29.3 Abschlusszahlungen Rz 1569: Ist die Körperschaftsteuerschuld im Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) größer als die einbehaltenen und anzurechnenden sowie vorausbezahlten Beträge, ergibt der Unterschiedsbetrag die Abschlusszahlung (siehe dazu EStR 2000 Rz 7582). 29.4 Zwischenbesteuerung bei Privatstiftungen Rz 1570: Bei der Zwischenbesteuerung im Sinne des § 13…
28.6 Abschlusszahlungen (§ 46 EStG 1988) 28.6.1 Anrechnung Rz 7574: Auf die durch Veranlagung festgesetzte Einkommensteuerschuld werden angerechnet: Die für den Veranlagungszeitraum festgesetzten Vorauszahlungen; die Anrechnung erfolgt unabhängig davon, ob die Vorauszahlungen entrichtet sind. Die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte…
…Nachforderungen Rz 2798: Da das UStG 1994 nur eine Fälligkeit für Vorauszahlungen (siehe hiezu Rz 2765 und Rz 2766), nicht aber auch eine eigene Fälligkeit für Abschlusszahlungen auf Grund eines Jahresbescheides kennt, ist für die Nachforderungen auf Grund einer Veranlagung stets nur jene Fälligkeit maßgebend…
…betreffend die Steuererklärung, die Vorauszahlungen und die Abschlusszahlung. 2.5.1 Veranlagung 2.5.1.1 Allgemeines Rz 396: Die Körperschaftsteuer wird grundsätzlich im Wege der Veranlagung erhoben (siehe EStR 2000 Rz 7501). Rz 397: Eine weitere Erhebungsform der Körperschaftsteuer ist der Steuerabzug (§ 24 Abs…
5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…
…spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Da das UStG 1994 nur eine Fälligkeit für Vorauszahlungen, nicht aber auch eine eigene Fälligkeit für Abschlusszahlungen auf Grund eines Jahresbescheides kennt, ist für die Nachforderungen auf Grund einer Veranlagung stets nur jene Fälligkeit maßgebend, die für die Vorauszahlung vorgesehen…
…das Material bezahlt hat, weil bei derartigen Aufträgen diese Zahlungen einen großen Teil der Anzahlungen bzw. Abschlusszahlungen aufbrauchen, wofür auch spricht, dass Anzahlungen mit diesem Argument gefordert wurden. Auch die äußere Form der Rechnungen und der Bestätigungen lässt den Schluss zu, dass nur Blanko-Unterschriften…
… 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, sowie auf Privatstiftungen) § 45 EStG 1988 (Vorauszahlungen) § 46 EStG 1988 (Abschlusszahlungen) § 96 EStG 1988 (Kapitalertragsteuerabfuhr) § 101 EStG 1988 (Abzugsteuer bei beschränkter Steuerpflicht). Gegenstand der Veranlagung ist das Einkommen im Sinne des § 7 Abs. 2 KStG 1988 (siehe Rz 348…
…bestehen keine Bedenken, auch bei einer Sollversteuerung die auf die Betriebskosten entfallenden Abschlusszahlungen oder Gutschriften im Zeitraum der zivilrechtlichen Fälligkeit zu versteuern. 19.2.1.7. Lieferungen durch Plattformen oder bei Verwendung eines One-Stop-Shops Rz 2625: Zur Entstehung der Steuerschuld von Plattformen nach…
…Satz UStG gilt. „Das UStG enthält keine Bestimmungen über von den vier bzw zwölf Fälligkeitszeitpunkten abweichende Fälligkeitszeitpunkte für aus der Steuererklärung (des § 21 Abs 4 UStG) resultierende Abschlusszahlungen sowie für Nachforderungen aus Umsatzsteuerbescheiden (weder für Festsetzungen gem § 21 Abs 3 UStG noch für nach § 21…
…wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Übersteige die in der Umsatzsteuerjahreserklärung vom Abgabepflichtigen selbst berechnete Steuer die sich auf Grund der Umsatzsteuervoranmeldung ergebende Steuer bzw. ergeben sich Abschlusszahlungen auf Grund von Umsatzsteuerjahresbescheiden in Folge von unrichtigen Selbstberechnungen, wobei unbeachtlich sei, auf welchem verfahrensrechtlichen Titel der…
…mit der Bw. getauschten Flächen hätten von ihr vorab erworben werden müssen. Auf Grund der Höhe der zu tätigenden Abschlusszahlungen sei dies mit einem hohem finanziellen Aufwand verbunden gewesen. Dadurch sei auch die Bemessungsgrundlage und als Folge die gegenständliche Grunderwerbsteuer relativ hoch. Wirtschaftliche Vorteile wären…
…die die Kosten des Projektes zu tragen hätte, auch die auf Grund der hohen Abschlusszahlungen relativ hohe Grunderwerbsteuer bezahlen müsse, erscheine im konkreten Fall jedoch unbillig. Nutznießer der Umlegung des Weges sei auf Grund der dadurch ermöglichten Renaturierung des Bachlaufs und des dadurch bedingten Hochwasserschutzes…
…die die Kosten des Projektes zu tragen hätte, auch die auf Grund der hohen Abschlusszahlungen relativ hohe Grunderwerbsteuer bezahlen müsse, erscheine im konkreten Fall jedoch unbillig. Nutznießer der Umlegung des Weges sei auf Grund der dadurch ermöglichten Renaturierung des Bachlaufs und des dadurch bedingten Hochwasserschutzes…
…die die Kosten des Projektes zu tragen hätte, auch die auf Grund der hohen Abschlusszahlungen relativ hohe Grunderwerbsteuer bezahlen müsse, erscheine im konkreten Fall jedoch unbillig. Nutznießer der Umlegung des Weges sei auf Grund der dadurch ermöglichten Renaturierung des Bachlaufs und des dadurch bedingten Hochwasserschutzes…
…die die Kosten des Projektes zu tragen hätte, auch die auf Grund der hohen Abschlusszahlungen relativ hohe Grunderwerbsteuer bezahlen müsse, erscheine im konkreten Fall jedoch unbillig. Nutznießer der Umlegung des Weges sei auf Grund der dadurch ermöglichten Renaturierung des Bachlaufs und des dadurch bedingten Hochwasserschutzes…
…die die Kosten des Projektes zu tragen hätte, auch die auf Grund der hohen Abschlusszahlungen relativ hohe Grunderwerbsteuer bezahlen müsse, erscheine im konkreten Fall jedoch unbillig. Nutznießer der Umlegung des Weges sei auf Grund der dadurch ermöglichten Renaturierung des Bachlaufs und des dadurch bedingten Hochwasserschutzes…
…vorab erworben werden müssen, wobei die vor Vertragsabschluss durchgeführten Verhandlungen mehrere Jahre gedauert hätten und für die Bw. insbesondere auf Grund der Höhe der zu tätigenden Abschlusszahlungen mit hohem finanziellen Aufwand verbunden gewesen wären. Dadurch sei auch die Bemessungsgrundlage und als Folge die gegenständliche Grunderwerbsteuer…
…und auch bewilligt erhalten. Die gewährten Zahlungserleichterungen traten im folgenden aber laut Aktenlage immer wieder automatisch außer Kraft, weil der Bw. den darin eingeräumten Tilgungsplänen (Raten- und Abschlusszahlungen) nicht bescheidkonform nachgekommen, und damit Terminverlust eingetreten ist. Unter anderem wurde dem Bw. über Ansuchen vom 17…
…Anbote, besuchte Kunden und schloss Aufträge ab; weiters fiel das Inkasso von Anzahlungen und Abschlusszahlungen in seinen Aufgabenbereich. Wie unter Tz 9 ("Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit") des Betriebsprüfungsberichtes vom 11. Jänner 2000 festgestellt worden ist, habe sich bei Bilanzierung des Jahres 1998 im September 1999…