…Beginn der Ausbildung zum Psychotherapeuten, als selbständig tätige Psychotherapeutin mit eigener Praxis Patienten zu therapieren. Diese Tätigkeit solle in den ersten Jahren neben der beamteten Tätigkeit als AHS Lehrer ausgeübt werden, ein späterer Umstieg auf ausschließlich selbständige Tätigkeit sei nicht ausgeschlossen. Es liege somit nicht…
…diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist AHS-Lehrerin. In den Einkommensteuerbescheiden wurden die über die Absetzung für Abnutzung geltend gemachten Anschaffungskosten für Regale mit der Begründung, es handle sich um Einrichtungsgegenstände…
…Strittig ist, ob das von der Tochter der Bw. absolvierte Fernstudium an der Abend-AHS eine Berufsausbildung iSd Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 darstellt. Der Begriff "Berufsausbildung" ist im Familienlastenausgleichsgesetz selbst nicht erläutert. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fallen unter den Begriff "Berufsausbildung" jedenfalls alle Arten schulischer…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Lehrer an einer AHS und unterrichtet die Fächer Philosophie und Psychologie sowie Englisch. Er beantragte im Zuge seiner Erklärung…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw bezog im Streitjahr als AHS-Lehrer für Englisch und Geschichte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 beantragte er Aufwendungen für ein…
…rechtliche, noch die sittliche Verpflichtung der Bw., ihrem Kind - über den Besuch einer allgemein bildenden höheren Schule (AHS) hinaus - wegen der besonderen sprachlichen Ausbildung die Möglichkeit des Besuches einer gleichartigen Schule im Ausland zu bieten. Es fehle daher an der Zwangsläufigkeit der diesbezüglichen Aufwendungen, eine…
…seiner Entscheidung von nachstehendem Sachverhalt ausgegangen: Die Bw bezog im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus ihrer Tätigkeit als Professorin an einer Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS). In der Erklärung zur Einkommensteuer für das Jahr 2007 machte sie nachstehende Aufwendungen als Werbungskosten geltend: | Aufwendung | …
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist Professorin für Deutsch und Geschichte an einer AHS und der SchuleY. Sie machte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2010 Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe von € 176,40…
…die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist AHS-Professorin und unterrichtet die Fächer Kunst- und Werkerziehung. Sie machte in der Einkommensteuererklärung für 2006 unter anderem Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe…
…Tochter ab September 2006 nach Beendigung ihres Lehramtsstudiums das Unterrichtspraktikum begonnen habe. Dieses sei eine zwingende Voraussetzung für eine weitere Beschäftigung als AHS oder BHS Lehrerin und ende auch mit einem Zeugnis mit drei möglichen Bewertungen. Seine Tochter übe den Lehrberuf nun auch tatsächlich aus…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 15. Jänner 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 5. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im angefochtenen Bescheid angeführten…
der Schule die Inhalte der Fortbildung für den Einsatz im Tutorenprojekt als unerlässlich und auch die anderen Bereiche des Netzwerks erforderten Qualifikationen in systemischer Beratung und erhöhte Kompetenz für diverse dort näher angeführte Situationen. Diese Darstellung allein kann nach Ansicht des UFS die "Notwendigkeit" dieses…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S, vertreten durch Dr. Josef Meister, Steuerberater, 6020 Innsbruck, Fürstenweg 46, vom 7. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 8. November 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2005 entschieden: Der angefochtene Bescheid…
…19 Klosterneuburg vom 2. November 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezog im berufungsgegenständlichen Jahr 2005 aus ihrer Tätigkeit als AHS-Lehrerin am Gym für die Fächer "Bildnerische Erziehung", "Werken"…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnuntgsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin erzielt als AHS-Lehrerin Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit…
…1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist im Berufungszeitraum als AHS Lehrer am BRG Dreihackengasse in Graz tätig und unterrichtet Kunst und Bildnerische Erziehung. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1997 wurde neben anderen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 18. Oktober 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Lehrer und…
…zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern. Dagegen hat die Tätigkeit einer (AHS-)Lehrerin die Vermittlung von Wissen zum Ziel. Es ist unbestritten und wurde auch vom Finanzamt nicht in Abrede gestellt, dass die…
…für Gruppentherapie und Gruppendynamik. Beide Fort- bzw. Ausbildungslehrgänge stünden in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit der Bw. im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von AHS-Lehrkräften, die diese im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung übernommen habe. Die Lehrgänge und Seminare dienten einerseits dazu, im Rahmen der ausgeübten…
…dem Ausbildungskurs zur Aerobic-Instruktorin handle es sich um keine Fortbildung im ausgeübten Beruf. Da eine Aerobic-Instruktorin keine einem AHS-Lehrer verwandte Tätigkeit ausüben würde (alle oben angeführten Punkte würden nicht zutreffen), handle es sich bei den Kurskosten auch nicht um abzugsfähige Ausbildungskosten. In…