…gerade an diesen Tagen und Zeiten die Tätigkeiten zu erbringen, nachgewiesen werden, hätten es doch sonst Arbeitgeber und Arbeitnehmer weitgehend in der Hand, eine begünstigte Besteuerung des Arbeitslohnes durch Verlagerung der Überstundentätigkeit in begünstigte Zeiten herbeizuführen (VwGH vom 26. Jänner 2006, Zl. 2002/15/0207…
…Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war im Streitjahr Grenzgänger nach Liechtenstein. Laut dem Lohnausweis für das Streitjahr erhielt er von seiner Arbeitgeberin ua. Überstundenzuschläge (50% für Arbeiten an Samstagen bzw. 100% für Arbeiten an Sonntagen) in Höhe von 866,40 SFr bzw. 4.468,80 SFr ausbezahlt…
…rechtzeitig Berufung eingebracht und im Wesentlichen ausgeführt, dass sich zeige, dass "schwarz geleistete Überstunden" nur 2000 geleistet wurden, nicht jedoch 1997 bis 1999 und 2001. Begründet sei die Zuschätzung für 1997 bis 1999 und 2001 in keinem Fall, zumal die Umsätze in diesen Jahren erheblich…
…Pkt. c ein Betrag in Höhe von 5.155,00 CHF ausgewiesen (Mehrstundenauszahlung). Bei der Auszahlung des Märzgehaltes seien dem Abgabenpflichtigen 75,20 Überstunden zu jeweils 68,55 CHF ausbezahlt worden. Dies entspreche einem Zuschlag in Höhe von 50 Prozent (Grundlohn 45,70 €). Der…
…ATS für den Zeitraum 28.12.2001 bis 31.12.2001. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung, in welcher das Finanzamt bezüglich der Versteuerung der Überstundenzuschläge auf die Begründung einer die Einkommensteuer 1999 betreffenden Berufungsentscheidung verwies und hinsichtlich der Versteuerung der Krankengelder darauf hinwies, dass dem Bw…
…550); DB € 824,18 und DZ € 84,25 von einem hochgerechneten Bruttobetrag. Die zweite Feststellung betraf Überstundenzuschläge, die an Arbeitnehmer bezahlt wurden, die dem Kollektivvertrag für Baugewerbe unterlagen. Die laut Kollektivvertrag ausbezahlten Überstundenzuschläge wurden von der Bw zur Gänze steuerfrei belassen. Das Finanzamt…
…Weiters teilte er mit, dass laut Vereinbarung im November 2001 50 Nachtstunden mit 100% Zuschlag ausbezahlt worden seien. Für die restlichen Überstunden sei Zeitausgleich genommen worden. Für die Jahre 1999 und 2000 sei alles offen gelegt worden und diese Steuerbescheide seien bereits rechtskräftig. Mit Erinnerung…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis S 4.940.- monatlich steuerfrei. Der Berufungswerber unterhielt in den Berufungsjahren einen gastgewerblichen Betrieb und beschäftigte Arbeitnehmer, welche an sechs Tagen pro Woche und dabei auch an Sonntagen…
…der LStR Rz 1143 kommt der Prüfer in diesem Beiblatt zum Schluss, dass die im Sinne des § 68 Abs 1 ESTG 1988 steuerfrei belassenen Überstundenzuschläge nachversteuert werden mussten, da die erforderlichen Aufzeichnungen nicht vorgelegt wurden bzw. der zwingende betriebliche Grund nicht nachgewiesen werden konnte. Auf…
…Vorsprache in Ihrer Informationsstelle wurde mir mitgeteilt, dass ich für die nicht berücksichtigten steuerfreien Überstundenzuschläge und der Pendlerpauschale für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2006 eine Bestätigung vom IAF Service benötige. Seites des IAF Service und der Arbeiterkammer Z , welche die Bezüge überprüften und zur…
…werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer unter anderem fest, dass in den Jahren 1999 bis 2001 an den Geschäftsführer Überstundenvergütungen mit 100 % Zuschlag steuerfrei ausbezahlt worden sind. Nachweise über die zeitliche Lagerung der gesamten Arbeitszeit seien nicht vorgelegt worden…
…getroffen, dass von der Bw. Überstundenzuschläge für den Dienstnehmer A im Kalenderjahr 1999 in Höhe von S 11.060,00 (€ 803,76) und für die Kalenderjahre 2000 und 2001 in Höhe von je S 66.360,00 (€ 4.822,57) gemäß § 68 Abs…
…dass die Bw. die von ihr in der Stellungnahme vom 10. Jänner 2000 angesprochenen Beweise über die tatsächlich geleisteten Überstunden nicht beigebracht hat. In weiterer Folge hat die Bw. zu diesem Punkt weder in der Berufung Stellung genommen - dort hat sie lediglich auf ihre Stellungnahme…
…der Hand, eine begünstigte Besteuerung des Arbeitslohnes durch Verlagerung der Tätigkeit (Überstunden) in begünstigte Zeiten herbeizuführen. 2) Für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ wurde mit Wirksamkeit 1.1.2005 der höchste zur Anwendung kommende Sachbezug von bisher € 510 auf € 600 angehoben. Die Anhebung…
…Vergütungen für vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1996 geleistete Überstunden der Angestellten Frau i (siehe Berechnungsblatt) gehandelt habe. Es handle sich somit nicht um einen steuerpflichtigen laufenden Bezug, sondern um nachträgliche Zahlungen aus einem abgelaufenen Kalenderjahr, welche mit dem Belastungsprozentsatz gemäß § 67 Abs 8…
…Nichtbeachtung der im § 68 Abs. 1 EStG 1988 normierten Grenze von ATS 4.940,00 monatlich überhöhte Überstundenzuschläge steuerfrei zur Auszahlung gelangten. Die daraus resultierende Lohnsteuernachforderung wurde mit ATS 23.612,00 ermittelt. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers dadurch, dass es die Bw…
…Nutzung des KFZ sei über den gesamten Prüfungszeitraum in etwa gleich. Daher werde beantragt, den Sachbezugswert mit 50 % anzusetzen. Zu Tz 4) Überstunden Herr H. Das Unternehmen habe im Außendienst in Summe drei Personen beschäftigt. Diese teilten sich die einzelnen Gebiete in der Bearbeitung (Die…
…damaligen Zeitpunkt noch unvertretene, Bw dem Finanzamt ein Schreiben des Finanzamtes 1031 Wien mit der Bitte, "diesen Antrag zu bearbeiten". Das Schreiben bezieht sich auf einen Antrag der Bw auf Rückzahlung wegen unrichtiger Überstundenverrechnung gemäß § 68 Abs. 2 EStG zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer; über diesen…
…erfordert die Berufsausübung, dass er auch an dienstfreien Tagen Kontakttreffen zur Informationsbeschaffung an verschiedenen Örtlichkeiten in Wien durchführen muss. Diese so genannten "Quellenkontaktierungen" werden ihm zwar als Überstunden bezahlt, für die Fahrtkosten erhält er aber vom Dienstgeber keinen Ersatz. Er fährt mit seinem Pkw von…
…KP AG in E beschäftigt. Der Berufungswerber legte eine "Beilage zur Einkommensteuererklärung" vor und begehrte, Überstundenzuschläge in Höhe von 466,20 SFr, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge und damit zusammenhängende Überstundenzuschläge in Höhe von insgesamt 9.717,73 SFr steuerfrei zu belassen…