…Quartal 2007 abgegeben hat. Entgegen den Berufungsintentionen ist jedoch im gegenständlichen Verfahren nur formal zu prüfen, ob eine Abweichung vom Anbringen mit Bescheiderlassung erfolgte, was jedoch hier nicht der Fall ist. Zur in der Berufung wiederholt angesprochenen Masseverwalterin ist festzustellen, dass durch Eröffnung des Konkurses…
…nicht einmal vom Bw. angeführt, vielmehr wird vom Bw, darauf hingewiesen, das er von der Betriebsprüfung zur Berücksichtigung der genannten Beträge in der Steuererklärung veranlasst worden sei. Entgegen den Berufungsintentionen ist jedoch im gegenständlichen Verfahren nur formal zu prüfen, ob eine Abweichung vom Anbringen mit…
…dem von der Bw. eingebrachten Anbringen (Einkommensteuererklärung 2003) neue Tatsachen hervorgekommen seien, die ein völlig anderes Bescheidergebnis erwarten lassen. Insofern sei es nur recht und billig, den von der Bw. eingebrachten Aussetzungsantrag zu bewilligen, obwohl das Berufungsbegehren keine Abweichung vom Anbringen betreffe. Hier sei vielmehr…
…auszusetzende Betrag ist daher, falls dem angefochtenen Bescheid ein Anbringen (zB eine Steuererklärung) zu Grunde liegt, in zweifacher Weise begrenzt ist, nämlich durch die Höhe der Nachforderung und durch den Umfang der Abweichung vom Anbringen. Kein Anbringen liegt einem Bescheid zu Grunde, wenn eine Schätzung…
…Bruttobeträge umzurechnen, wobei noch die unterschiedliche Dauer berücksichtigt werden musste. Die genaue Berechnung sei der Beilage zu entnehmen. Mit Anbringen vom 15. Dezember 2006 wurde im gegenständlichen Berufungsfall um Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz ersucht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §…
…Einkommensteuerbescheid 2006 gewertetem Anbringen vom 29. Februar 2008 erklärte die steuerliche Vertretung des Berufungswerbers, dass das Einkommen laut Einkommensteuerbescheid (88.574,76 €) vom Einkommen laut eingereichter Einkommensteuererklärung (86.958,74 €) um 1.616,02 € abweiche, und ersuchte um Begründung dieser Abweichung. Im…
…BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. beantragte mit Anbringen vom 16. April 2003 die Aufhebung des bereits rechtskräftigen Bescheides betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2000 gemäß § 299 BAO…
…zu (siehe zuletzt VwGH 27.7.1999, 94/14/0018), so dass eine geringfügige Abweichung vom Gewinnanteil lt. BP 24,42% zu dem erzielten Agio von 26,83% somit von 2,41% auch als unerheblich bezeichnet werden könne. Es sei den Gesellschaftern darüber hinaus nicht…
…vom 5. November 2008 lediglich auf Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer auf die Einkommensteuer 2007 gerichtet war. Wie der Bw. aber selbst anführt, wurde dies in der Einkommensteuererklärung 2007 gar nicht beantragt, weshalb in diesem Punkt kein in der zitierten Bestimmung der Bundesabgabenordnung gefordertes Abweichen vom Anbringen…
…sei auch dann gegeben, wenn eine formell als Werkvertrag bezeichnete Vereinbarung überwiegend Elemente eines Dienstverhältnisses trägt oder zwar ein Werkvertrag vorliegt, aber die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit in Abweichung vom Vertragsinhalt überwiegend Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweist (VwGH 19.12.1990, 89/13/0131; VwGH 20.12…
…diese ohne bzw. mit einer nicht nachvollziehbaren und ins Leere gehenden, weil auf einen anderen Sachverhalt bezogenen Begründung, vom Anbringen abgewichen ist." Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Fall wurde in dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 ua. die beantragten "Differenzwerbungskosten" gemäß § § 16 EStG…
…erscheine. Gegen diesen Zahlungserleichterungsabweisungsbescheid wurde am 17. April 2003 innerhalb offener Rechtsmittelfrist und auch rechtzeitig vor Ablauf der im Abweisungsbescheid mit 28. April 2003 gesetzten Nachfrist berufen und in Abweichung zur Eingabe vom 19. Februar 2003 nunmehr beantragt, den auf Grund der ESt-Veranlagungen für…
…In den bekämpften Bescheiden hat das Finanzamt den Überlegungen des Prüfers folgend den von den Bw. als Werbungskosten geltend gemachten Kreditzinsen in Abweichung vom der Vermietung dienenden Flächenanteil (25,6%) teilweise die Anerkennung versagt (Kürzung auf 16%). Der Prüfer hat dies im Wesentlichen damit begründet…
…Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde (§ 273 Abs. 2 lit b BAO). Dies bedeutet für den gegenständlichen Fall: Seitens der Abgabenbehörde erster Instanz wurde im Rahmen der Veranlagungen vom Anbringen des Bw., ohne dies zu begründen, abgewichen. Der Bw. hat die 4-wöchige Berufungsfrist ungenützt verstreichen…
…Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde (§ 273 Abs. 2 lit b BAO). Dies bedeutet für den gegenständlichen Fall: Seitens der Abgabenbehörde erster Instanz wurde im Rahmen der Veranlagungen vom Anbringen des Bw., ohne dies zu begründen, abgewichen. Der Bw. hat die 4-wöchige Berufungsfrist ungenützt verstreichen…
…gelegt. Mit Eingabe vom 10. März 1997 stellte die A.GmbH, unter Hinweis auf das bisherige Berufungsvorbringen beim Hauptzollamt Wien den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Dieser Vorlageantrag wurde in der Folge mit einem weiteren umfangreichen Anbringen vom 20…
…Höhe von 9.905,71 nicht übersteigen. Hinsichtlich der Abweichungen gegenüber Ihrem Antrag wird auf die vorjährige Begründung verwiesen." Der Bw. erhob mit Anbringen vom 20.11.2009 Berufung gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 4.11.2009. Wie aus der Anfechtungserklärung und den Berufungsvorbringen…
…Zeitraum 10/1998 ein SZ von ATS 594.-vorgeschrieben. Schließlich wurden die Stundungszinsen für den Zeitraum 21.12.1998 bis 8.3.1999 mit ATS 2.853.-bemessen. Mit Anbringen vom 17.März 1999 hat der Berufungswerber (Bw) gegen diese Bescheide berufen. Er führt aus…
…seien, berechtige nicht zur Bildung einer Rückstellung, da es an einer in der Vergangenheit gelegenen Wurzel dafür ermangle. Der im Jahr 1997 erzielte Verlust betreffe nicht das Jahr 1996. Mit Anbringen vom 10. Juli 1998 stellte die Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung…
…E**** F****, gegen den Bescheid des Finanzamtes W**** vom 20.10.2011 betreffend Abweisung eines Antrages auf Zustellung des BP-Berichtes entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Dr. F**** war im örtlichen Wirkungsbereich des Finanzamtes O**** ansässig und als…