…K und W seien ja von der atypisch stillen Gesellschaft betrieben worden - stelle ein weiteres Indiz für die vermögensverwaltende Tätigkeit dar; der Senat erachte im gegenständlichen Fall eine analoge Anwendung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Abgrenzung zwischen gewerblichem und privatem Grundstückshandel für zulässig und geboten…
…entgegen. Wie bereits ausgeführt, ist für die steuerliche Abgrenzung zwischen gewerblicher und vermögensverwaltender Tätigkeit das sich im Einzelfall darstellende Gesamtbild der Verhältnisse maßgeblich. Der Bw. führte ins Treffen, dass er beabsichtigt habe eine auf Dauer angelegte Vermögensverwaltung zu begründen, um damit für die Zukunft finanziell…
…erwerben und damit Kursgewinne zu realisieren. Ebenso sei die Anzahl der durchgeführten An- und Verkäufe mitentscheidend für die Abgrenzung zwischen einer privaten Vermögensverwaltung und einer gewerblichen Tätigkeit. So spreche die geringe Anzahl der Transaktionen - in sieben Jahren seien in Summe lediglich 254 Käufe und Verkäufe…
…allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht das geeignete Abgrenzungsmerkmal zwischen bloßer Vermögensverwaltung einerseits und gewerblicher Tätigkeit andererseits dar. Die grundsätzliche Bereitschaft mit einer unbestimmten Anzahl von Personen in wirtschaftliche Leistungsbeziehung zu treten, kann nämlich durchaus auch im Rahmen der so genannten "bloßen" Vermögensverwaltung gegeben sein (Erkenntnis v…
…eigener Vermögenswerte zu erzielen (vgl. Rz 5422 EStR 2000). Bei der Abgrenzung zwischen bloßer Vermögensverwaltung und betrieblicher - bspw. gewerblicher - Tätigkeit kommt als Abgrenzungskriterium dem Art und Umfang des tatsächlichen Tätigwerdens entscheidende Bedeutung zu. eine Vermögensverwaltung liegt dann nicht mehr vor, wenn das Tätigwerden deutlich jenes…
…Reparatur- und Umbauarbeiten erbringe, weshalb diese kurzfristige wechselnde Vermietung im Sinne der Rz 5434 der Einkommensteuerrichtlinien, worin ausdrücklich Veranstaltungssäle genannt würden, als gewerbliche Tätigkeit einzustufen sei. Rechtlich gesehen ist Folgendes auszuführen: Was die Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb anbelangt, liegt Vermögensverwaltung im Sinne der Abgabenvorschriften…
…Nach § 32 BAO liegt Vermögensverwaltung im Sinne der Abgabenvorschriften, insbesondere vor, wenn Vermögen genutzt (Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet) wird. Als Abgrenzungskriterium zwischen bloßer Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit kommt der Art und dem Umfang des tatsächlichen Tätigwerdens entscheidende Bedeutung zu (Ritz…
…Indiz für eine vermögensverwaltende Tätigkeit und spricht gegen eine gewerbliche Tätigkeit (vgl. VwGH 31.5.1983, 82/14/0188). Unabdingbare Voraussetzung für die Annahme einer gewerblichen Betätigung bildet, wie ausgeführt, das Tatbestandselement der Nachhaltigkeit. Unter Bezugnahme auf die zur Abgrenzung zwischen gewerblichem und privatem Grundstückshandel…
…14/0141, hinsichtlich der Abgrenzung zwischen gewerblichem Wertpapierhandel und bloßer Vermögensverwaltung die vorhin dargestellte Rechtsauffassung ebenfalls vertritt. Auch der BFH vertritt die Auffassung, dass ein Handel mit Wertpapieren nur dann als gewerblich anzusehen ist, wenn er nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und der Verkehrsanschauung (insbes…
…Gewerbebetrieb oder als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb darstellen, wenn die gesetzlichen Merkmale solcher Betriebe gegeben sind. Bei der Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel wird in der Judikatur die Ansicht vertreten (VwGH 13.5.1986, 84/14/0077), dass unter Vermögensverwaltung in erster Linie die…
…O., § 23 Rz 84). Als Abgrenzungskriterium zwischen bloßer Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit kommt der Art und dem Umfang des tatsächlichen Tätigwerdens (Häufigkeit und Umfang der Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge) entscheidende Bedeutung zu. Keine Vermögensverwaltung liegt mehr vor, wenn das Tätigwerden deutlich jenes Ausmaß überschreitet, das üblicherweise…
…der Abgrenzung sehe Doralt die Setzung von Maßnahmen, um ein Mehr an Einkünften zu erzielen, die sich aufgrund eines bloßen Kapitaleinsatzes nicht erzielen lassen würden. Bereits die Verwaltung von Schlüsseln, Entgegennahme von Telefonaten und Bestellungen, sowie eine zentrale Telefonvermittlung würden für eine gewerbliche Tätigkeit sprechen…
…Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Vermögensnutzung; SWK 1985, A I 151). Wird die Tätigkeit des Stpfl. nicht als bloße Vermögensverwaltung, sondern als gewerblicher Grundstückshandel betrachtet, gehören diese Grundstücke zum Betriebsvermögen dieses Gewerbebetriebs. Eine Änderung kann allenfalls eintreten, wenn ab einem bestimmten Zeitpunkt die Vermögensverwertung…
…Nach § 32 BAO liegt Vermögensverwaltung im Sinne der Abgabenvorschriften, insbesondere vor, wenn Vermögen genutzt (Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet) wird. Als Abgrenzungskriterium zwischen bloßer Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit kommt der Art und dem Umfang des tatsächlichen Tätigwerdens entscheidende Bedeutung zu (Ritz…
…Beurteilung Indizwirkung zukommen. Weiters ist bei der Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel zu prüfen, ob ein Zusammenhang mit der übrigen Berufstätigkeit des Steuerpflichtigen besteht (VwGH 28.12.2001, 99/15/0155). Ist die Tätigkeit des Abgabepflichtigen der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen, so kommen als…
…der reinen Vermögensverwaltung überschreiten, gewerbliche Einkünfte dar. Genau dies liegt in meinem Fall vor. Ich arbeite selbständig, nehme nachhaltig am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil, arbeite für mehrere Auftraggeber (Kunden) und habe natürlich Gewinnerzielungsabsicht. Auf die nachstehenden Ausführungen darf hingewiesen werden. Selbständigkeit: Eine selbständige Tätigkeit liegt…
…Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Vermögensnutzung; SWK 1985, A I 151). Wird die Tätigkeit des Abgabepflichtigen. nicht als bloße Vermögensverwaltung, sondern als gewerblicher Grundstückshandel betrachtet, gehören diese Grundstücke zum Betriebsvermögen dieses Gewerbebetriebs. Eine Änderung kann allenfalls eintreten, wenn ab einem bestimmten Zeitpunkt die Vermögensverwertung…
…Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Vermögensnutzung; SWK 1985, A I 151). Wird die Tätigkeit des Abgabepflichtigen. nicht als bloße Vermögensverwaltung, sondern als gewerblicher Grundstückshandel betrachtet, gehören diese Grundstücke zum Betriebsvermögen dieses Gewerbebetriebs. Eine Änderung kann allenfalls eintreten, wenn ab einem bestimmten Zeitpunkt die Vermögensverwertung…
…Gewerbebetrieb oder als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb darstellen, wenn die gesetzlichen Merkmale solcher Betriebe gegeben sind. Bei der Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel wird in der Judikatur die Ansicht vertreten (VwGH 13.5.1986, 84/14/0077), dass unter Vermögensverwaltung in erster Linie die…
… idF auch nur kurz Bw) KEG mit "gewerblicher Vermietung" erklärte Art der Tätigkeit wird von der BP nicht anerkannt. Nach Ansicht der BP handelt es sich um bloße Vermögensverwaltung und zwar aus folgenden Gründen: Es liegt keine laufende kurzfristige Vermietung wie z B nach der…