…das Material bezahlt hat, weil bei derartigen Aufträgen diese Zahlungen einen großen Teil der Anzahlungen bzw. Abschlusszahlungen aufbrauchen, wofür auch spricht, dass Anzahlungen mit diesem Argument gefordert wurden. Auch die äußere Form der Rechnungen und der Bestätigungen lässt den Schluss zu, dass nur Blanko-Unterschriften…
…wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Übersteige die in der Umsatzsteuerjahreserklärung vom Abgabepflichtigen selbst berechnete Steuer die sich auf Grund der Umsatzsteuervoranmeldung ergebende Steuer bzw. ergeben sich Abschlusszahlungen auf Grund von Umsatzsteuerjahresbescheiden in Folge von unrichtigen Selbstberechnungen, wobei unbeachtlich sei, auf welchem verfahrensrechtlichen Titel der…
…mit der Bw. getauschten Flächen hätten von ihr vorab erworben werden müssen. Auf Grund der Höhe der zu tätigenden Abschlusszahlungen sei dies mit einem hohem finanziellen Aufwand verbunden gewesen. Dadurch sei auch die Bemessungsgrundlage und als Folge die gegenständliche Grunderwerbsteuer relativ hoch. Wirtschaftliche Vorteile wären…
…die die Kosten des Projektes zu tragen hätte, auch die auf Grund der hohen Abschlusszahlungen relativ hohe Grunderwerbsteuer bezahlen müsse, erscheine im konkreten Fall jedoch unbillig. Nutznießer der Umlegung des Weges sei auf Grund der dadurch ermöglichten Renaturierung des Bachlaufs und des dadurch bedingten Hochwasserschutzes…
…die die Kosten des Projektes zu tragen hätte, auch die auf Grund der hohen Abschlusszahlungen relativ hohe Grunderwerbsteuer bezahlen müsse, erscheine im konkreten Fall jedoch unbillig. Nutznießer der Umlegung des Weges sei auf Grund der dadurch ermöglichten Renaturierung des Bachlaufs und des dadurch bedingten Hochwasserschutzes…
…die die Kosten des Projektes zu tragen hätte, auch die auf Grund der hohen Abschlusszahlungen relativ hohe Grunderwerbsteuer bezahlen müsse, erscheine im konkreten Fall jedoch unbillig. Nutznießer der Umlegung des Weges sei auf Grund der dadurch ermöglichten Renaturierung des Bachlaufs und des dadurch bedingten Hochwasserschutzes…
…die die Kosten des Projektes zu tragen hätte, auch die auf Grund der hohen Abschlusszahlungen relativ hohe Grunderwerbsteuer bezahlen müsse, erscheine im konkreten Fall jedoch unbillig. Nutznießer der Umlegung des Weges sei auf Grund der dadurch ermöglichten Renaturierung des Bachlaufs und des dadurch bedingten Hochwasserschutzes…
…die die Kosten des Projektes zu tragen hätte, auch die auf Grund der hohen Abschlusszahlungen relativ hohe Grunderwerbsteuer bezahlen müsse, erscheine im konkreten Fall jedoch unbillig. Nutznießer der Umlegung des Weges sei auf Grund der dadurch ermöglichten Renaturierung des Bachlaufs und des dadurch bedingten Hochwasserschutzes…
…vorab erworben werden müssen, wobei die vor Vertragsabschluss durchgeführten Verhandlungen mehrere Jahre gedauert hätten und für die Bw. insbesondere auf Grund der Höhe der zu tätigenden Abschlusszahlungen mit hohem finanziellen Aufwand verbunden gewesen wären. Dadurch sei auch die Bemessungsgrundlage und als Folge die gegenständliche Grunderwerbsteuer…
…und auch bewilligt erhalten. Die gewährten Zahlungserleichterungen traten im folgenden aber laut Aktenlage immer wieder automatisch außer Kraft, weil der Bw. den darin eingeräumten Tilgungsplänen (Raten- und Abschlusszahlungen) nicht bescheidkonform nachgekommen, und damit Terminverlust eingetreten ist. Unter anderem wurde dem Bw. über Ansuchen vom 17…
…Anbote, besuchte Kunden und schloss Aufträge ab; weiters fiel das Inkasso von Anzahlungen und Abschlusszahlungen in seinen Aufgabenbereich. Wie unter Tz 9 ("Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit") des Betriebsprüfungsberichtes vom 11. Jänner 2000 festgestellt worden ist, habe sich bei Bilanzierung des Jahres 1998 im September 1999…
…war aus entsprechenden Indizien (nicht zuordenbare Materialeinkäufe, nicht zuordenbare hohe Treibstoffkosten, nicht in die Buchhaltung aufgenommene Ausgangrechnungen, nicht in die Buchhaltung aufgenommene Abschlusszahlungen, hohe negative Kassenstände, welche mit "Bareinlagen" ausgeglichen werden mussten) zweifelsfrei auf umfangreiche nicht erfasste Erlöse zu schließen, welche zum Teil - nämlich hinsichtlich…
… durch den Konkurs der Gesellschaft seien diese Bürgschaften schlagend geworden. Bei den geltend gemachten Aufwendungen handle es sich um Abschlusszahlungen. Mit der nachfolgenden Übersicht gliederten die steuerlichen Vertreter den vom Bw. als Werbungskosten geltend gemachten Gesamtbetrag von € 32.200,32 wie folgt auf: |…
…VwGH 23.1.2003, 2001/16/0291). Da das UStG nur eine Fälligkeit für Vorauszahlungen, nicht aber auch eine eigene Fälligkeit für Abschlusszahlungen und / oder Nachforderungen auf Grund eines Jahresbescheides kennt, ist auf Grund einer Veranlagung stets nur jene Fälligkeit maßgebend, die für die Vorauszahlung…
…der auch über den tatsächlichen Geschäftsgang wohl hinreichend informierte Bf. seine abgabenrechtlichen Pflichten und die Zusammenhänge zwischen Voraus- und Abschlusszahlungen (als Folge der Jahressteuererklärung) soweit kannte, dass ihm einerseits die termingebundene Voranmeldungspflicht der von ihm erzielten Umsätze bzw. die Bekanntgabe (oder Entrichtung) der sich anhand…
…1988, § 8 Anm. 28). Der Berufungssenat schließt sich der in der Literatur vertretenen Rechtsansicht, wonach Zahlungen von Körperschaftsteuer - dazu zählen sowohl Vorauszahlungen als auch Abschlusszahlungen - ebenso wie die anderen in § 12 KStG 1988 aufgezählten Aufwendungen als Einkommensverwendung im Sinne des § 8 Abs. 2 3. Teilstrich…
…der Vorhaltsbeantwortungen vorgelegten Ordnern erliegenden Unterlagen, insbesondere den auf den Rechnungen handschriftlich angebrachten Anmerkungen des Herrn VerwStifta und dem jeweils auf den Überweisungsbelegen angeführten Verwendungszweck eine Zuordnung der Anzahlungen bzw. Teilzahlungen sowie Abschlusszahlungen zu den einzelnen Rechnungen vorgenommen, wobei die meisten Belege zugeordnet werden konnten…
…in Prüfungsprotokollen angeführten Voraus- bzw. Teilzahlungen, keine Belege bzw. Angaben zu noch offenen Abschlusszahlungen usw.). Unter den gegebenen Umständen erscheinen die Bedenken der Erstbehörde hinsichtlich der tatsächlichen Leistungserbringung, wie sie in den verfahrensgegenständlichen Rechnungen der H.- Bau ausgewiesen ist, berechtigt. Für den UFS ist es…
…Lohnsteuer dem Arbeitgeber auch ersetzt und damit diese selbst trägt. Betrachtet man § 46 der Einkommensteuergesetze nach ihrer Überschreibung ("Abschlusszahlungen"), nach ihrer Einbettung in den mit "Veranlagung" überschriebenen vierten Teil des Gesetzes und nach ihrem Regelungsinhalt, dann wird deutlich, dass Regelungszweck die Bestimmung jenes Betrages ist…
…Fällen der in § 41 Abs. 1 EStG genannte Pflichtveranlagung festzusetzen. Die Vorauszahlung für ein Kalenderjahr wird wie folgt berechnet: a) Einkommensteuerschuld für das letztveranlagte Kalenderjahr, abzüglich der Abschlusszahlungen gern. § 46 Abs. 1 Z 2 EStG. b) der so ermittelte Betrag wird, wenn die Vorauszahlungen erstmals…