Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H-GmbH, vertreten durch KE, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf vom 11. Jänner 2006 betreffend Rückzahlung gemäß § 239 BAO und Abrechnung entschieden: Der Berufung wird Folge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R-Verbandes, vom 15. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 11. Dezember 2006 über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages in Höhe von 96,52 € entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR. Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Ing. Franz Junger als weitere Mitglieder des Senates in…
…dass eine Überweisung ohne Anführung der Steuernummer nicht zuordenbar sei, wird im Ergebnis der Versuch unternommen, ein Mitverschulden der Abgabenbehörde an der verspäteten Abgabenentrichtung aufzuzeigen. Dem ist jedoch zu entgegnen, dass telefonische Auskunftserteilungen durch die offenkundige Gefahr des Auftretens von Missverständnissen sowie durch einen Mangel…
…in Anspruch nehmen, und die Abgabe erst als entrichtet gilt, wenn die Zahlung am Bankkonto des empfangsberechtigten Finanzamtes gutgeschrieben wird, würde eine Einzahlung von Abgabenschulden erst am Fälligkeitstag regelmäßig zu einer verspäteten Abgabenentrichtung führen. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund in § 211 Abs. 2 BAO…
…238 oder 239 ZK ausgesetzt werden. Gemäß Art. 876a Abs. 1 Buchstabe b ZK-DVO setzen die Zollbehörden die Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung bis zu dem Zeitpunkt aus, zu dem sie über den Antrag entscheiden, sofern für Waren, wenn sie sich nicht mehr unter…
…es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschaftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner…
…über Einnahmen aus der Sommersaison verfügt habe. Da die Berufungswerberin schon vor dem Abschluss der Betriebsprüfung mit einer Steuernachforderung habe rechnen müssen, wäre sie dazu verpflichtet gewesen, für eine zeitgerechte Abgabenentrichtung Sorge zu tragen. Der Hinweis für sich allein, dass dringende Reparaturen im Falle der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer für die Jahre 1998 bis 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen…
…ist bei Beurteilung des Verschuldensgrades grundsätzlich auch auf die Häufigkeit und Schwere der Pflichtverletzungen Bedacht zu nehmen, doch vermag die ansonsten stets pünktliche Abgabenentrichtung ein im konkreten Fall vorliegendes grobes Verschulden nicht abzumildern. Fehlten bei der Wahrung von Zahlungsfristen, wie von der Zeugin glaubhaft dargelegt…
…Geschäftsführer schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit war. Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung…
…dürfen nicht überspannt werden. Eine Überwachung "auf Schritt und Tritt" ist nicht nötig. So ist etwa dem Vorstand einer Aktiengesellschaft nicht zumutbar, die zeitgerechte Durchführung aller Abgabenentrichtungen stets persönlich zu kontrollieren (Ritz, SWK 10/2001, S 337 ff, Punkt 1.1). Gleiches muss nach Ansicht…
…93, S 31.939.633,52 S 29,105.395,06 und S 31,201.997,77 erzielt. Bestätigt wird das Vorhandensein von Mittel zur Abgabenentrichtung über den Fälligkeitszeitpunkt der haftungsgegenständlichen Abgaben hinaus auch durch den Umstand, dass noch bis November 1995 Zahlungen (22. August…
…der Umsatzsteuer aufgrund von Liquiditätsengpässen während der vergangenen Monate nicht möglich gewesen sei. Ein grobes Verschulden an der Versäumung einer Zahlungsfrist sei im Allgemeinen nämlich nicht gegeben, wenn die Abgabenentrichtung unzumutbar wäre (Ritz, BAO-Handbuch, S. 152). Das Finanzamt gab dieser Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom…
…Finanzamt überging das Vorbringen des Bw. zu einer Aufgabenverteilung zwischen den GmbH-Geschäftsführern und führte aus, der Bw. sei als Vertreter der GmbH zur Abgabenentrichtung verpflichtet gewesen. Bei der gegebenen Aktenlage müsse das Finanzamt davon ausgehen, dass der Bw. diese gesetzliche Verpflichtung schuldhaft verletzt habe…
…am 15. Jänner 2010 als auch am 15. Februar 2010 auf eine nicht vorhersehbare "Unpässlichkeit" der mit der Abgabenentrichtung betrauten Gattin zurückzuführen seien und der Bw. daher kein grobes Verschulden zu vertreten habe. Ein grobes Verschulden im Sinne der genannten Gesetzesstelle ist dann gegeben, wenn…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen RT, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17. April 2008 gegen den Bescheid über…
…Form einer Zahlung von 236,18 € zuzüglich zwölf Monatsraten zu je 50 €. Begründend führte sie aus, dass sie zur sofortigen vollen Abgabenentrichtung nicht in der Lage sei, weil die Steuernachforderung aufgrund der "Ablehnung des Pauschalfreibetrages für Magenerkrankungen" für die Bw. unerwartet gekommen sei…
…nicht innerhalb der oben stehenden Fristen entrichtet worden wären. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 17.7.2003 Berufung erhoben. In der Begründung wurde ausgeführt, dass es zur verspäteten Abgabenentrichtung gekommen wäre, weil die Bw. im Augenblick mit nicht unbeträchtlichen Forderungsaußenständen zu kämpfen habe…
…1.1996, Zl. 93/15/0170, dargelegt, dass eine unter Bedachtnahme auf insolvenzrechtliche Bestimmungen verminderte Abgabenentrichtung einer Schadensgutmachung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG entspreche. Dem die Ausgleichsquote erfüllenden Abgabenschuldner müsse hinsichtlich der gesamten Abgabenschulden Straffreiheit zugebilligt werden. Im vorliegenden Fall sei unbestritten, dass…