…rechtlicher Hinsicht verantwortet der Beschuldigte somit die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG mit einem strafbestimmenden Wertbetrag in Höhe von € 41.846,00. Bei der sich aus § 33 Abs. 5 FinStrG ergebenden Höchststrafe von bis zu € 83.692,00…
…Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im…
…§ 136, 157 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Finanzamtes Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 9. Juli 2002, StrafNr. 2000/00095-001, wurde der der Berufungswerber (Bw.) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich, als ehemaliger geschäftsführender…
…sondern für gewiss gehalten, und dadurch jeweils das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG aF zu verantworten, anhängige Finanzstrafverfahren, wird gemäß §§ 136, 157 FinStrG aF im Zweifel zugunsten für die Beschuldigte eingestellt. II. Im Übrigen wird die Berufung der Beschuldigten als…
…02.2015 mündlich verkündeten und schriftlich ausgefertigten Erkenntnis wurde der Bf. der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. b FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der G.GmbH vorsätzlich unter Verletzung…
… 33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bereits dann bewirkt, wenn Umsatzsteuervorauszahlungen ganz oder teilweise bis zum Fälligkeitstag nicht entrichtet wurden. Für die Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. FinStrG ist es daher tatbestandsmäßig…
…33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit infolge der nachfolgenden (allenfalls versuchten) Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein Hindernis entgegensteht, weil in einem solchen Fall die Tathandlung im Sinne des § 33 Abs. 2…
…Dabei hat der Spruchsenat übersehen, dass eine Verkürzung von Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen nicht als Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG geahndet werden kann, da in dieser Bestimmung im Jahr 1975 nur Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen erfasst wurden und die…
…Das Verfahren war demnach diesbezüglich nach §§ 136, 157 FinStrG einzustellen. Bei Gesamtbetrachtung des Akteninhaltes in Verbindung mit dem Beschwerdevorbringen lässt sich nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes eine für das Vorliegen der subjektiven Tatseite einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG geforderte Wissentlichkeit aus dem…
…April 2005, SpS 109/05-III, wurde der Bw. der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der Fa. M-GmbH vorsätzlich 1) unter Verletzung der Verpflichtung…
…Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für die Monate Jänner bis März 2002 mit einem Verkürzungsbetrag von € 343,00 eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis der Einzelbeamtin des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf als Finanzstrafbehörde erster Instanz, SN, wurde der Bw. der Abgabenhinterziehung…
…der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. November 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 4. Oktober 2002 betreffend die Einleitung des Finanzstrafverfahrens (§ 82 Abs. 3 FinStrG) gemäß § 161 Abs…
…objektive Deliktsvollendung), wenn diese Abgaben zum gesetzlichen Fälligkeitstermin überhaupt nicht oder in zu geringer Höhe entrichtet werden. Im vorliegenden Fall ist das Vorliegen der objektiven Tatseite einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG unstrittig. Eine Einsichtnahme in das Abgabenkonto zeigt, dass der Bf…
…gehalten zu haben. Er habe dadurch das Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. b iVm 38 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Gemäß §§ 33 Abs. 5 iVm 38 FinStrG wurde über ihn - bei im Vergleich zur Strafverfügung unverändert gebliebener…
…steuerlichen Verpflichtungen weiterhin vollständig vernachlässigt, sodass auch in subjektiver Hinsicht an der tatbestandsmäßigen Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG seitens des Berufungssenates nicht die geringsten Zweifel bestehen. Auch ist der Spruchsenat mit seinen Ausführungen dahingehend im Recht, dass der am 7…
…Verbindung mit Abs. 3 lit. b FinStrG an Kapitalertragsteuer Juli bis Dezember 2003 in Höhe von € 23.501,05 mangels Nachweisbarkeit der objektiven Tatseite mit Verfahrenseinstellung gemäß § 136, 157 FinStrG vorzugehen. Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in subjektiver…
…3 lit. b FinStrG eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben (hier: die Umsatzsteuervorauszahlungen) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet worden sind. Hingegen macht sich derjenige - anstelle von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG…
…nicht oder in zu geringer Höhe entrichtet werden (§ 33 Abs. 3 lit. b FinStrG). Wesentliche Tatbestandmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden (rechtzeitigen…
…Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden des Beschuldigten und des belangten Verbandes jeweils vom 28.12.2016 gegen die Erkenntnisse des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde vom 24.11.2016, Strafnummern XYX und YXY, nach…
…gleichfalls in dem Verfahren vor dem Landesgericht St. Pölten abgehandelt werden müssen, stehen folgende gesetzliche Bestimmungen entgegen: Der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes 1972 entsprechenden Lohnkonten…