…des Vertreters einer Partei an der Fristversäumung dem Verschulden der Partei selbst gleich zu halten. Das Versehen einer Kanzleiangestellten eines bevollmächtigten Steuerberaters ist dem Steuerberater (und damit der Partei) nur dann als Verschulden anzulasten, wenn er die ihm zumutbare und nach der Sachlage gebotene Überwachungspflicht…
…wäre. Auch der Antrag auf Ausgleichseröffnung wäre von Frau B. unterschrieben worden. Während des Ausgleiches hätte die Firma Eigenverwaltung gehabt, wobei die Zahlungen sowie Saldenlisten, die ihm von Frau B. bzw. vom Steuerberater übermittelt worden wären, von ihm überwacht worden wären. Der Zeuge wies daruaf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat10 über die Berufung der Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 9. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 10. November 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO nach der am 26. Mai 2011…
…das Finanzamt aus, dass diesem Antrag "stattgegeben" worden sei, auf eine gesonderte Verständigung wäre seitens des Steuerberaters verzichtet worden. Der Aussetzungsantrag wurde am 31.10.2002 abgewiesen. Mit Schreiben vom 25.11.2002 - eingelangt beim Finanzamt am 27.11.2002 - teilte die Hoffmann & Dipl. Vw…
…Wirtschaftstreuhänders oder Steuerberater mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten den Vertreter nicht zu exkulpieren, wenn er seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten nicht nachkommt (Ritz, BAO³, § 9 Tz 13 mit Judikaturnachweisen). Der Großteil der haftungsgegenständlichen Abgaben betrifft Nachforderungen an Dienstgeberbeiträgen samt Zuschlägen betreffend die Geschäftsführerbezüge des Berufungswerbers…
…schriftlichen Kaufvertrag zu errichten und den Erwerbsvorgang beim Finanzamt anzuzeigen sowie aufgrund der grundsätzlichen Kenntnis der Beschuldigten von der Grunderwerbsteuerpflicht von Grundstücksverkäufen beide Beschuldigte eine nach den Umständen gebotene und zumutbare Erkundigungspflicht hinsichtlich der richtigen steuerlichen Vorgangsweise unterlassen haben und sie dem Ratschlag des Steuerberaters…
…Den Bw. treffe kein Verschulden am Abgabenausfall, weil die Einbringung der haftungsgegenständlichen Abgaben nicht durch irgendein Verhalten des Bw. erschwert oder verunmöglicht worden sei. Zum Beweis wurde die Einvernahme des Bw. und des Steuerberaters Dr. K.B., die Einholung eines "buchhalterischen Sachbefundes" sowie die Einsichtnahme…
…begründen. Vielmehr ist die Bw., die als verantwortliche Geschäftsführerin ihre abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person übertragen hat, nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Mai 1998, 97/14/0080, ihrer Überwachungspflicht nicht nachgekommen, wenn sie sich auf die Frage, ob alles in Ordnung sei…
…ihm zumutbare Überwachungspflicht gegenüber den Angestellten unterlassen hat und den Vertreter selbst an der Versäumung insofern ein den Grad minderen Versehens übersteigendes Verschulden trifft, als eine auferlegte Sorgfaltspflicht außer acht gelassen wurde (siehe VwGH 3.4.1998, 97/19/0491). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…der Durchführung der oben erwähnten Kontrolle der Steuererklärungen und des Jahresabschlusses 2002 nicht entdeckt. Dies deshalb, da der gegenständliche Jahresabschluss aufgrund seines größeren Umfanges für seine Erstellung viele Tage in Anspruch nimmt. Ich kann als Steuerberater bei der mir zumutbaren Kontrolle eines solchen Abschlusses mit…
…wenn er sich diesbezüglich nach Lage des Falles auf den intern zuständigen Vertreter verlassen durfte und kein Grund zu der Annahme bestand, dieser erfülle die ihm übertragenen Aufgaben nicht oder unvollständig. Dabei hängt der Umfang der Überwachungspflicht von den Umständen des Einzelfalles ab. Primär ist…
…und Praxis gut ausgebildeten Erfüllungsgehilfen, dessen Arbeit noch dazu durch Vergleich mit der Arbeit des Steuerberaters für den Zeitraum 01-04/2001 auf ihre Qualität auch durch einen Nichtfachmann hätte überprüft werden können - alles einem im Rechnungswesen nicht Ausgebildeten Mögliche getan, um für eine ordnungsgemäße…
…Tante des faktischen Geschäftsführers der Firma S.GesmbH, die Gesellschaft gegründet und für sie als Treunehmer tätig gewesen zu sein. Die Geschäftsführung habe stets ihr Neffe inne gehabt. Er habe im Unternehmen die wesentlichen Entscheidungen getroffen. Er habe auch die Buchhaltungsunterlagen an den Steuerberater weitergereicht…
…Tante des faktischen Geschäftsführers, die Firma S.GesmbH die Gesellschaft gegründet und für sie als Treunehmer tätig gewesen zu sein. Die Geschäftsführung habe stets ihr Neffe inne gehabt. Er habe im Unternehmen die wesentlichen Entscheidungen getroffen. Er habe auch die Buchhaltungsunterlagen an den Steuerberater weitergereicht…
…des Vertreters einer Partei an der Fristversäumung dem Verschulden der Partei selbst gleich zu halten. Das Versehen einer Kanzleiangestellten eines bevollmächtigten Steuerberaters ist dem Steuerberater (und damit der Partei) nur dann als Verschulden anzulasten, wenn er die ihm zumutbare und nach der Sachlage gebotene Überwachungspflicht…
…des Bw. sämtliche steuerliche Belange von dem Steuerberater und Gesellschafter Mag. O. wahrgenommen wurden. Die am 25. September 1998 eingereichten Jahreserklärungen tragen auch seinen Stempel und seine Unterschrift. Bei Betrauung Dritter mit abgabenrechtlichen Pflichten besteht die Haftung vor allem bei Verletzung von Auswahl- und Überwachungspflichten…
…E GmbH auch übermittelt worden sei. Mit diesem Tag beginne durch den Wegfall des Hindernisses auch die in § 167 Abs. 2 FinStrG angeführte Monatsfrist zu laufen. Am 10. Mai 2013 sei überdies eine Buchungsmitteilung an den zustellungsbevollmächtigten Steuerberater ergangen, mit dem ein Säumniszuschlag von 2…
…Februar 2007 entrichtet worden sei. In der dagegen rechzeitig eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass die Umsatzsteuer 12/2006 zeitgerecht am 24. Jänner 2007 durch die Sachbearbeiterin des Steuerberaters gemeldet worden sei. Da diese jedoch irrtümlich verabsäumt habe, den Zahlungstermin für diese Umsatzsteuer im Brief anzuführen…
…der XY GmbH. Es habe ein Guthaben gegeben, weshalb auch keine Zahlung fällig gewesen sei. Laut Auskunft des Steuerberaters dieser Gesellschaft sei es bei dieser in den letzten sechs Monaten zu keiner verspäteten Zahlung gekommen, sodass nach Rechtsansicht der Bw § 217 Abs. 5 BAO zur…
…die Übersiedelung der Gesellschaft nicht das Vorliegen eines nur minderen Grad des Versehens schlüssig und zweifelsfrei darzulegen. Eine Übersiedelung ist voraussehbar und planbar. Einem sorgfältigen Abgabepflichtigen ist es zumutbar dafür vorzusorgen, dass ihn auch in diesem Zeitraum - gegebenenfalls durch Rückfrage - wichtige Informationen, insbesondere seines Steuerberaters…