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606 Treffer1616 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0094-G/06Bei Änderung des Studienplanes (Anglistik und Amerikanistik) keine Verlängerung der Studienzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2006

…2005 in Kraft." Das bedeutet, dass Studierende, die vor dem WS 2002/03 ihren 1. Studienabschnitt abgeschlossen haben, ihr Studium nach dem alten Studienplan bis 28.2.2006 beenden können. Diese Übergangsbestimmungen gelten jedoch nur für den Übertritt in den neuen Studienplan und beeinflussen keineswegs…

UFSG RV/0339-G/03Studienplanwechsel von Medizin auf Humanmedizin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2004

…Folge war, dass der Umstieg auf den neuen Studienplan zwingend vorzunehmen war. Der § 26 Abs. 1 FLAG 1967 normiert Folgendes: Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch "eine in § 46…

UFSW RV/1184-W/05Zeitpunkt des Abschlusses des ersten Studienabschnittes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2005

…wann ihre Tochter den Antrag auf Übertritt in den neuen Studienplan stellte. Die Bw. legte mit Schreiben vom 6. Mai 2005 folgende Bestätigung der Wirtschaftsuniversität Wien, datiert mit 3. Mai 2005, vor: "Die Hörerin M.R., ...., war in der Zeit vom 5.3.2001 bis…

UFSL RV/1220-L/04Wechsel des Studienplanes nach Ablauf der zulässigen Studienzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2006

…des 1. Abschnittes nach neuem Studienplan | 7 Semester | innerhalb der zulässigen Studienzeit bereits absolvierte Semester | 5 Semester | Anzahl der Semester, die noch zur Verfügung stehen | 2 Semester Da der Übertritt in den neuen Studienplan mit Wintersemester 2001/2002 erfolgte, lagen…

UFSW RV/1414-W/05Studienplanwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2011

…dass ein formeller Übertritt der Tochter in den neuen Studienplan keineswegs erforderlich gewesen wäre. Die Überstellung in den neuen Studienplan sei vielmehr automatisch erfolgt, da der alte Studienplan nicht mehr existent gewesen wäre und auch die entsprechenden Lehrfächer und Prüfungen nicht mehr angeboten worden seien…

UFSI RV/0381-I/03vorgesehene Studiendauer pro Studienabschnitt, Wechsel des Studienplanes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2004

…dem neuen Studienplan beträgt jedoch ebenfalls 3 Semester inklusive Toleranzsemester. Wie bereits erwähnt verlängert eine Studienbehinderung (Krankheit, Auslandsstudium oder Studentenvertretung) von jeweils drei Monaten die Studienzeit um ein Semester. Da eine solche Studienbehinderung ihres Sohnes nicht nachgewiesen wurde und der Übertritt in den neuen Studienplan…

UFSL RV/0460-L/03Familienbeihilfe für die Zeit des dritten Studienabschnittes, wenn der zweite Studienabschnitt noch nicht beendet wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005

…Den ersten Studienabschnitt habe er nach dem alten Studienplan in 2 Semestern abgeschlossen. Im Wintersemester 1999 sei er auf den neuen Studienplan umgestiegen. Da der erste Abschnitt im alten Studienplan umfangreicher gewesen sei als im neuen Studienplan, seien ihm beim Übertritt in den neuen Studienplan…

UFSG RV/0150-G/07Semesterüberschreitung im Diplomstudium BWL bzw. Bakkalaureatsstudium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2007

…hätte somit den ersten Studienabschnitt bis spätestens Februar 2002 beenden müssen. Da sie erst am 14. Februar 2005 in den - ab dem Wintersemester 2002/03 geltenden - neuen Studienplan wechselte, war durch diesen Übertritt und durch Anerkennung von Prüfungen aus dem alten Studienplan der erste Studienabschnitt…

UFSW RV/1112-W/04Studienwechsel, Anerkennung von Prüfungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2005

…die Bw. im Wesentlichen dahingehend, dass es gemäß § 2 Abs.1 lit.b FLAG 1967 keine Regelungen über den Anspruch auf Familienbeihilfe gäbe, wenn von einem alten Studienplan in einen neuen Studienplan gewechselt werde. Die Bw. hätte rechtzeitig die Anrechnung der Prüfungen eingereicht, eine Bestätigung…

UFSW RV/2679-W/02Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2007

…vielen Studienrichtungen - nicht nur in der von der Tochter der Bw. betriebenen Studienrichtung - üblich, dass Einführungsseminare und Basislehrveranstaltungen (Vorprüfungsfächer) vorwiegend im Wintersemester abgehalten werden, weil eben die meisten Studenten im Wintersemester ein neues Studium beginnen. Aus dem vorgelegten Studienplan ist somit nur der planmäßiger Ablauf…

UFSL RV/0265-L/081. Werbungskosten: doppelte Haushaltsführung; 2. außergewöhnliche Belastung: auswärtige Berufungsausbildung von Kindern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2012Teil 1/2

…Außerdem wolle er nach Übertritt in den Ruhestand mit seiner Ehegattin auch weiterhin in W wohnen bleiben und hier den Lebensabend verbringen. Seine Tochter VM habe sich vom Wechsel des Studienortes nach I durch ein besseres persönliches Studienumfeld sowie durch die neue Studienordnung einen besseren…

UFSG RV/0290-G/08Studienwechsel Humanmedizin auf PMU
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…auf Grund des Übertrittes des Studierenden auf die neuen Studienvorschriften für die Frage der noch verbleibenden Dauer des Familienbeihilfenanspruches zunächst die Anspruchsdauer für sämtliche Studienabschnitte nach den alten und nach den neuen Studienvorschriften einander gegenüberzustellen sind. Hierbei werden die nach dem alten Studienplan abgelaufenen Semester…

UFSS RV/0729-S/06Studienwechsel bei Humanmedizin an verschiedenen Universitäten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2007

…auf Grund des Übertrittes des Studierenden auf die neuen Studienvorschriften für die Frage der noch verbleibenden Dauer des Familienbeihilfenanspruches zunächst die Anspruchsdauer für sämtliche Studienabschnitte nach den alten und nach den neuen Studienvorschriften einander gegenüberzustellen sind. Hierbei werden die nach dem alten Studienplan abgelaufenen Semester…

UFSW RV/2654-W/02Auswärtige Berufsausbildung durch Besuch der Spiel- und Lernwerkstätte Pottenbrunn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2003Teil 1/2

…dass der Unterhaltsberechtigte dann, wenn in einem bestimmten Ausbildungsweg entgeltliche Privatschulen neben öffentlichen (unentgeltlichen) Schulen zur Verfügung stehen, bei gleichwertigen Alternativen grundsätzlich die für den Unterhaltsverpflichteten weniger belastende öffentliche Schule auszuwählen oder die Mehrkosten der Privatschule selbst zu tragen haben wird. Stellt aber aus im…

UFSL RV/1001-L/06Studienwechsel unter gänzlicher Anrechnung der Vorsemester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007

…dass die bereits drei absolvierten Semester des Vorstudiums in die Studienzeit des Folgestudiums gänzlich einzurechnen sind. Eine Fortgewährung der Familienbeihilfe nach einer Dauer von drei Semestern ist daher nach den gesetzlichen Bestimmungen nur dann möglich, wenn nach diesem Zeitrahmen durch die Vorlage des ersten Diplomzeugnisses…

UFSW RV/0957-W/13Erhöhte Familienbeihilfe - ist die dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2013

…Tätigkeit des Kindes die für den Anspruch auf Familienbeihilfe notwendige Annahme, das Kind sei infolge seiner Behinderung nicht in der Lage gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, widerlege, habe im Rahmen der durch das BGBl. I Nr. 105/2002 geschaffenen neuen Rechtslage (ab 1…

UFSG RV/0625-G/06Änderungskündigung aus Gründen der Steuersparnis, wenn die unmittelbare im Wesentlichen unveränderte Fortsetzung des Dienstverhältnisses schon bei der Beendigung in Aussicht genommen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2010

…sich auch in den Feststellungen des Prüfers wieder, entsprechen aber so nicht dem Zweck der anzuwendenden Begünstigungsbestimmung. Dem sozialpolitischen Zweck einer Abfertigung - dem Arbeitnehmer die Zeit nach Kündigung des Dienstverhältnisses bis zum Antritt einer neuen Beschäftigung überbrücken zu helfen oder den Übertritt in den Ruhestand…

UFSI RV/0668-I/06Einkommensteuerpflicht bei Zahlungen von Folgeprovisionen an die Witwe eines Versicherungsangestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2007

…kein neuer Rechtsanspruch der Berufungswerberin abgeleitet werden kann. Der im Vorlageantrag vom 12. Oktober 2006 vertretenen Rechtsansicht der Berufungswerberin, die gegenständlichen Zahlungen seien nicht als Provisionen oder Folgeprovisionen zu qualifizieren, kann sich der Referent nicht anschließen, liegen doch die Wurzeln dieser Zahlungen unbestritten in den…

UFSW RV/0502-W/06Liebhaberei bei der Privatordination eines Arztes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2006

…Einnahmen überstiegen hätten. Die Lebensführung des Bw. insgesamt sei durch die Tätigkeit in seinem Beruf bestimmt gewesen. Der Umstand, dass er auch nach seinem Übertritt in den Ruhestand und der Kündigung der Kassenverträge weiterhin Patienten betreut habe, auch wenn ihm bewusst gewesen sei, dass er…

UFSW RV/0837-W/05Ist Verlust bringende Vermietung noch Einkunftsquelle, wenn das Mietwohnhaus ausgebaut/saniert, gemäß WEG parifiziert und topweise abverkauft wird, wobei altvermietete Tops zunehmend leer stehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2009

…Nach seinem Übertritt in den Ruhestand 1989 setzte er die Vermietungstätigkeit bis 2000 fort, und zwar laut seinen Steuererklärungen mindestens ab 1988 (Vorjahre nicht mehr aktenkundig) bis 1999 mit - insgesamt hohen - Verlusten und in 2000 mit einem noch aus Vermietung resultierenden vergleichsweise geringfügig positiven Jahresergebnis…