die gesetzlichen Abzugsverbote von Personensteuern würden den Betriebsausgabenabzug von vorneherein nicht zulassen, unabhängig davon, ob ein betrieblicher Zusammenhang bestehe (so auch UFS v.9.3.2005, RV/1243-L/04). Berufungsvorentscheidung vom 19.12.2005…
…33; Arnold/Stangl/Tanzer, Privatstiftungssteuerrecht - Kommentar1, II/267) und im Übrigen die von der Finanzverwaltung in den - für den Unabhängigen Finanzsenat in keiner Weise rechtsverbindlichen - Einkommensteuerrichtlinien vorgenommene Charakterisierung des Grunderwerbsteueräquivalents als nichtabzugsfähige Personensteuer nicht weiter begründet ist, kommt das Abzugsverbot der §§ 12 Abs. 1 Z…
…1 Z 6 KStG 1988 angeführten und vom Abzugsverbot umfassten Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern darzulegen, was auch mit dem an das Finanzamt adressierten (und von diesem an das Bundesfinanzgericht weitergeleiteten) Schreiben vom 12.03.2020 und in der mündlichen Verhandlung vorgenommen wurde. Die…
…a EStG 1988 ein Abzugsverbot für Aufwendungen, die für den Haushalt des Stpfl und /oder für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendet werden, wie Bekleidung, Ernährung, Wohnung usw enthält. Aufwendungen des normalen Lebensbedarfs dürfen, auch wenn sie indirekt mit der Erzielung von Einkünften zu tun haben…
…vgl. SWK 1997, S 549 ff. "Gelegenheitspräsente"). Die vom Gesetzgeber geschaffene Ausnahme vom Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen bezieht sich weiters im Falle eines damit verbundenen Werbezweckes nur auf Bewirtungsspesen und nicht auch auf andere Repräsentationsaufwendungen, zu denen etwa u.a. auch Geschenke gehören (vgl. u.a…
…die Möglichkeit, sich dem Aufwand entziehen zu können oder das Vorliegen eines ausschließlich beruflichen Interesses. Vom grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen sieht § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 eine Ausnahme vor, wonach die Bewirtung von Geschäftsfreunden dann zur Hälfte abzugsfähig ist, wenn sie der Werbung…
…nach den Vorschriften des österreichischen Einkommensteuergesetzes ist nun Folgendes zu beachten: 3.3 Abzug der deutschen Einkommensteuer: Das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z. 6 EStG 1988 erfasst sämtliche in- und ausländische Personensteuern von unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen. Zu den nichtabzugsfähigen Personensteuern im Sinne des …
…Personensteuern im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 6 leg. cit. gehören damit unter anderem die veranlagte oder im Abzugsweg erhobene Einkommensteuer (Lohn- und Kapitalertragsteuer sowie Abzugssteuer nach § 99; vgl. Doralt/Kofler, EStG11, § 20 Tz 139/1). Da somit die deutsche Einkommensteuer unter das Abzugsverbot…