…§ 136, 157 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Finanzamtes Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 9. Juli 2002, StrafNr. 2000/00095-001, wurde der der Berufungswerber (Bw.) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich, als ehemaliger geschäftsführender…
…sondern für gewiss gehalten, und dadurch jeweils das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG aF zu verantworten, anhängige Finanzstrafverfahren, wird gemäß §§ 136, 157 FinStrG aF im Zweifel zugunsten für die Beschuldigte eingestellt. II. Im Übrigen wird die Berufung der Beschuldigten als…
… 33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bereits dann bewirkt, wenn Umsatzsteuervorauszahlungen ganz oder teilweise bis zum Fälligkeitstag nicht entrichtet wurden. Für die Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. FinStrG ist es daher tatbestandsmäßig…
…33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit infolge der nachfolgenden (allenfalls versuchten) Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein Hindernis entgegensteht, weil in einem solchen Fall die Tathandlung im Sinne des § 33 Abs. 2…
…Dabei hat der Spruchsenat übersehen, dass eine Verkürzung von Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen nicht als Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG geahndet werden kann, da in dieser Bestimmung im Jahr 1975 nur Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen erfasst wurden und die…
…April 2005, SpS 109/05-III, wurde der Bw. der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der Fa. M-GmbH vorsätzlich 1) unter Verletzung der Verpflichtung…
…Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für die Monate Jänner bis März 2002 mit einem Verkürzungsbetrag von € 343,00 eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis der Einzelbeamtin des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf als Finanzstrafbehörde erster Instanz, SN, wurde der Bw. der Abgabenhinterziehung…
…der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. November 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 4. Oktober 2002 betreffend die Einleitung des Finanzstrafverfahrens (§ 82 Abs. 3 FinStrG) gemäß § 161 Abs…
…objektive Deliktsvollendung), wenn diese Abgaben zum gesetzlichen Fälligkeitstermin überhaupt nicht oder in zu geringer Höhe entrichtet werden. Im vorliegenden Fall ist das Vorliegen der objektiven Tatseite einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG unstrittig. Eine Einsichtnahme in das Abgabenkonto zeigt, dass der Bf…
…gehalten zu haben. Er habe dadurch das Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. b iVm 38 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Gemäß §§ 33 Abs. 5 iVm 38 FinStrG wurde über ihn - bei im Vergleich zur Strafverfügung unverändert gebliebener…
…steuerlichen Verpflichtungen weiterhin vollständig vernachlässigt, sodass auch in subjektiver Hinsicht an der tatbestandsmäßigen Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG seitens des Berufungssenates nicht die geringsten Zweifel bestehen. Auch ist der Spruchsenat mit seinen Ausführungen dahingehend im Recht, dass der am 7…
…Verbindung mit Abs. 3 lit. b FinStrG an Kapitalertragsteuer Juli bis Dezember 2003 in Höhe von € 23.501,05 mangels Nachweisbarkeit der objektiven Tatseite mit Verfahrenseinstellung gemäß § 136, 157 FinStrG vorzugehen. Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in subjektiver…
…3 lit. b FinStrG eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben (hier: die Umsatzsteuervorauszahlungen) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet worden sind. Hingegen macht sich derjenige - anstelle von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG…
…nicht oder in zu geringer Höhe entrichtet werden (§ 33 Abs. 3 lit. b FinStrG). Wesentliche Tatbestandmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden (rechtzeitigen…
…gleichfalls in dem Verfahren vor dem Landesgericht St. Pölten abgehandelt werden müssen, stehen folgende gesetzliche Bestimmungen entgegen: Der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes 1972 entsprechenden Lohnkonten…
…z.B. einem Parteienvertreter, wahrgenommen wird, liegt der subjektive Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG nicht vor (vgl. zB. Leitner/Toifl/Brandl, Österreichisches Finanzstrafrecht3, Rz 1055). Eine dabei allenfalls dem Verpflichteten unterlaufene Fahrlässigkeit ist nach dem geltenden Finanzstrafgesetz nicht strafbar. Wenn der Bf…
…nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Er habe hiemit die Finanzvergehen nach den §§ 33 Abs. 1 bzw. 33 Abs. 1 iVm 13 (ad a) sowie 33 Abs. 2 lit. b FinStrG (ad b) begangen. Im Zuge der Betriebsprüfung sei festgestellt worden, dass der Beschuldigte…
…und formgerechte Berufung vom 5. Februar 2003, im Rahmen derer im Wesentlichen das Vorliegen der subjektiven Tatseite der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Abrede gestellt wird. Dazu führte der Bw. aus, dass er tatsächlich nicht wusste, dass durch die Nichtabgabe von…
…der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 30. Mai 2005 sei der Bw. des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in Höhe von € 7.200,00, im Nichteinbringungsfall eine 36-tägige Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt worden…
…des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 15. Dezember 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes YY vom 29. Oktober 2010, SpS, nach der am…