…Beruf handle, also um vorweggenommene Werbungskosten. Die Aufwendungen müssen die tatsächliche Ausübung eines neuen Berufes bezwecken. Die bloße Absichtserklärung des Steuerpflichtigen auf Einkünfteerzielung reiche nicht aus, es müssen vielmehr Umstände vorliegen, die objektiv auf die ernsthafte und konkrete Absicht zur Einkünfteerzielung schließen lassen. Die Erklärung…
…fallen und somit zum Vorsteuerabzug berechtigen. Für den Vorsteuerabzug sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Leistung maßgeblich. Sind die Voraussetzungen in diesem Zeitpunkt erfüllt, liegen verbindliche Absichtserklärungen vor), kann der Vorsteuerabzug in voller Höhe vorgenommen werden (vgl. VwGH vom 19.10.1999, 98/14/0143).…
…tatsächliche Ausübung eines anderen Berufs "abzielt". Es ist daher ein konkret geplanter Zusammenhang der Bildungsmaßnahme mit nachfolgenden (Betriebs-)Einnahmen erforderlich. Es müssen Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen (Atzmüller/Herzog/Mayr, RdW 2004/581, S 622).' Die Bw. hat dargelegt…
…Fall nun befand sich der Bw. (zumindest im berufungsgegenständlichen Zeitraum) in einer Phase, in der er diesbezüglich bloße Absichtserklärungen machen konnte: Es war ihm aufgrund seiner zeitlichen Situation (bedingt durch die Auslastung als Lehrer mit voller Lehrverpflichtung) nicht möglich, nachzuweisen, dass er vor Beginn der…
…bloße Absichtserklärungen des Steuerpflichtigen über eine künftige Vermietung aus, noch der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung muss auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender…
…noch nicht deren Werbungskostencharakter. Es müsse die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden können. Der auf die Vermietung gerichtete Entschluss müsse nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - vgl. VwGH 26.7…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. G B, T, W, vertreten durch Mag. MO Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, W,S, vom 29. März 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes XY vom 19. November 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aufhebung gemäß § 299…
…1.2001, 99/13/0249). Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung zum jeweiligen Zeitpunkt der Entstehung (Verausgabung) der jeweiligen Kosten muss aufgrund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden können (VwGH 7.10.2003, 2001/15/0085; Lenneis…
…Einnahmen (Entgelten) aus Vermietung und Verpachtung ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung (Entgelterzielung) entweder auf Grund bindender Vereinbarungen oder auf Grund sonstiger über eine bloße Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann, weil der auf die Vermietung gerichtete Entschluss des Steuerpflichtigen…
…Einfamilienhäusern, die der privaten Nutzung ebenso dienen können wie der Vermietung, muss nach der Rspr die Absicht künftiger Vermietung entweder in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden haben oder aufgrund sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände mit ziemlicher Sicherheit feststehen, dass eine Vermietung erfolgen wird (Ruppe…
…Bw. in der mündlichen Berufungsverhandlung richtig vorbringt - die objektiv erkennbaren, äußeren Verhältnisse; einer (subjektiven) Absichtserklärung des Betriebsinhabers kommt keine entscheidende Bedeutung zu; eine Betriebsaufgabe(absichts)erklärung, wie sie etwa in der deutschen Rechtspraxis als konstitutives Element des Aufgabetatbestandes gefordert wird, ist für sich allein unmaßgeblich…
…Sinne des § 2 Abs. 1 UStG 1994 erzielt. Für diese Berücksichtigung reichen allerdings weder bloße Absichtserklärungen des Steuerpflichtigen über eine künftige Vermietung aus, noch der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Vorsteuern kommen vor…
…Punkt 3. des ursprünglichen Mietvertrages angeführte Passus: "Die Vermieterin wird dieses Mietverhältnis nur dann aufkündigen, wenn....." stellt nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates nur eine (nicht terminisierte) Absichtserklärung dar, aus der sich keinerlei rechtsverbindliche Bindungswirkung ableiten lässt. Der Berufung war daher antragsgemäß stattzugeben. Wien, 16. Februar…
…0045 ausgesprochen hat, muss aus dem Verhalten des Steuerpflichtigen Erkennbar sein, dass er eine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit erstrebt. Bloße Absichtserklärungen eine Liegenschaft, die mit eigenen Mitteln renoviert wird, vermieten zu wollen, reichen nicht aus. Es muss sich aus den objektiven Umständen erkennen lassen, dass zielstrebig…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dr. Walter Rosenkranz, Rechtsanwalt, 1080 Wien, Albertgasse 1A/19, vom 18. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel, vertreten durch Fachvorstand Hofrat Dr. Gottfried Pitnik, vom 16. Februar 2011 betreffend Einkommensteuer 1998…
…die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen und klar und deutlich nach außen in Erscheinung treten. Der auf die Vermietung des Objektes gerichtete Entschluss muss klar und eindeutig, etwa aus bindenden oder sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen nach außen in Erscheinung treten…
…EStG) 1988 idgF dar. Es müssen grundsätzlich Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen. Im gegenständlichen Fall ist die Frage des Vorliegens von Umschulungskosten zu prüfen. Dazu ist festzustellen: Wie bereits in der Begründung der Berufungsvorentscheidung dargestellt, geht das Finanzamt aufgrund…
…Umschulungskosten auf eine künftige noch nicht ausgeübte Tätigkeit abzielen würden, stellten sie begrifflich vorweggenommene Werbungskosten dar. Es müssten grundsätzlich Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen. Diese seien jedenfalls dann gegeben, wenn die Einkunftserzielung im früher ausgeübten Beruf auf Grund v…
…Sinne des § 2 Abs. 1 UStG 1994 erzielt. Für diese Berücksichtigung reichen allerdings weder bloße Absichtserklärungen des Steuerpflichtigen über eine künftige Vermietung aus, noch der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Vorsteuern kommen vor…
…Einnahmen (Entgelten) aus Vermietung und Verpachtung ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung (Entgeltserzielung) entweder auf Grund bindender Vereinbarungen oder auf Grund sonstiger über eine bloße Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann, weil der auf die Vermietung gerichtete Entschluss des Steuerpflichtigen…