…Der auszusetzende Betrag ist jedoch, falls dem Bescheid ein Anbringen zugrunde liegt, in zweifacher Weise begrenzt, nämlich durch die Höhe der Nachforderung und durch den Umfang der Abweichung vom Anbringen (siehe Abschnitt 4.7.4.); im Übrigen ist der für eine Aussetzung in Frage kommende…
…Quartal 2007 abgegeben hat. Entgegen den Berufungsintentionen ist jedoch im gegenständlichen Verfahren nur formal zu prüfen, ob eine Abweichung vom Anbringen mit Bescheiderlassung erfolgte, was jedoch hier nicht der Fall ist. Zur in der Berufung wiederholt angesprochenen Masseverwalterin ist festzustellen, dass durch Eröffnung des Konkurses…
…nicht einmal vom Bw. angeführt, vielmehr wird vom Bw, darauf hingewiesen, das er von der Betriebsprüfung zur Berücksichtigung der genannten Beträge in der Steuererklärung veranlasst worden sei. Entgegen den Berufungsintentionen ist jedoch im gegenständlichen Verfahren nur formal zu prüfen, ob eine Abweichung vom Anbringen mit…
…dem von der Bw. eingebrachten Anbringen (Einkommensteuererklärung 2003) neue Tatsachen hervorgekommen seien, die ein völlig anderes Bescheidergebnis erwarten lassen. Insofern sei es nur recht und billig, den von der Bw. eingebrachten Aussetzungsantrag zu bewilligen, obwohl das Berufungsbegehren keine Abweichung vom Anbringen betreffe. Hier sei vielmehr…
…auszusetzende Betrag ist daher, falls dem angefochtenen Bescheid ein Anbringen (zB eine Steuererklärung) zu Grunde liegt, in zweifacher Weise begrenzt ist, nämlich durch die Höhe der Nachforderung und durch den Umfang der Abweichung vom Anbringen. Kein Anbringen liegt einem Bescheid zu Grunde, wenn eine Schätzung…
…sich also durch den Änderungsbescheid keine Abweichung. Zusätzlich eliminierte das FA auch hier wieder den Ansatz der erwähnten Gewinne aus der Beteiligung_1 und der Beteiligung_2 und stellte diese auf EUR 0,00. Daraus resultierte die einzige Abweichung vom Erstbescheid und per Saldo eine…
…Bruttobeträge umzurechnen, wobei noch die unterschiedliche Dauer berücksichtigt werden musste. Die genaue Berechnung sei der Beilage zu entnehmen. Mit Anbringen vom 15. Dezember 2006 wurde im gegenständlichen Berufungsfall um Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz ersucht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §…
…der Bekanntgabe (Zustellung) des die Abgabe herabsetzenden Bescheides oder Erkenntnisses, Angaben darüber, ob die Beschwerde gegen einen amtswegigen Bescheid bzw. gegen eine Abweichung vom zu Grunde liegenden Anbringen gerichtet war. Fehlende Angaben im Sinn des § 205a Abs. 2 BAO sind inhaltliche Mängel im Sinn des …
…Schweiz und unterwarf dementsprechend die diesbezüglichen Renteneinkünfte iHv 21.378,48 € - ungeachtet dessen, ob die Rentenempfängerin im privatwirtschaftlichen Sektor oder im öffentlichen Dienst tätig war - der österreichischen Besteuerung. Mit Anbringen vom 15. Juni 2023 (am 19.6.2023 per Post eingelangt) erhob die Bf…
…nbsp; | 30% Prämie 2015 lt. Prüfer | | 15.033,30 (Tabelle 4) Ein Festsetzungsbescheid über die behördliche Abweichung vom Prämienantrag 2015, in dem auf Grund einer Selbstberechnung des Stpfl. ein Anspruch auf Nichtraucherschutz-Prämie von € 33.989,42 erklärt worden ist…
…Einkommensteuerbescheid 2006 gewertetem Anbringen vom 29. Februar 2008 erklärte die steuerliche Vertretung des Berufungswerbers, dass das Einkommen laut Einkommensteuerbescheid (88.574,76 €) vom Einkommen laut eingereichter Einkommensteuererklärung (86.958,74 €) um 1.616,02 € abweiche, und ersuchte um Begründung dieser Abweichung. Im…
…38 BAO sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit 1. Jänner 2014 auch gegenüber dem…
…BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. beantragte mit Anbringen vom 16. April 2003 die Aufhebung des bereits rechtskräftigen Bescheides betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2000 gemäß § 299 BAO…
…zu (siehe zuletzt VwGH 27.7.1999, 94/14/0018), so dass eine geringfügige Abweichung vom Gewinnanteil lt. BP 24,42% zu dem erzielten Agio von 26,83% somit von 2,41% auch als unerheblich bezeichnet werden könne. Es sei den Gesellschaftern darüber hinaus nicht…
…vom 5. November 2008 lediglich auf Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer auf die Einkommensteuer 2007 gerichtet war. Wie der Bw. aber selbst anführt, wurde dies in der Einkommensteuererklärung 2007 gar nicht beantragt, weshalb in diesem Punkt kein in der zitierten Bestimmung der Bundesabgabenordnung gefordertes Abweichen vom Anbringen…
…sei auch dann gegeben, wenn eine formell als Werkvertrag bezeichnete Vereinbarung überwiegend Elemente eines Dienstverhältnisses trägt oder zwar ein Werkvertrag vorliegt, aber die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit in Abweichung vom Vertragsinhalt überwiegend Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweist (VwGH 19.12.1990, 89/13/0131; VwGH 20.12…
…würden. lnsofern werde der Bescheid in Punkten angefochten, welche völlig vom Anbringen der Bf abweichen würden. Im Einzelnen seien davon die Berichtigungen des Steuerbetrages gemäß § 16 und/oder sonstige Berichtigungen im Umsatzsteuerbescheid 2011 und in den Bescheiden über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 09/2011…
…diese ohne bzw. mit einer nicht nachvollziehbaren und ins Leere gehenden, weil auf einen anderen Sachverhalt bezogenen Begründung, vom Anbringen abgewichen ist." Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Fall wurde in dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 ua. die beantragten "Differenzwerbungskosten" gemäß § § 16 EStG…
…erscheine. Gegen diesen Zahlungserleichterungsabweisungsbescheid wurde am 17. April 2003 innerhalb offener Rechtsmittelfrist und auch rechtzeitig vor Ablauf der im Abweisungsbescheid mit 28. April 2003 gesetzten Nachfrist berufen und in Abweichung zur Eingabe vom 19. Februar 2003 nunmehr beantragt, den auf Grund der ESt-Veranlagungen für…
…erfüllt. Die Begünstigung steht deshalb auch nicht zu. Zur Zulässigkeit einer Revision Die Abweichung vom Rechtsmittelbegehren wurzelt in der Beweiswürdigung. Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung werden nicht berührt. Abgabenberechnung Bei der Berechnung der Gutschrift wurden die unverändert gebliebenen Positionen des Bescheides vom 7.6.2011 übernommen…