…VwGH 29.7.1997, 93/14/0062). Selbst bei Berücksichtigung der seinerzeit an den Vater des Bw. vermieteten und nunmehr ungenutzten Fläche von 99,55 m2 als privat genutzt überwiegt die betriebliche Nutzung (750,72 m2) die private (666,50 m2). Beim streitgegenständlichen Mietrecht handelt…
…insgesamt 1.000 km - als betrieblich veranlasst anerkannt. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass jährlich durchschnittlich ca. 16.500 km und davon 10.000 km (9.000 km + 1.000 km) betrieblich bedingt zurückgelegt worden sind, ergibt sich also ein Überwiegen der betrieblichen Nutzung des Kfz…
…Bf. den Hauptwohnsitz in Österreich. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH muss für den Gegenbeweis nach § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967 erwiesen werden, dass die weitaus überwiegende Verwendung des Fahrzeuges (mindestens 80 %) im Ausland stattfindet. Glaubhaftmachung ist nicht ausreichend. Den Verwender gem. § 82 Abs…
…€): Der Berufung könne nicht entsprochen werden, weil die Kilometerstände durch keine Belege nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden konnten (betrieblicher Km-Anteil lt. Fahrtenbuch angeblich 2007: 49,68%; 2008: 49,16%) und aufgrund des knappen Überwiegens angenommen werden könne, dass tatsächlich eine überwiegende betriebliche Nutzung…
…Beantwortung eines Ergänzungsersuchens sei dies mit dem Umstand begründet worden, dass diese Wohnung aufgrund ihrer überwiegenden Lage im Altbestand dem Mietrechtsgesetz (i.d.F. MRG) unterliege und die Ausstattung zwischen der Kategorie B und C liege. Die Mieter hätten zudem die im Zusatz zum Mietvertrag…
…Der im § 4 Abs. 1 EStG 1988 für die Gewinnermittlung vorgesehene Betriebsvermögensvergleich mache eine Erfassung und Bewertung des Betriebsvermögens erforderlich. Es erscheine nicht unsachlich, wenn Wirtschaftsgüter, die sowohl betrieblichen als auch privaten Zwecken dienten, nach ihrer überwiegenden Nutzung entweder zur Gänze dem Betriebsvermögen oder dem…
…im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (VwGH v. 25. Oktober 2006, 2004/15/0148). Zu beachten ist, dass nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes - abweichend von oben beschriebener Grundregel - nur bei Tätigkeiten mit nicht eindeutig festlegbaren materiellem Schwerpunkt im Zweifel auf eine überwiegende zeitliche Nutzung des…
…eine exakte Abgrenzung der Arbeitsstunden wohl kaum möglich und führt ebenfalls zu keinem so eindeutigen Überwiegen der häuslichen Arbeitsstunden, dass dies eine andere Beurteilung rechtfertigt. Eine Anerkennung der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten ist bei dieser Sachlage nicht möglich. 2. PC-Nutzungsdauer: Nach…
…befänden. Hinsichtlich des Vorraumes verwies der Bw. auf das Erkenntnis des VwGH vom 30.11.1962, Zl. 1268/61, wonach bei einem Vorzimmer nicht auf den Aufteilungsschlüssel abzustellen sei, sondern auf das Überwiegen der betrieblichen bzw. der privaten Nutzung bezogen nur auf diesen Raum. Für…
…Vorbringen der Beschwerdeführerin sei entgegen zu halten, dass keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gegeben sei. Wesentlich sei die überwiegende Nutzung der Luftfahrzeuge durch die Eigentümer selbst. Die Ermittlung des Anteils an Eigen- bzw. Drittnutzung sei anhand der vom Operator je Luftfahrzeug auf Basis der…
…elektronisch, automatisiert und ohne Einbindung von Mitarbeitern der Brokerage-Firmen durchzuführen. Auf rechtlicher Ebene kann dies jedoch nur dazu führen, dass eine Anzahl von mehreren hundert Transaktionen und die Nutzung komplexerer Finanzinstrumente wie Optionen keinen Indikator für das Vorliegen eines gewerblichen Wertpapierhandels mehr darstellen, weil…
…Z 2 lit. a UStG 1994 geregelt wird. Bei teilweise privaten Wohnzwecken des Unternehmers dienenden Gebäuden ist daher das Überwiegen der privaten Nutzung pro Raum zu prüfen und nicht das Erreichen der 10%-Grenze an unternehmerischer Nutzung des Gesamtgebäudes. Eine 10%-Grenze, wie sie mit…
…Z 2 lit. a UStG 1994 geregelt wird. Bei teilweise privaten Wohnzwecken des Unternehmers dienenden Gebäuden ist daher das Überwiegen der privaten Nutzung pro Raum zu prüfen und nicht das Erreichen der 10%-Grenze an unternehmerischer Nutzung des Gesamtgebäudes. Eine 10%-Grenze, wie sie mit…
…der genannten Verordnung) - zu führen. Diese Verpflichtung beinhaltet insbesondere auch die Erfassung eines beispielsweise in einer Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung bestehenden aus dem Arbeitsverhältnis zufließenden geldwerten Vorteiles (Sachbezug) iSd. § 15 Abs. 1, 2 EStG 1988. Dabei sind je nach Art und Umfang der Nutzung…
…einen privaten Teil. Für Zwecke der Aufteilung des Gebäudes ist zunächst jeder Raum als betrieblicher oder als privater Raum einzustufen. Diese Einstufung erfolgt nach dem Überwiegen der betrieblichen oder privaten Nutzung des Raumes. Entscheidende Bedeutung kommt sohin der auf den einzelnen Raum bezogenen Überwiegensprüfung zu…
Als Anhaltspunkt für eine Mindestfrist für die Innehabung der Wohnung unter Umständen, die auf die Beibehaltung und Nutzung schließen lassen, wird auf die Sechsmonatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO abgestellt. Ein von vornherein auf sechs Monate begrenztes Innehaben einer Wohnung wird nicht als Wohnsitz qualifiziert…
… Die oben angeführte Stundenaufstellung lassen deutlich erkennen, dass die überwiegende berufliche Zeit vom und im Arbeitszimmer verbracht wird. Weiters wird vorgebracht, dass sich im Arbeitszimmer ausschließlich berufliche Literatur befindet und keine darüber hinausgehende private Nutzung vorliegt. Für all die oben angeführten Aufgaben steht an Infrastruktur…
…Der - auch in Anbetracht der Bewässerungsnotwendigkeit der Außenanlage - äußerst geringe Wasserverbrauch spricht klar gegen eine ständige durchgehende Nutzung des Gebäudes. Berücksichtigt man in diesem Zusammenhang auch noch den Umstand, dass zwar die Lebensgefährtin des Vaters ihn bei seinen Aufenthalten in Österreich nicht überwiegend begleitet hat…
…Ausmaß der betrieblichen Nutzung der Wohnung in **Adr2** im Jahr 2009 3.1.3.1. Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994, BGBl. 1994 in der für den Beschwerdefall geltenden Fassung, gelten Lieferungen und sonstige Leistungen oder Einfuhren, deren Entgelte überwiegend keine…
…würde, dass prämienbegünstigte Wirtschaftsgüter zumindest mehr als die Hälfte ihrer Nutzungsdauer (abgesehen von einer uE willkürlich festgelegten Mindestbehaltedauer von vier vollen Wirtschaftsjahren) dem Betriebsvermögen angehören würden müssen und dieses Abstellen auf ein Überwiegen der Nutzungsdauer auch in den Fachkommentaren zumindest nicht von vornherein ausgeschlossen werde…