…dass - nachhaltige Tätigkeiten, die nicht auf Einnahmenerzielung gerichtet seien, keine Unternehmereigenschaft begründen würden und - Unternehmereigenschaft auch vorliege, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben sei. Unter Vermögensverwaltung iSd. § 32 BAO sei in erster Linie die Nutzung eigenen Vermögens zu verstehen (verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung unbeweglichen…
Tätigkeit (Gewerbebetrieb) erkennen lasse. In Anbetracht dieser Gegebenheiten kann im Zusammenhang mit den Käufen und dem Verkauf der Gewinnscheine jedenfalls keine gewerbliche Tätigkeit erkannt werden. Soweit aber kein gewerblicher Wertpapierhandel vorliegt, werden Veräußerungsgeschäfte (im Privatvermögen) nur dann erfasst, wenn Anschaffung und Veräußerung der einzelnen Papiere…
…Nebentätigkeit mit Hauptberuf, zB Wertpapiermakler verkauft Bestand an "privaten" Wertpapieren Fremdfinanzierung als verstärkendes Element. Da diese Kriterien keineswegs erfüllt wurden, ist die ausgeübte Tätigkeit als solche nicht als gewerblich anzusehen, sondern stellt eine private Vermögensverwaltung dar. Da keine Einkünfte gem. § 188 BAO vorliegen, findet eine…
…dass darin kein Gewerbebetrieb, sondern Vermögensverwaltung zu erblicken sei. Die Gesellschafter hätten in den Jahren 1990 bis 1993 folgende Anzahl an Transaktionen getätigt: | | 1990 | 1991 | 1992 | 1993 | Gesamt | Anzahl der Transaktionen | 5 | 92 | 47 |…
…und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbstständiger Arbeit anzusehen ist. Abgrenzung Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb Vermögensverwaltung im Sinne der Abgabenvorschriften liegt insbesondere vor, wenn Vermögen genutzt (Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches…
…Bw hat im Rechtsmittelverfahren keine Nachweise für davon abweichende Feststellungen vorgelegt, der Unabhängige Finanzsenat sieht daher keinen Anlass, von diesen Feststellungen abzuweichen. Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb Die Vermietung und Verpachtung begründet einen Gewerbebetrieb, wenn die Tätigkeit über die reine Nutzungsüberlassung hinausgeht. Insbesondere müssen zur Vermietung besondere…
…entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht. Die Frage, ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensumschichtung bzw. Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach dem objektiven Gesamtbild des jeweiligen Falles zu lösen ist. Entscheidend ist nicht die absolute Zahl an An- bzw. Verkaufsvorgängen…
…für Dritte lediglich die Bank als Käufer oder Verkäufer erkennbar war. Nach der Verkehrsanschauung ist eine derartige Gestion noch nicht als gewerblich anzusehen und geht über das Maß einer Vermögensverwaltung nicht hinaus." Weiters wurde in der Begründung auf den Betriebsprüfungsbericht vom 8.9.1997, GBp…
…durch die Marktteilnahme nach Art und Umfang der Tätigkeit ein Bild erzeugt wird, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht (VwGH 18.2.1999, 97/15/0018). Die herrschende Abgrenzung der Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb geht von Art und Umfang der zusätzlichen Leistungen aus (Doralt, EStG10, …
…2004). Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung über den Zeitraum 1998 bis 2000 traf der Betriebsprüfer im Wesentlichen folgende Feststellungen: Objekt A (Tz 17a, Tz 1 des Besprechungsprogrammes): Abgrenzung Gewerbebetrieb - Vermögensverwaltung: Der Bw. hat das gegenständliche Objekt (Dachgeschosse Top 39 bis 44) mit Kaufvertrag vom 20…
…Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Die oben angeführten Unterlagen (bis auf den Kaufvertrag Cg und die Vermittlungs-Honorarnote) wurden im Prüfungsverfahren erstmals dem Finanzamt vorgelegt. Abgrenzung Gewerbetrieb - Vermögensverwaltung Nach Lehre und Rechtsprechung ist eine Tätigkeit grundsätzlich nicht schon dann als gewerblich im Sinne des …
…Bp-Bericht auf EStR 2000, Rz 5436, ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates verfehlt, weil sich diese Richtlinienstelle allgemein auf die Abgrenzung Gewerbebetrieb - Vermögensverwaltung bezieht und unberücksichtigt lässt, dass vorab zu prüfen ist, ob die Vermietung als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit zu erfassen ist; vgl…
…der Frage, wann die Veräußerung von Privatvermögen zu einer gewerblichen Tätigkeit wird. RZ 127 Die Frage, ob Grundstücksgeschäfte zu einem gewerblichen Grundstückshandel führen, ist keine Frage der Abgrenzung zur Vermögensverwaltung, sondern zur nichtsteuerbaren Privatsphäre. Außerhalb eines gewerblichen Grundstückshandels werden Grundstücksgeschäfte nur dann erfasst, wenn sie…
…sind. Bei der Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel wird in der Judikatur die Ansicht vertreten (VwGH 13.5.1986, 84/14/0077), dass unter Vermögensverwaltung in erster Linie die Nutzung eigenen Vermögens durch Fruchtziehung zu verstehen ist, während eine Vermögensverwaltung nicht mehr vorliegt, wenn…
…sind. Bei der Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel wird in der Judikatur die Ansicht vertreten (VwGH 13.5.1986, 84/14/0077), dass unter Vermögensverwaltung in erster Linie die Nutzung eigenen Vermögens durch Fruchtziehung zu verstehen ist, während eine Vermögensverwaltung nicht mehr vorliegt, wenn…
…Nebenleistungen im Gesamtumfang deutlich darüber hinausgehen, was mit der Verwaltung des eigenen Vermögens üblicherweise verbunden ist. Die herrschende Abgrenzung der Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb geht von Art und Umfang der zusätzlichen Leistungen aus. Danach wäre die Grenze der Vermögensverwaltung dann überschritten, wenn der Steuerpflichtige Maßnahmen setzt…
…der Rz 5434 der Einkommensteuerrichtlinien, worin ausdrücklich Veranstaltungssäle genannt würden, als gewerbliche Tätigkeit einzustufen sei. Rechtlich gesehen ist Folgendes auszuführen: Was die Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb anbelangt, liegt Vermögensverwaltung im Sinne der Abgabenvorschriften vor, wenn Vermögen genutzt wird bzw. wenn eine auf Fruchtziehung aus…
…liegt. Für die Abgrenzung von Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb lässt sich entsprechend den vorstehenden Ausführungen noch eine weitere abstrakte Aussage treffen, nämlich die, dass die Vermögensnutzung mit steigender Zahl der Grundstücksgeschäfte und vor allem der Grundstücksveräußerungen gegenüber der Vermögensumschichtung bzw Vermögensverwertung in den Hintergrund treten wird…
…04 § 12 Rz 205), sondern die Vermietung muss das Merkmal der Gewerblichkeit aufweisen. Der Begriff "gewerbliche Vermietung" wird im UStG 1994 nicht anders zu interpretieren sein als der Begriff im Einkommensteuerrecht in Abgrenzung zur Vermögensverwaltung. Dass der Gesetzgeber nur bestimmte Vermietungen von Kraftfahrzeugen, eben solche…
…nach § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 entgegen stehen solle, bleibt der steuerliche Vertreter schuldig. Zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung (erster Teilstrich) von den Gesellschafter-Geschäftsführern (zweiter Teilstrich) besteht eine umfassende Judikatur der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts (siehe Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 22…