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UFSW FSRV/0008-W/03Vorliegen einer (Beitragstäterschaft zur) Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.05.2003

…§ 136, 157 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Finanzamtes Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 9. Juli 2002, StrafNr. 2000/00095-001, wurde der der Berufungswerber (Bw.) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich, als ehemaliger geschäftsführender…

UFSL FSRV/0015-L/11Nichtansatz des Sachbezuges einer privaten PKW-Nutzung am Gehaltskonto des Ehemannes wider besseres Wissen; Abgabenhinterziehung einer Geschäftsführerin nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.08.2013

…sondern für gewiss gehalten, und dadurch jeweils das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG aF zu verantworten, anhängige Finanzstrafverfahren, wird gemäß §§ 136, 157 FinStrG aF im Zweifel zugunsten für die Beschuldigte eingestellt. II. Im Übrigen wird die Berufung der Beschuldigten als…

UFSW FSRV/0101-W/04Vorliegen einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit.a FinStrG und Höhe der Geldstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.01.2005

… 33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bereits dann bewirkt, wenn Umsatzsteuervorauszahlungen ganz oder teilweise bis zum Fälligkeitstag nicht entrichtet wurden. Für die Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. FinStrG ist es daher tatbestandsmäßig…

UFSI FSRV/0025-I/11Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG; Frage der Schuldfähigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)17.04.2012

…33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit infolge der nachfolgenden (allenfalls versuchten) Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein Hindernis entgegensteht, weil in einem solchen Fall die Tathandlung im Sinne des § 33 Abs. 2…

UFSL FSRV/0067-L/06Reduzierung der Geldstrafe wegen Zwangssituation des Bw und Fehler des Steuerberaters; keine Abgabenhinterziehung von DZ als § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.06.2008

…Dabei hat der Spruchsenat übersehen, dass eine Verkürzung von Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen nicht als Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG geahndet werden kann, da in dieser Bestimmung im Jahr 1975 nur Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen erfasst wurden und die…

UFSW FSRV/0105-W/05Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG?- Hinzurechnung des Sachbezugswertes bei bestrittener Privatnutzung des Firmen-PKW.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.03.2006

…April 2005, SpS 109/05-III, wurde der Bw. der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der Fa. M-GmbH vorsätzlich 1) unter Verletzung der Verpflichtung…

UFSW FSRV/0034-W/04Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004

…Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für die Monate Jänner bis März 2002 mit einem Verkürzungsbetrag von € 343,00 eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis der Einzelbeamtin des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf als Finanzstrafbehörde erster Instanz, SN, wurde der Bw. der Abgabenhinterziehung…

UFSI FSRV/0066-I/02Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.01.2005

…der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. November 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 4. Oktober 2002 betreffend die Einleitung des Finanzstrafverfahrens (§ 82 Abs. 3 FinStrG) gemäß § 161 Abs…

UFSL FSRV/0008-L/08Vorliegen des subjektiven Tatbestandes einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG oder einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)21.05.2008

…objektive Deliktsvollendung), wenn diese Abgaben zum gesetzlichen Fälligkeitstermin überhaupt nicht oder in zu geringer Höhe entrichtet werden. Im vorliegenden Fall ist das Vorliegen der objektiven Tatseite einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG unstrittig. Eine Einsichtnahme in das Abgabenkonto zeigt, dass der Bf…

UFSL FSRV/0079-L/061) Abgabenhinterziehung durch Verschweigen von Einkünften gegenüber der Abgabenbehörde; 2) subjektive Tatseite der §§ 33 Abs. 2 lit. b und 49 Abs. 1 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)15.03.2007

…gehalten zu haben. Er habe dadurch das Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. b iVm 38 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Gemäß §§ 33 Abs. 5 iVm 38 FinStrG wurde über ihn - bei im Vergleich zur Strafverfügung unverändert gebliebener…

UFSW FSRV/0006-W/04Vorliegen einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG. Rücktritt vom Versuch der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 durch rechtzeitige Abgabe einer Selbstanzeige. Behaupteter Einfluss einer Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer auf den strafbestimmenden Wertbetrag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.09.2004

…steuerlichen Verpflichtungen weiterhin vollständig vernachlässigt, sodass auch in subjektiver Hinsicht an der tatbestandsmäßigen Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG seitens des Berufungssenates nicht die geringsten Zweifel bestehen. Auch ist der Spruchsenat mit seinen Ausführungen dahingehend im Recht, dass der am 7…

UFSW FSRV/0129-W/06Höhe der im Schätzungswege ermittelten verkürzten Umsatzsteuervorauszahlungen und Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung in objektiver Hinsicht bestritten. Subjektive Tatseite der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Abrede gestellt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2007

…Verbindung mit Abs. 3 lit. b FinStrG an Kapitalertragsteuer Juli bis Dezember 2003 in Höhe von € 23.501,05 mangels Nachweisbarkeit der objektiven Tatseite mit Verfahrenseinstellung gemäß § 136, 157 FinStrG vorzugehen. Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in subjektiver…

UFSS FSRV/0026-S/08Umqualifizierung von Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG aufgrund der Berufung des Amtsbeauftragten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.05.2009

…3 lit. b FinStrG eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben (hier: die Umsatzsteuervorauszahlungen) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet worden sind. Hingegen macht sich derjenige - anstelle von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG…

UFSL FSRV/0037-L/09Für die abgabenrechtlichen Belange verantwortlicher Mitbetreiber eines Kaffeehauses, der trotz ausdrücklicher Belehrung über seine diesbezüglichen Pflichten die Entrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und die Übersendung von Voranmeldungen bis zum Ablauf der Fälligkeitstage mit dem Ziel einer vorübergehenden Abgabenvermeidung unterlässt und dadurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG begeht; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)06.10.2011

…nicht oder in zu geringer Höhe entrichtet werden (§ 33 Abs. 3 lit. b FinStrG). Wesentliche Tatbestandmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden (rechtzeitigen…

UFSW FSRV/0117-W/05Zuschläge zu den Dienstgeberbeiträgen, Finanzordnungswidrigkeit Verneinung einer Subsummierung unter § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)18.01.2007

…gleichfalls in dem Verfahren vor dem Landesgericht St. Pölten abgehandelt werden müssen, stehen folgende gesetzliche Bestimmungen entgegen: Der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes 1972 entsprechenden Lohnkonten…

UFSG FSRV/0005-G/10Subjektive Tatseite bei Einleitung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.05.2010

…z.B. einem Parteienvertreter, wahrgenommen wird, liegt der subjektive Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG nicht vor (vgl. zB. Leitner/Toifl/Brandl, Österreichisches Finanzstrafrecht3, Rz 1055). Eine dabei allenfalls dem Verpflichteten unterlaufene Fahrlässigkeit ist nach dem geltenden Finanzstrafgesetz nicht strafbar. Wenn der Bf…

UFSL FSRV/0086-L/03Eine Abgabenverkürzung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung vollendet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.03.2005

…nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Er habe hiemit die Finanzvergehen nach den §§ 33 Abs. 1 bzw. 33 Abs. 1 iVm 13 (ad a) sowie 33 Abs. 2 lit. b FinStrG (ad b) begangen. Im Zuge der Betriebsprüfung sei festgestellt worden, dass der Beschuldigte…

UFSW FSRV/0018-W/03Abgrenzung zwischen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.04.2003

…und formgerechte Berufung vom 5. Februar 2003, im Rahmen derer im Wesentlichen das Vorliegen der subjektiven Tatseite der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Abrede gestellt wird. Dazu führte der Bw. aus, dass er tatsächlich nicht wusste, dass durch die Nichtabgabe von…

UFSW FSRV/0154-W/05Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG oder Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.06.2006

…der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 30. Mai 2005 sei der Bw. des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in Höhe von € 7.200,00, im Nichteinbringungsfall eine 36-tägige Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt worden…

UFSW FSRV/0177-W/10Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG mit dem Einwand der Löschung des Abgabenkontos und des zugrunde liegenden Abgabenrückstandes bekämpft. Mangelnde Rechtsbelehrung durch erste Instanz und fehlende Unterschrift auf dem angefochtenen Erkenntnis eingewendet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.01.2012

…des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 15. Dezember 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes YY vom 29. Oktober 2010, SpS, nach der am…