…weniger zulässig sei, als im Verwaltungsstrafverfahren. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §14 TP6 Abs1 GebG 1957 (GebG) idgF unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen…
…die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Personen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen einer festen Gebühr idHv. €: 13,00.-. Gemäß § 11 Abs…
…Fassung unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von S 180,- (entspricht 13,08 Euro). Unter den Begriff "öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis" fällt nur jener Wirkungskreis…
…Fassung unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von S 180,- (entspricht 13,08 Euro). Unter den Begriff "öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis" fällt nur jener Wirkungskreis…
…nicht erfolgt sei. Abgesehen davon, dass sich der Fall des genannten Fremden allein im Gemeinschaftsrecht bewege, bewege er sich somit auch nicht im Bereich des "öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises" der angerufenen Behörde im Sinne des Gebührengesetzes. Der Bw. beantragt daher, den berufungsgegenständlichen Bescheid als rechtswidrig zu…
…Bauherr auftrete und nach Fertigstellung des Bauwerkes dieses in das Eigentum des Bundes übergehe. Die Gemeinde sei eine Gebietskörperschaft und werde in einem solchen Fall im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises tätig. Die Vereinbarung über die Gründung und die Errichtung einer HTL sei ein hoheitlicher…
…der Gemeindemitarbeiter regelt, keinerlei Hinweise auf die vom Bw ausgeübte Tätigkeit enthält, allerdings ausführt, dass das Dienstverhältnis durch Verfügung begründet wird und öffentlich-rechtlicher Natur ist. Von diesem Tag stammt auch ein handschriftlicher Vermerk, mit dem vermutlich der Inhalt eines Telefonats festgehalten ist. In ihm…
…(GebG), und der Bundesabgabenordnung, (BAO), lauten in ihrer verfahrensrelevanten Fassung wie folgt: Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen unterliegen einer festen Gebühr von 13,20 Euro. (§ 14 TP…
…zahlreichen Judikate des VwGH zu verweisen, wonach Abgabenangelegenheiten nicht "civil rights" betreffen. Auch der UFS hält die Trennung öffentlich-rechtlicher Angelegenheiten (zu denen Steuervorschreibungen gehören) von zivilrechtlichen Angelegenheiten für grundlegend im europäischen und innerstaatlichen Rechtssystem, sodass nicht erkennbar ist, warum gerade im Bereich der Steuern…
…von Erledigungen auch im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise vorgesehen werden, wobei zugelassen werden kann, daß sich die Behörde einer bestimmten geeigneten öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Übermittlungsstelle bedienen darf. In der Verordnung sind technische oder organisatorische Maßnahmen festzulegen, die gewährleisten…
…geltenden relevanten Gebührenbestimmungen lauteten: § 14. Tarife der festen Stempelgebühren für Schriften und Amtshandlungen. Tarifpost 6 Eingaben: (1) Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, feste Gebühr 180 S. Tarifpost…
…geltenden relevanten Gebührenbestimmungen lauteten: § 14. Tarife der festen Stempelgebühren für Schriften und Amtshandlungen. Tarifpost 6 Eingaben: (1) Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, feste Gebühr 13 Euro. Tarifpost…
…gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets Wasserwerke, Schlachthöfe, Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die von…
…der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich rechtlichen Wirkungskreises, welche die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von S 180,--. Eine Eingabe ist also ein schriftliches Anbringen, wodurch im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung der Behörde innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlasst werden soll.…
…Zur Begründung führte das Finanzamt aus: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von 180,00 S…
…werden und unterliegen einer festen Gebühr von 3,60 Euro von jedem Bogen, jedoch nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage. Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen…
…würde. Gemäß § 33 TP 6 Abs. 1 GebG fällt eine feste Gebühr von 13 € an für Eingaben von Privatpersonen (natürliche und juristische) Personen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich- rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen. Werden in einer Eingabe mehrere…
…Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 idgF unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, der festen Gebühr von 14,30 €.…
…mit Schriftsatz vom 23. Februar 2009 den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Eingaben von Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter…
…als unerledigt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 14 TP 6 Abs 1 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen einer festen Gebühr in Höhe von 13…