…zuzurechnenden Kapitalertragsteuernachforderungen betreffen jedoch die Jahre 1996 bis 1998. Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im…
…indem der der Anspruchsverzinsung zugrunde liegende Differenzbetrag nicht durch Gegenüberstellung des Abgabenbetrages des neuen Sachbescheides mit dem Abgabenbetrag des Erstbescheides ( 26.340,89 - 8.989,47 = 17.351,42), sondern durch Gegenüberstellung des Abgabenbetrages des neuen Sachbescheides mit den Vorauszahlungen (26.340,89 - 10…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HT, vertreten durch A-KG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 27. Juni 2008 betreffend Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…
…BAO-Kommentar, 2272). Da somit die zur Zurückweisung führende Mangelhaftigkeit des Aussetzungsantrages durch eine erst nachträgliche Darstellung der für die Aussetzung in Frage kommenden Abgabenbeträge nicht beseitigt wird, entspricht die Formalerledigung des Finanzamtes (Zurückweisung des Aussetzungsantrages) dem Gesetz. Da der gegenständliche Aussetzungsantrag aus Rechtsgründen zurückzuweisen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden vom 20. August 2002 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als die Haftung auf € 27.586,60 anstatt € 36.227,33 eingeschränkt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des FL, geb. X, Adresse, vom 31. August 2006 gegen den Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) des Finanzamtes Grieskirchen vom 31. Juli 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Anlässlich der Berufung wird der Bescheidspruch insoweit berichtigt, als…
…von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung des mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 20. Jänner 1998, GZ. 100/62994/14/97, nacherhobenen Abgabenbetrages an Zoll (Z1: 396.884,00 S) gem. Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK abgesehen wird. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…Anm.: richtigerweise § 212a Abs. 5 letzter Satz BAO) für den Fall, dass einem Abgabepflichtigen für einen Abgabenbetrag sowohl Zahlungserleichterungen als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt wurden, vorsehe, dass bis zum Ablauf oder Widerruf der Aussetzung der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung eintritt, komme im…
…5 letzter Satz BAO Anwendung zu finden gehabt hätte, und deshalb vom gestundeten Abgabenbetrag vorrangig Aussetzungszinsen festzusetzen gewesen wären. Aussetzungszinsen waren für ESt 1998 und 1999 laut Aktenlage vielmehr erst für den Zeitraum nach Ablauf der konkreten Stundungsbewilligung für die Dauer des daran auf Grund…
…Anm.: richtigerweise § 212a Abs. 5 letzter Satz BAO) für den Fall, dass für denselben Abgabenbetrag sowohl Zahlungserleichterungen als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt wurden, bestimme, dass bis zum Ablauf oder Widerruf der Einhebungsaussetzung der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung eintritt, komme im Berufungsfall eine…
Wenn die Bw. weiters die tatbestandsmäßige Wortfolge "sowohl - als auch" laut Rechtsmittelvorbringen rein grammatikalisch auslegt und dahin gehend versteht, dass es bei jeder für denselben Abgabenbetrag erteilten Zahlungserleichterungsbewilligung und auch erteilten Aussetzungsbewilligung, unabhängig davon, wann diese Bewilligungen aufrecht gewesen sind, bzw. durch sie Zahlungsaufschub eingetreten…
…demnach nicht verpflichtet ist, die Behandlung des Vorganges gemäß der erteilten Auskunft vorzunehmen. Sollte demnach vom Zollorgan tatsächlich die Auskunft erteilt worden sein, dass der anfallende Abgabenbetrag für die vorschriftswidrig in das Europäische Gemeinschaftsgebiet verbrachten Zigaretten 3.000,00 DM betragen werde, so kann es…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn H.F., P., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15. September 2003 betreffend Rückzahlung (§ 241 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des Bescheides wird dahin gehend…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Martin Friedl, wegen Einleitung eines Finanzstrafverfahrens für die Jahre 1999 bis 2002 gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 und 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
…2011 wies das Finanzamt den Aussetzungsantrag mit der Begründung zurück, dass dieser keine gemäß § 212a Abs. 3 BAO erforderliche Darstellung der Ermittlung der für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbeträge enthalte. Der Bw. habe sich darauf beschränkt, jeweils unter der Bezeichnung "Steuererklärung 2009" Beträge anzuführen…
…Abweisung der Aussetzung der Einhebung gemäß § 212 BAO" die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt und ausgeführt, dass die Ausführung des Finanzamtes, wonach die Darstellung des Abgabenbetrages nicht den Anforderungen des § 212a BAO entspreche, richtig sei, aber im Einzelnen auf den Sachverhalt…
…1 und 2 BAO ergibt, darf der für eine Aussetzung der Einhebung in Betracht kommende Abgabenbetrag die aus dem angefochtenen Bescheid (oder allenfalls aus einer Berufungsvorentscheidung) resultierende Nachforderung nicht überschreiten und ist überdies vom Umfang des Berufungsbegehrens, falls dem angefochtenen Bescheid jedoch ein Anbringen zugrunde…
…zurückzuweisen, wenn sie nicht die Darstellung der Ermittlung des gemäß Abs. 1 für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthalten. Der Aussetzungsantrag vom 6. Juli 2006, der keinerlei Darstellung der Ermittlung der für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthält, entspricht nicht den Voraussetzungen des …
…zurückzuweisen, wenn sie nicht die Darstellung der Ermittlung des gemäß Abs. 1 für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthalten. Der Aussetzungsantrag vom 14. August 2006, der keinerlei Darstellung der Ermittlung der für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthält, entspricht nicht den Voraussetzungen des …
…zurückzuweisen, wenn sie nicht die Darstellung der Ermittlung des gemäß Abs. 1 für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthalten. Der Aussetzungsantrag vom 6. Juli 2006, der keinerlei Darstellung der Ermittlung der für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthält, entspricht nicht den Voraussetzungen des …