…dass von der einschlägigen Rechtsprechung bereits herausgearbeitet wurde, dass im Rahmen der Unterscheidung zwischen Vermögensnutzen und Vermögensverwaltung eine planmäßige Tätigkeit erfolgen muss und immer eine Entscheidung des Einzelfalls gegeben ist. Wie seitens der Einschreiter bereits vorgebracht wurde, stammt die Vermietungsabsicht im Vordergrund und wurden die…
…dass - nachhaltige Tätigkeiten, die nicht auf Einnahmenerzielung gerichtet seien, keine Unternehmereigenschaft begründen würden und - Unternehmereigenschaft auch vorliege, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben sei. Unter Vermögensverwaltung iSd. § 32 BAO sei in erster Linie die Nutzung eigenen Vermögens zu verstehen (verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung unbeweglichen…
Tätigkeit (Gewerbebetrieb) erkennen lasse. In Anbetracht dieser Gegebenheiten kann im Zusammenhang mit den Käufen und dem Verkauf der Gewinnscheine jedenfalls keine gewerbliche Tätigkeit erkannt werden. Soweit aber kein gewerblicher Wertpapierhandel vorliegt, werden Veräußerungsgeschäfte (im Privatvermögen) nur dann erfasst, wenn Anschaffung und Veräußerung der einzelnen Papiere…
…Nebentätigkeit mit Hauptberuf, zB Wertpapiermakler verkauft Bestand an "privaten" Wertpapieren Fremdfinanzierung als verstärkendes Element. Da diese Kriterien keineswegs erfüllt wurden, ist die ausgeübte Tätigkeit als solche nicht als gewerblich anzusehen, sondern stellt eine private Vermögensverwaltung dar. Da keine Einkünfte gem. § 188 BAO vorliegen, findet eine…
…dass darin kein Gewerbebetrieb, sondern Vermögensverwaltung zu erblicken sei. Die Gesellschafter hätten in den Jahren 1990 bis 1993 folgende Anzahl an Transaktionen getätigt: | | 1990 | 1991 | 1992 | 1993 | Gesamt | Anzahl der Transaktionen | 5 | 92 | 47 |…
…einer betrieblich tätigen Personengesellschaft vor. Nur dann, wenn diese Personengesellschaft bloß vermögensverwaltend tätig ist und daher weder eine betriebliche Tätigkeit entfaltet noch eigenes Betriebsvermögen besitzt, wird die Beteiligung unmittelbar dem Betriebsvermögen der Muttergesellschaft zugerechnet und daher unmittelbar von ihr gehalten, sodass die Schachtelbefreiung für die…
…§ 22 Rz 123 bis 127 und 129). Die Streitfrage ändert sich dadurch aber nicht: Es geht hier um die Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und (eigener) Vermögensverwaltung. Die Abgrenzung zu den betrieblichen Einkünften ist stets gleich, egal ob Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb gegenüber einer…
…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall wurde von der ständigen und einheitlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hinsichtlich der Abgrenzung Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb nicht abgewichen, sodass eine ordentliche…
…und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbstständiger Arbeit anzusehen ist. Abgrenzung Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb Vermögensverwaltung im Sinne der Abgabenvorschriften liegt insbesondere vor, wenn Vermögen genutzt (Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches…
…Bw hat im Rechtsmittelverfahren keine Nachweise für davon abweichende Feststellungen vorgelegt, der Unabhängige Finanzsenat sieht daher keinen Anlass, von diesen Feststellungen abzuweichen. Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb Die Vermietung und Verpachtung begründet einen Gewerbebetrieb, wenn die Tätigkeit über die reine Nutzungsüberlassung hinausgeht. Insbesondere müssen zur Vermietung besondere…
17.2 Abgrenzung Gewerbebetrieb - Vermögensverwaltung 17.2.1 Allgemeines Rz 5418: Vermögensverwaltung im Sinne der Abgabenvorschriften liegt insbesondere vor, wenn Vermögen genutzt (Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet) wird. Die Nutzung des Vermögens kann sich aber auch als Gewerbebetrieb oder als land…
…entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht. Die Frage, ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensumschichtung bzw. Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach dem objektiven Gesamtbild des jeweiligen Falles zu lösen ist. Entscheidend ist nicht die absolute Zahl an An- bzw. Verkaufsvorgängen…
…für Dritte lediglich die Bank als Käufer oder Verkäufer erkennbar war. Nach der Verkehrsanschauung ist eine derartige Gestion noch nicht als gewerblich anzusehen und geht über das Maß einer Vermögensverwaltung nicht hinaus." Weiters wurde in der Begründung auf den Betriebsprüfungsbericht vom 8.9.1997, GBp…
…durch die Marktteilnahme nach Art und Umfang der Tätigkeit ein Bild erzeugt wird, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht (VwGH 18.2.1999, 97/15/0018). Die herrschende Abgrenzung der Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb geht von Art und Umfang der zusätzlichen Leistungen aus (Doralt, EStG10, …
…bilden einen Bestandteil dieses Erkenntnisspruches. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist die Abgrenzung von Vermögensverwaltung zur gewerblichen Vermietung. Die Privatzimmervermietung im Gebäude Haus C Nr. 0*, EZ 000*…
…2004). Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung über den Zeitraum 1998 bis 2000 traf der Betriebsprüfer im Wesentlichen folgende Feststellungen: Objekt A (Tz 17a, Tz 1 des Besprechungsprogrammes): Abgrenzung Gewerbebetrieb - Vermögensverwaltung: Der Bw. hat das gegenständliche Objekt (Dachgeschosse Top 39 bis 44) mit Kaufvertrag vom 20…
…gegeben sind. Bei der Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel wird in der Judikatur die Ansicht vertreten (VwGH 13.5.1986, 84/14/0077 ), dass unter Vermögensverwaltung in erster Linie die Nutzung eigenen Vermögens durch Fruchtziehung zu verstehen ist, während eine Vermögensverwaltung nicht mehr vorliegt…
…Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Die oben angeführten Unterlagen (bis auf den Kaufvertrag Cg und die Vermittlungs-Honorarnote) wurden im Prüfungsverfahren erstmals dem Finanzamt vorgelegt. Abgrenzung Gewerbetrieb - Vermögensverwaltung Nach Lehre und Rechtsprechung ist eine Tätigkeit grundsätzlich nicht schon dann als gewerblich im Sinne des …
…Daher spricht schon entsprechend der Art des Tätigwerdens gegen die Annahme einer privaten Vermögensverwaltung. Aus diesem Grund ist schon die Art des Tätigwerdens im Sinne der Abgrenzung zwischen gewerbl. Wertpapierhandel und Vermögensverwaltung ungewöhnlich. Betreffend den Umfang der Tätigkeit und die Art der Finanzierung wird im…
…Bp-Bericht auf EStR 2000, Rz 5436, ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates verfehlt, weil sich diese Richtlinienstelle allgemein auf die Abgrenzung Gewerbebetrieb - Vermögensverwaltung bezieht und unberücksichtigt lässt, dass vorab zu prüfen ist, ob die Vermietung als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit zu erfassen ist; vgl…