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UFSK RV/0285-K/07Ablauf der beantragten Stundungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2007

…hat über die Berufung der Bw., Adresse, vom 20. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes AA vom 18. Dezember 2006 betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Ansuchen vom 23. November 2006 beantragte die Berufungswerberin …

UFSG RV/0249-G/06Ablauf der beantragten Stundungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2006

…der beantragten Zahlungserleichterung nicht entsprochen werden. Zahlungserleichterungen sind antragsgebundene Verwaltungsakte. Werden Zahlungserleichterungen ohne Vorliegen eines darauf gerichteten Antrages bewilligt, nimmt die Behörde eine ihr nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch (VwGH 17.12.2002, 2002/17/0273). Die Bewilligung von Zahlungserleichterungen darf daher über den beantragten…

UFSW RV/0065-W/09Keine Zahlungserleichterung nach Ablauf der beantragten Stundungsfrist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2009

…als Lebensbasis übrig. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2008 als unbegründet ab. Mit Eingabe vom 20. November 2008 beantragte der Bw. rechtzeitig die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 212 Abs…

UFSF RV/0105-F/04Abweisung eines Stundungsansuchens nach Ablauf der beantragten Stundungsfrist und nach Wegfall des Abgabenrückstandes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2005

…dem Abgabenkonto der Bw. datiere vom 2. September 2003. Eine Zahlungsaufforderung vom 22. September 2003 durch die Einbringungsstelle sei erfolglos geblieben. Unter diesen Umständen sei das Vorbringen, wonach die Einbringlichkeit der Kapitalertragsteuern nicht gefährdet sei, als bloße Floskel zu sehen, weshalb der beantragten Stundung zudem…

UFSI RV/0039-I/04Abweisung eines Stundungsansuchens nach Ablauf der beantragten Stundungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2004

…1997, 96/15/0133). Da eine weitere inhaltliche Überprüfung des Stundungsansuchens nach dem Vorgesagten unterbleiben konnte - das ZE-Ansuchen wurde weder vor Ablauf der für die Entrichtung der rückständigen Abgaben zur Verfügung stehenden Fristen noch während der Dauer eines diese Abgaben betreffenden Zahlungsaufschubes eingebracht (§ 217…

UFSS RV/0329-S/03Abweisung eines Stundungsansuchens nach Ablauf der beantragten Stundungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2003

…der Erfolg zu versagen. Zahlungserleichterungsbescheide nach § 212 BAO sind antragebundene Verwaltungsakte, bei denen die zur Entscheidung berufene Behörde an den Inhalt des Antrages des Abgabepflichtigen gebunden ist. Im vorliegenden Fall hat die BW eine Stundung der offenen Abgabenschuldigkeiten nur bis zum 30. September 2003 beantragt…

UFSF RV/0318-F/10Abweisung eines Stundungsansuchens mangels Möglichkeit der Setzung von Einbringungsmaßnahmen und wegen Ablauf der beantragten Stundungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2011

…Dem Bw. wurde zudem zur Kenntnis gebracht, dass bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen mit gesonderten Bescheid Stundungszinsen angefordert würden. In der gegen diesen Bescheid fristgerecht eingebrachten Berufung wurde die Aufhebung des Bescheides vom 28. Jänner 2010 beantragt. Zur Begründung wurde sinngemäß ausgeführt, da dem Bw…

UFSG RV/0377-G/07Stundung von Abgabenverbindlichkeiten bei Gefährdung der Einbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2007

…Die Bewilligung von Zahlungserleichterungen darf nämlich nicht über den beantragten (zeitlichen) Rahmen hinausgehen, da Zahlungserleichterungsbescheide antragsgebundene Verwaltungsakte sind und die Behörde im Falle der Bewilligung von Zahlungserleichterungen ohne Vorliegen eines darauf gerichteten Antrages eine ihr nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch nehmen würde (VwGH 17.12…

UFSW RV/3013-W/13Zahlungsfrist der beantragten Stundung im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung bereits abgelaufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2013

…einer antragsgebundenen Stundung für einen Zeitraum, der wie im vorliegenden Fall bereits verstrichen ist, kommt daher nicht in Betracht. Es konnte daher auch die nach Ablauf der beantragten Stundungsfrist im Vorlageantrag vom 28. Oktober 2013 erfolgte Ankündigung, der Bw. werde trotz seines angegriffenen Gesundheitszustandes versuchen…

UFSF RV/0134-F/09Ablauf der begehrten Zahlungsfrist bei Stundungsansuchen; Konkretisierung des Vorliegens der Voraussetzungen mittels Darstellung der Einkommens- und Vermögenslage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2009

…Stundung im Rahmen der beantragten Zeit gewährt wurde, ist das gegenständliche Begehren wegen mangelndem Rechtsschutzinteresse infolge Ablaufs der Zahlungsfrist als gegenstandslos zu betrachten, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Das Zahlungserleichterungsansuchen wäre aber auch bei Nichtablauf der beantragten Stundungsfrist abzuweisen, weil die Vertreterin der Bw während…

UFSW RV/2136-W/12Zahlungserleichterungsansuchen in der Nachfrist hat keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2013

…es dem Bw. aufgrund der Tatsache, dass er die von ihm jeweils beantragte Stundungsfrist - wenn auch durch Abwarten der Behörde - defacto gewährt bekommen hat, entgangen sein, dass seine weiteren Ansuchen immer wegen Ablaufs der beantragten Stundungsfrist abgewiesen wurden. Wird jedoch ein Zahlungserleichterungsansuchen abgewiesen, so steht…

UFSG RV/0182-G/03Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens wegen Ablauf des beantragten Stundungszeitraumes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2003

…da es sich um einen antragsgebundenen Verwaltungsakt handelt, über den beantragten zeitlichen Rahmen nicht hinausgehen. Das Ansuchen ist bereits aus diesem Grund abzuweisen. Das Zahlungserleichterungsansuchen wäre aber auch bei Nichtablauf der beantragten Stundungsfrist abzuweisen, weil der Bw. während des gesamten erstinstanzlichen Verfahrens nur vorgebracht hat…

UFSW RV/1546-W/06Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Ablauf der Aussetzung, Fristversäumnis bei Berufungsfrist; Berufungsargumente nur gegen zugrunde liegenden Stammabgabenbescheide, zudem eine verspätete Berufung nach Ablauf der Monatsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2008

…vom 11. April 2006 (Poststempel vom 13. April 2006) beim Finanzamt erst am 14. April 2006 eingetroffen, wobei sämtliche Termine nach Ablauf der einmonatigen Berufungsfrist liegen. § 273 Abs. 1 lit. b BAO knüpft an die verspätete Einbringung einer Berufung als zwingende Rechtsfolge deren Zurückweisung. Es…

UFSL RV/0482-L/04Stundung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2005

…die in der Berufung beantragte Stundungsfrist bereits abgelaufen sei. Die Bewilligung von Zahlungserleichterungsansuchen darf über den beantragten zeitlichen Rahmen nicht hinausgehen (s. dazu auch Ritz, BAO, Kommentar², § 212 TZ 1). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Stundungsbegehren als gegenstandslos anzusehen, wenn der begehrte…

UFSL RV/1837-L/02Stundungs- oder Aussetzungszinsen für einen gestundeten Abgabenbetrag, für den während aufrechter Stundungsbewilligung auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, dem in weiterer Folge nach Ablauf der Zahlungserleichterungsbewilligung stattgegeben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003Teil 1/2

…Februar 2002 wurde diesem Stundungsansuchen im Wesentlichen stattgegeben, lediglich die beantragte Stundungsfrist wurde geringfügig kürzer mit 28. März 2002 festgelegt. Da mit dieser Zahlungserleichterungsbewilligung der Entrichtungszeitpunkt für die rückständigen Einkommensteuern 1998 und 1999 von 23.729,13 € bis am 28. März 2002 hinausgeschoben wurde…

UFSW RV/3442-W/09Fristgerechtes Zahlungserleichterungsansuchen verhindert den Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Stundungsfrist bereits abgelaufen ist. Zur Vermeidung von Einbringungsmaßnahmen wurde der Bw. darin ersucht, die rückständigen Abgabenschuldigkeiten von € 7.408,28 bis 22. Juni 2009 zu entrichten. Da nicht davon auszugehen ist, dass ein Steuerberater für eine Abgabe eine Stundung begehrt, deren Fristende vor Ablauf…

UFSW RV/0007-W/13Stundung wegen VwGH-Beschwerde, beantragter Termin ist bereits abgelaufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2013

…Einbringungsmaßnahmen der Finanzbehörde nicht verhindert. Festgestellt wird, dass sowohl im Antrag vom 18. Juni 2012 als auch in der Berufung und dem Vorlageantrag jeweils eine Stundung des Abgabenrückstandes des Bw. bis 31. Dezember 2012 beantragt wurde. Allerdings ist der Vorlageantrag erst nach Ablauf der Stundungsfrist…

UFSI FSRV/0032-I/04Abweisung eines Antrages auf Strafaufschub
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)21.02.2005

…November 2001 ersuchte der Beschwerdeführer das Finanzamt Innsbruck, "sämtliche Verbindlichkeiten" bis Februar 2002 zu stunden. Mit Bescheid vom 29. November 2001 hat das Finanzamt Innsbruck (unter anderem) die aushaftende Geldstrafe bis 15. Februar 2002 gestundet. Da nach Ablauf dieser Stundungsfrist auf das Strafkonto des Beschwerdeführers…

UFSF RV/0011-F/03Zahlungserleichterung nach Ablauf der Frist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2005

…zum Abschluss der Betriebsprüfung und Veranlagung 2000. Die Einkommensteuer für das Jahr 2000 wurde dem Berufungsführer auf Grund des Betriebsprüfungsberichtes vom 13. Mai 2002 mit Bescheid vom 21. Mai 2002, die Umsatzsteuer für das Jahr 2000 am 27. Mai 2002 vorgeschrieben. Die beantragte Stundungsfrist ist…

UFSL RV/1836-L/02Stundungs- oder Aussetzungszinsen für einen gestundeten Abgabenbetrag, für den während aufrechter Stundungsbewilligung auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, dem in weiterer Folge nach Ablauf der Zahlungserleichterungsbewilligung stattgegeben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003Teil 1/2

…für ESt 1997 von 1.099,68 € wegen vorzeitiger Entrichtung und damit beendetem Zahlungsaufschub sodann am 25. März 2002 und für ESt 1998 und 1999 von gesamt 28.787,31 € mit regulärem Ablauf der Stundungsfrist am 28. März 2002. Diese im Zeitraum 18…