…VwGH 29.7.1997, 93/14/0062). Selbst bei Berücksichtigung der seinerzeit an den Vater des Bw. vermieteten und nunmehr ungenutzten Fläche von 99,55 m2 als privat genutzt überwiegt die betriebliche Nutzung (750,72 m2) die private (666,50 m2). Beim streitgegenständlichen Mietrecht handelt…
…insgesamt 1.000 km - als betrieblich veranlasst anerkannt. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass jährlich durchschnittlich ca. 16.500 km und davon 10.000 km (9.000 km + 1.000 km) betrieblich bedingt zurückgelegt worden sind, ergibt sich also ein Überwiegen der betrieblichen Nutzung des Kfz…
…€): Der Berufung könne nicht entsprochen werden, weil die Kilometerstände durch keine Belege nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden konnten (betrieblicher Km-Anteil lt. Fahrtenbuch angeblich 2007: 49,68%; 2008: 49,16%) und aufgrund des knappen Überwiegens angenommen werden könne, dass tatsächlich eine überwiegende betriebliche Nutzung…
…Der im § 4 Abs. 1 EStG 1988 für die Gewinnermittlung vorgesehene Betriebsvermögensvergleich mache eine Erfassung und Bewertung des Betriebsvermögens erforderlich. Es erscheine nicht unsachlich, wenn Wirtschaftsgüter, die sowohl betrieblichen als auch privaten Zwecken dienten, nach ihrer überwiegenden Nutzung entweder zur Gänze dem Betriebsvermögen oder dem…
…eine exakte Abgrenzung der Arbeitsstunden wohl kaum möglich und führt ebenfalls zu keinem so eindeutigen Überwiegen der häuslichen Arbeitsstunden, dass dies eine andere Beurteilung rechtfertigt. Eine Anerkennung der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten ist bei dieser Sachlage nicht möglich. 2. PC-Nutzungsdauer: Nach…
…befänden. Hinsichtlich des Vorraumes verwies der Bw. auf das Erkenntnis des VwGH vom 30.11.1962, Zl. 1268/61, wonach bei einem Vorzimmer nicht auf den Aufteilungsschlüssel abzustellen sei, sondern auf das Überwiegen der betrieblichen bzw. der privaten Nutzung bezogen nur auf diesen Raum. Für…
…der genannten Verordnung) - zu führen. Diese Verpflichtung beinhaltet insbesondere auch die Erfassung eines beispielsweise in einer Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung bestehenden aus dem Arbeitsverhältnis zufließenden geldwerten Vorteiles (Sachbezug) iSd. § 15 Abs. 1, 2 EStG 1988. Dabei sind je nach Art und Umfang der Nutzung…
…einen privaten Teil. Für Zwecke der Aufteilung des Gebäudes ist zunächst jeder Raum als betrieblicher oder als privater Raum einzustufen. Diese Einstufung erfolgt nach dem Überwiegen der betrieblichen oder privaten Nutzung des Raumes. Entscheidende Bedeutung kommt sohin der auf den einzelnen Raum bezogenen Überwiegensprüfung zu…
… Die oben angeführte Stundenaufstellung lassen deutlich erkennen, dass die überwiegende berufliche Zeit vom und im Arbeitszimmer verbracht wird. Weiters wird vorgebracht, dass sich im Arbeitszimmer ausschließlich berufliche Literatur befindet und keine darüber hinausgehende private Nutzung vorliegt. Für all die oben angeführten Aufgaben steht an Infrastruktur…
…geht hervor, dass der Berufungswerber seit etwa Mitte Februar (Fasching) 2002 in diesem Haus wohnte. Wenn man die Richtigkeit dieser Angaben unterstellt, bedeutet das, dass es etwa viereinhalb Monate nach dem Erwerb und drei Monate nach seiner Beziehbarkeit tatsächlich in Nutzung genommen wurde. Da das…
…des Überwiegens der unternehmerischen Nutzung jedes einzelnen Raumes des Hauses scheidet aber auch ein Vorsteuerausschluss auf Basis des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 aus (vgl. dazu auch UFS 19.4.2010, RV/0353-S/08). Erst durch die Änderung der nationalen…
…5.2008 als Familienwohnsitz nutzte. Der Bw. erfüllte im Streitjahr die fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt in Liechtenstein. Ab 1.5.2008 ist ein österreichischer Lebensmittelpunkt nicht (mehr) feststellbar. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hat sich der Bw überwiegend in Liechtenstein aufgehalten. Diese - im Wesentlichen…
…77). Aus dem Bescheid der Bauoberbehörde für Wien vom 28. Februar 2001 geht hervor, dass die bestehende Wohneinheit aufgelassen und stattdessen drei Ordinationseinheiten sowie eine Wohnung geschaffen wird. Neben dem fraglos den Herstellungskosten zuzurechnenden Zubau wurde die Nutzungsmöglichkeit des bereits vorhandenen Altbestandes erweitert (Dachboden) und…
…eines Vergütungstatbestandes (Verwendung zur kurzfristigen Vermietung - "Leihwagen") von der Entrichtung der Abgabe Abstand genommen. Durch den Verkauf dieses Fahrzeuges (Rechnung vom 13. Juli 2005) an Heinz C. kommt beim Bw. eine weitere nach § 3 Z 3 NoVAG begünstigte Nutzung des Fahrzeuges nicht mehr in Betracht…
…m² V+V-Nutzung des Kellers (128,60 m²) ausgegangen. Werde nun die Nutzfläche des Kellers zu den angegebenen Flächen gerechnet, ergebe sich bereits ein geringfügiges Überwiegen der zur Einkunftserzielung verwendeten Flächen. Entscheidend auf das Nutzflächenverhältnis wirke sich jedoch die unterschiedliche Zuordnung der Räume aus…
…Vorhalt vom 29. Jänner 2002), dass mangels Fahrtenbuchführung und auf Grund der beantragten Kilometerzahl von einer überwiegend betrieblichen KFZ-Nutzung auszugehen sei. In diesem Fall seien die tatsächlichen KFZ-Kosten und nicht das Kilometergeld geltend zu machen.Es ergehe daher das Ersuchen, die im Zusammenhang…
…einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, wenn diese Person der Nutzungsberechtigte war, nur im anderen Staat besteuert werden. Ausländische Kapitalerträge werden also grundsätzlich in dem Staat besteuert, in dem der Empfänger der Kapitalerträge ansässig ist. Gemäß § 184 Abs…
…eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, wenn diese Person der Nutzungsberechtigte ist, nur im anderen Staat besteuert werden. Dementsprechend hat das Finanzamt im gegenständlichen Fall bei der Einkommensteuerveranlagung 2008 die Rentenleistungen und die Einkünfte aus Kapitalvermögen in Österreich besteuert. Gemäß Art. 15 Abs…
…betrieblichen Anteiles seien die Verhältnisse im Prüfungszeitraum heranzuziehen. Warum der Bw. seinerzeit einen anderen betrieblichen Anteil berechnet habe, sei ohne Bedeutung. Zum "Fuhrpark" sei es dem Bw. nicht gelungen, die überwiegende betriebliche Nutzung des zweiten Fahrzeugs nachzuweisen. Er habe ein Fahrtenbuch lediglich für den Zeitraum…
…Fahrzeuges dient einerseits aufgrund des relativ großen Fahrgastraumes mit einer Fläche von 3,6 m² und der relativ geringen Ladefläche von 1,5 m² überwiegend der Personenbeförderung. Überdies wird die besondere Geländegängigkeit und Robustheit des Fahrzeuges auch auf seine Größe zurückgeführt. Die ursprünglich militärische Nutzung…