…somit nur anzusehen, wer die Erfordernisse der selbständigen ärztlichen Berufsausübung (§§ 3 - 5 ÄrzteG) erfüllt. Nicht erfasst ist hingegen - wie erwähnt - die Heilbehandlung ohne berufsrechtliche Qualifikation.(vgl. Ruppe, UStG³, § 6 Tz 417/3) Z 19 befreit die "Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt". Für die Auslegung…
…angeführt und auch jederzeit erreichbar, was alles für ihr markgerechtes Verhalten entspreche. Ihr Verhalten sei nicht auf Verlustmaximierung zum Zwecke der Steuerersparnis gerichtet, vielmehr entspringe ihre ärztliche Tätigkeit dem tiefen Bedürfnis, Menschen zu helfen. Darüber wurde Folgendes erwogen: Die Einkommensteuerbescheide wurden der Bw. zwischen 22…
…angefochtenen Bescheide betreffend die Wiederaufnahme der Verfahren. In der dagegen erhobenen Berufung führte der Bw. aus, dass die auf die Beurteilung seiner selbständigen ärztlichen Tätigkeit als Liebhaberei gestützte Wiederaufnahme unzulässig sei. Eine solche sei nur zulässig, wenn Tatsachen neu hervorkommen. Eine andere - wenn auch richtige…
…Die Fortführung der Tätigkeit war offensichtlich in der Neigung des Bw begründet, an seinen wissenschaftlichen Interessen und deren weiterer Publikation festzuhalten. Insoweit erscheint die keiner inhaltlichen Wertung unterliegende Vorgangsweise des Bw vergleichbar mit anderen Fällen: Etwa, wenn Ärzte nach Pensionsantritt eine ärztliche Tätigkeit ohne objektive…
…Teil betrieblich genutzten Gebäudes die volle Vorsteuer geltend gemacht werden. Der Bw. erzielte zwar Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit, sodass aufgrund der unecht steuerbefreiten Umsätze für den betrieblich genutzten Teil keine Vorsteuer geltend gemacht werden konnte, dennoch ist ein solcher für den privaten Anteil auf Basis…
…Teil betrieblich genutzten Gebäudes die volle Vorsteuer geltend gemacht werden. Die Bw. erzielte zwar Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit, sodass aufgrund der unecht steuerbefreiten Umsätze für den betrieblich genutzten Teil keine Vorsteuer geltend gemacht werden konnte, dennoch ist ein solcher für den privaten Anteil auf Basis…
…einer fachärztlichen Ordination um keine Bewirtschaftung eines Wirtschaftsgutes, das sich besonders für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eigne. Die (von der Behörde vertretene) Ansicht, dass eine ärztliche Tätigkeit eine solche sein könne, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen ist…
…eines EDV-Systems erbracht worden seien. Durch die Einschaltung der beiden Gesellschaften würden die Leistungen des Bw approximativ bewertet und als Betriebsausgabe abgesetzt. Da von der BP keine mit der ärztlichen Tätigkeit im Zusammenhang betriebliche Veranlassung hätte erkannt werden können, stellten diese Kosten keine Betriebsausgaben…
…Fiktion der Betriebsfortführung erfordert, den gedachten Erwerber als gleichermaßen qualifiziert anzusehen wie den konkreten Betriebsinhaber. Auf welcher vertraglichen Grundlage der gedachte Erwerber seine ärztliche Tätigkeit ausübt, ob er Kassenarzt oder Wahlarzt ist oder ausschließlich Honorare aus der Behandlung von Privatpatienten erzielt, hat keinen Einfluss auf…
…des Bw. und deren Nutzung vom steuerlichen Vertreter mit Schreiben vom 2.8.2010 wie folgt dargelegt: | | m 2 | Ausschließlich genutzt für die ärztliche Tätigkeit | Ausschließlich genutzt für das HAP-Lager | Gemischte Nutzung | Untergeschoß: | | …
…darin bestrebt, ihre bisher erworbenen Kenntnisse zu vertiefen bzw. ein in ihrem Tätigkeitsbereich als Schadensreferentin nützliches Spezialwissen zu erwerben. Wie aus dem vorgelegten Notenspiegel ersichtlich werden in den von der Bw. besuchten Seminaren ausschließlich juristische Themen im Hinblick auf ärztliche Tätigkeiten, wie insbesondere Haftungsfragen, Versicherungsfragen…
…Pauschalen, welche unabhängig von einem ev. Nebenerwerb in einer Ordination bezahlt werden müssen, sobald eine ärztliche Tätigkeit ausgeübt werde. Aus diesem Grunde seien die Ärztekammerbeiträge nicht als Betriebsausgaben der nebenberuflich geführten Ordination anzusehen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 27. April 2009 wurde gegenständliche Berufung als unbegründet abgewiesen…
…von Österreich fahren). Tägliche Familienheimfahrten seien dem Bw also nicht nur nicht zumutbar, sondern aufgrund der Besonderheiten seiner zudem auf ein Dienstverhältnis und eine selbständige Tätigkeit aufgesplittete ärztliche Tätigkeit faktisch unmöglich. Am Rande sei darauf hinzuweisen, dass das Jahr 2005 ohnehin der letzte Veranlagungszeitraum sei…
…ist Facharzt für Anästhesie. Aus seiner ärztlichen Tätigkeit erzielte er sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als auch solche aus selbständiger Arbeit. Weiters wurde ihm ein Verlustanteil iHv. -85.042,27 € zugewiesen, der als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb Berücksichtigung fand (mit geänderter Mitteilung vom 7…
…worden. An AfA sei in den ersten 5 Jahren 2,5% in den Folgejahren 2% vom verminderten Restbuchwert geltend gemacht worden. Im August 2003 habe der Bw. seine aktive ärztliche Tätigkeit beendet, die Ordination in W veräußert und das Objekt in WT ins Privatvermögen übernommen…
…Ersparnissen stammen würden. Über Vorhalt des Berichterstatters betreffend die ungewöhnliche vertragliche Gestaltung bzw. die nichtvorhandene Möglichkeit des Vorsteuerabzuges für die ärztliche Tätigkeit des Ehegatten wurde vom steuerlichen Vertreter ausgeführt: Es seien regelmäßig Mietzahlungen geleistet worden, sodass es sich aus seiner Sicht um ein Nullsummenspiel handle…
…1 der Niederschrift) sei wegen einer anderen Aufteilung der Vorsteuern auf einerseits unecht befreite ärztliche Tätigkeit und andererseits umsatzsteuerpflichtige Hausapotheke die abziehbare Vorsteuer gegenüber der Berechnung seitens des Bw um 13.006,49 € zu kürzen. Die Ordinationsräumlichkeiten seien mit Ausnahme der Mutterberatungsräume baulich adaptiert…
…des Verwaltungsgerichtshofes, in dem dieser zum Ausdruck brachte, dass die Betreuung von Kassenpatienten im Rahmen ein und derselben ärztlichen Ordination, in der der Arzt seine Tätigkeit als solche einschließlich der Betreuung der Privatpatienten entfaltet, nach außen hin nicht als selbständige Einheit in Erscheinung tritt, weshalb…
…Arbeitskleidung, Mitgliedsbeiträge, Aufwendungen für die Wohnungssuche in L., Haftpflichtversicherung für die ärztliche Tätigkeit, PC-Aufwendungen, Familienheimfahrten zu seiner Lebensgefährtin in W. und Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung. Zu letzteren Punkten wurde über Aufforderung des Finanzamtes der Meldezettel und eine Bestätigung der Lebensgefährtin über eine Beteiligung an…
…in diesem Punkt davon auszugehen, dass kein Verdacht einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung vorliegt. Zu Tz 25 ist das Vorbringen, dass die anerkannten Ausgaben nur den Honorarteil für ärztliche Tätigkeit nicht jedoch die für die Domizilierung aufgewendeten Beträge umfasse, nicht mit den Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen…